Kündigung ohne Mietvertrag

Hallo zusammen,

wir wohnen seit ca. 6 Monaten in unserer jetzigen Wohnung zur Miete und möchten so schnell wie möglich raus. Gründe sind:

  • Undichtes Kinderzimmer-Fenster
  • feuchtigkeit im Schlafzimmer (mehr dazu später)
  • nicht abschließbare Toilettentür
  • kein Mietvertrag
  • Probleme mit Untermietern

ausführlich:

  • das Festern im Kinderzimmer ist ein Dachfenster, welches nur einseitig schließt. Wir haben uns mit Isolierklebeband notdürftig beholfen, sodass es nciht mehr zieht, Kalte Luft kommt trotzdem rein.
  • an das Schalfzimmer grenzt unser Balkon. Von diesem wurden die oersten Bodenplatten genommen (schon vor unserem Einzug), und sonst ncihts weiter gemacht, d.h. der sockel der außenwand ist komplett offen. bei schnee oder stürmichen regen kommt permanent feuchtigkeit an die unverutzte wand. bei der wohnungsbesichtigung war dort auch schimmel, welche vor unserem einzug entfernt wurde, udn es wurde gesagt, dass der komplette balkon im laufe dieses jahres saniert wird. passiert ist bis jetzt, bis auf das eine firma da war um sich die sache anzuschauen, ncihts. und cih geh auch nciht davon aus, dass bis sommer nächsten jahres etwas apssieren wird. mittlerweile ist die wand wieder feucht, als nächstes kommt dann wieder schimmel, wenn er nicht schon da ist, mein kleiner sohn (wird im februar 2 jahre alt) ist seit 4 wochen endlich mal wieder gesucht, und ich selbst bin laut arzt knapp an einer lungenentzündung vorbei.
  • probleme mit untermietern: wir wohnen im DG, und die böden haben keinerlei isolierung, weder wärme, noch schall. vorteil: warme füße
    nachteil, unten wird ALLES gehört. entsprechend kommt es zu beschwerden. Aber ich kann unser Kind schlecht festbinden sodass er nciht läuft. wir haben uns mit teppichen und hausschuhen erstmal provisorisch geholfen. allerdings hört man uns sowhl sogar reden… wir fühlen usn also stark in unserer privatsphäre eingeschränkt.

Reichen diese gründe für eine fristlose Kündigung? Oder muss dafür ein gutachten erstellt werden? (dafür wäre kein geld vorhanden…). Muss eine Frist zur Behebung der Probleme gewährt werden? Die Probleme an sich waren schon VOR unserem Einzug bekannt udn wurden auch mitgeilt (allerdings nur per Mail, und so auch belegbar).

Wir habens uns schon ein paar Wohnungen angeschaut udn hätten sogar eine in Aussicht die uns gefällt. Wenn wir jetzt allerdings erst kündigungen, könnten wir ordentlich ja erst zum 31.03.2014 raus.
Eine Sonderkündigung ist mMn ebenfalls nicht gegeben.

Ich würde mcih über ein paar nützliche tips/Hinweise/Hilfe/Antworten freuen.

Liebe Grüße
Jan

Hallo!

Gründe für eine fristlose Kündigung sehe ich nicht.
das wären so schwerwiegende Gründe,die einen Aufenthalt dort unmöglich machten,also Gesundheitsproblem(echte),weil Gifte ausgasen. Einsturzgefahr bestünde usw.

Das hier sind „normale“ Mängel und Mängelchen,die weitgehend bei Anmietung bekannt waren. Und wegen des Fensters ?  Da gehört ja nun mal erst die Mängelanzeige,damit repariert oder ersetzt werden kann.
Übrigens,man hat einen Mietvertrag,sogar einen sehr guten ! Besser als alle schriftlichen Einheitsmietverträge mit mieterunfreundlichen Klauseln.

mfG
duck313

Hallo,
_eine fristlose Kündigung rechtfertigt dies alles nicht.
Denn vorab muss man dem Vermieter eine Mängelanzeige schreiben, wo man jeden Mangel an der Mietsache auflistet und um Beseitigung ersucht (nicht bittet).
Dies mit einer Fristsetzung. Danach kann man ggf. die Miete mindern - am Besten mit Hilfe eines Fachmann/Mieterverein. Auch extreme hellhörige Wohnungen stellen einen Mangel dar.

Selbstredend steht es euch frei fristgerecht zu kündigen._

Hallo Jan,

zuerstmal das Formale: Außerordentliche Kündigungen sind geregelt unter:
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.htmlund
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html

Im immo-magazin findest Du hier auch Beiträge zur Mietminderung bei Mängeln:
http://www.immo-magazin.de/?s=mietminderung&submit=S…
Wichtig ist aber immer, das der Mangel auch angezeigt werden muss, siehe hier:
http://www.immo-magazin.de/mietminderung

Bzgl. Wohnung zu kalt, hier hat der Vermieter sogar Mindesttemperaturen zu gewährleisten!
http://www.immo-magazin.de/vermieter-in-der-heizpfli…

Moin!
Auch ein mündlich abgeschlossener Mietvertrag ist wirksam. Das bedeutet insbesondere, dass der Mieter, wenn seine Kündigungserklärung spätestens bis zum 3. Werktag eines Monats dem Vermieter zugeht,  gem. § 573c Abs.1 BGB mit Ablauf des übernächsten Monats das Mietverhältnis beenden kann.
(siehe dazu:http://www.mietrecht.org/kuendigung/kuendigungsfrist… )

Schönes Fest!MK

Also ich seh da auch keinen fristlosen Kündigungsgrund.

