Hallo zusammen,
wir wohnen seit ca. 6 Monaten in unserer jetzigen Wohnung zur Miete und möchten so schnell wie möglich raus. Gründe sind:
- Undichtes Kinderzimmer-Fenster
- feuchtigkeit im Schlafzimmer (mehr dazu später)
- nicht abschließbare Toilettentür
- kein Mietvertrag
- Probleme mit Untermietern
ausführlich:
- das Festern im Kinderzimmer ist ein Dachfenster, welches nur einseitig schließt. Wir haben uns mit Isolierklebeband notdürftig beholfen, sodass es nciht mehr zieht, Kalte Luft kommt trotzdem rein.
- an das Schalfzimmer grenzt unser Balkon. Von diesem wurden die oersten Bodenplatten genommen (schon vor unserem Einzug), und sonst ncihts weiter gemacht, d.h. der sockel der außenwand ist komplett offen. bei schnee oder stürmichen regen kommt permanent feuchtigkeit an die unverutzte wand. bei der wohnungsbesichtigung war dort auch schimmel, welche vor unserem einzug entfernt wurde, udn es wurde gesagt, dass der komplette balkon im laufe dieses jahres saniert wird. passiert ist bis jetzt, bis auf das eine firma da war um sich die sache anzuschauen, ncihts. und cih geh auch nciht davon aus, dass bis sommer nächsten jahres etwas apssieren wird. mittlerweile ist die wand wieder feucht, als nächstes kommt dann wieder schimmel, wenn er nicht schon da ist, mein kleiner sohn (wird im februar 2 jahre alt) ist seit 4 wochen endlich mal wieder gesucht, und ich selbst bin laut arzt knapp an einer lungenentzündung vorbei.
- probleme mit untermietern: wir wohnen im DG, und die böden haben keinerlei isolierung, weder wärme, noch schall. vorteil: warme füße
nachteil, unten wird ALLES gehört. entsprechend kommt es zu beschwerden. Aber ich kann unser Kind schlecht festbinden sodass er nciht läuft. wir haben uns mit teppichen und hausschuhen erstmal provisorisch geholfen. allerdings hört man uns sowhl sogar reden… wir fühlen usn also stark in unserer privatsphäre eingeschränkt.
Reichen diese gründe für eine fristlose Kündigung? Oder muss dafür ein gutachten erstellt werden? (dafür wäre kein geld vorhanden…). Muss eine Frist zur Behebung der Probleme gewährt werden? Die Probleme an sich waren schon VOR unserem Einzug bekannt udn wurden auch mitgeilt (allerdings nur per Mail, und so auch belegbar).
Wir habens uns schon ein paar Wohnungen angeschaut udn hätten sogar eine in Aussicht die uns gefällt. Wenn wir jetzt allerdings erst kündigungen, könnten wir ordentlich ja erst zum 31.03.2014 raus.
Eine Sonderkündigung ist mMn ebenfalls nicht gegeben.
Ich würde mcih über ein paar nützliche tips/Hinweise/Hilfe/Antworten freuen.
Liebe Grüße
Jan