Mietvertrag wurde mündlich geschlossen (wie der genau lautet - befristet? unbefristet? -  ist natürlich ev. strittig, wenns keine Zeugen dabei gibt), wenns dazu schon vorher einen Email Verkehr gab ist die Existenz eines Vertrages aber schon als sehr wahrscheinlich belegt.

Die Mängel waren schon vorher bekann? - „übernommen wie besichtigt“? - was wurde vereinbart wer was wann repariert? Wann welche Reparaturen durchgeführt werden können hängt auch etwas von techn. Voraussetzungen & Wetterlage ab (Frost, Trockenzeiten, Lieferzeit von Fenstern, etc.)
Eine formelle Mängelrüge bzgl. der Schäden wäre aber sowieso vorher nötig, Frist - Nachfrist?

Krawall durch Kinder läßt sich leider nicht verbieten aber während der gesetzl. vorgeschriebenen Nachtruhe wird das Kind vermutl. sowieso schlafen (um Mitternacht wird ein 2-Jähriger hoffentlich im Bett liegen und nicht Trampolin springen). Das tangiert aber m.E. den Vermieter in der Richtung überhaupt nicht, der kann höchstens seinerseits kündigen wenn andere Mieter durch unzumutbaren Kinderlärm gestört werden… Dünne Wände sind ja keine Seltenheit, auf sowas sollte man vorher achten, wenn man laut sein will oder Kinder hat .

Ich würd’ halt mit dem Vermieter reden und einen Kompromiss zur Vertragsauflösung anstreben (z.B. noch .2 Mon. / bis Feb. zahlen aber schon. in einem Monat / Jänner ausziehen, wenn ein normaler Mietvertrag vorliegt und de Kündigungsfrist 3 Monate ist- oder ist es ein befristeter Vertrag, dann ist eine vorzeitige Kündigung nicht vorgesehen). Vielleicht stimmt er zu oder ist sogar eh’ froh wenn er keine weiteren Probleme wegen des Kinderlärms hat…

Hallo, ohne Mietvertrag - keine Kündigungsfrist. Im schlimmsten Falle 4 Wochen wenn man selbst kündigt. Fragt nochmal genau beim Verbraucherschutz nach.

Liebe Grüße und viel Glück!!!

Also ich seh da auch keinen fristlosen Kündigungsgrund.Mietvertrag wurde mündlich geschlossen (wie der genau lautet - befristet? unbefristet? -  ist natürlich ev. strittig, wenns keine Zeugen dabei gibt), wenns dazu schon vorher einen Email Verkehr gab ist die Existenz eines Vertrages aber schon als sehr wahrscheinlich belegt.Die Mängel waren schon vorher bekann? - „übernommen wie besichtigt“? - was wurde vereinbart wer was wann repariert? Wann welche Reparaturen durchgeführt werden können hängt auch etwas von techn. Voraussetzungen & Wetterlage ab (Frost, Trockenzeiten, Lieferzeit von Fenstern, etc.)
Eine formelle Mängelrüge bzgl. der Schäden wäre aber sowieso vorher nötig, Frist - Nachfrist?Krawall durch Kinder läßt sich leider nicht verbieten aber während der gesetzl. vorgeschriebenen Nachtruhe wird das Kind vermutl. sowieso schlafen (um Mitternacht wird ein 2-Jähriger hoffentlich im Bett liegen und nicht Trampolin springen). Das tangiert aber m.E. den Vermieter in der Richtung überhaupt nicht, der kann höchstens seinerseits kündigen wenn andere Mieter durch unzumutbaren Kinderlärm gestört werden… Dünne Wände sind ja keine Seltenheit, auf sowas sollte man vorher achten, wenn man laut sein will oder Kinder hat . Ich würd’ halt mit dem Vermieter reden und einen Kompromiss zur Vertragsauflösung anstreben (z.B. noch .2 Mon. / bis Feb. zahlen aber schon. in einem Monat / Jänner ausziehen, wenn ein normaler Mietvertrag vorliegt und de Kündigungsfrist 3 Monate ist- oder ist es ein befristeter Vertrag, dann ist eine vorzeitige Kündigung nicht vorgesehen). Vielleicht stimmt er zu oder ist sogar eh’ froh wenn er keine weiteren Probleme wegen des Kinderlärms hat…

sorry für den Doppelpost - bei der ersten Eingabe bekam ich mehrmals eine Fehlermeldung vom Server.