Kündigung ohne Mietvertrag

Hallo,
Ich wohne seit März 2006 in einer Oberwohnung die mir privat vermietet wurde und es gibt keinen Mietvertrag.Ich habe auch nur eine „Schätzgröße“ von ca. 50 qm, weil hier Schrägen im WZ und SZ bis auf den Fussboden runtergehen und es nie richtig vermessen wurde - war ja auch kein Thema, da die gesamt Miete inkl. allen Kosten nur 250,-€ betrug.
Zwei Jahre später wurde die Miete um 25,-€ angehoben, da ja auch die Strom und Gaspreise gestiegen waren -war mir auch noch verständlich.
Dieses Jahr wurde nochmal angehoben und zwar kräftig - um 90,-€ , weil ich seit einem Jahr,durch den Tod der Mutter meines Vermieters alleine in dem Haus wohne.
Ich zahle jetzt also alles inkl. 365,- p/M. ohne Balkon oder Garten.
Seit März/April 2009 lebe ich hier ständig in Unruhe, da mein Vermieter versuchte die Unterwohnung zu vermieten bzw. zeitgleich das ganze Haus zum Verkauf anbot.
Jetzt habe ich eine schöne neue Wohnung gefunden und würde hier natürlich sehr gerne,sehr schnell ausziehen - mein Vermieter weiß auch schon Bescheid und irgendwie habe ich das Gefühl hingehalten zu werden, weil der letzte Kaufinteressent sich noch nicht geäußert hat ,ob er das Haus kaufen will oder nicht. Hingehalten in Bezug auf die Kündigungsfrist - er macht es vom Kaufinteressenten abhängig - will er das Haus,kann ich sofort raus - will er es nicht, muss ich meine Kündigungsfrist einhalten.

Jetzt meine Fragen:

1.) Muss ich mich an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende halten?

2.) Muss ich die Wohnung renovieren (ohne Mietvertrag/schriftlcihe Vereinbahrung)? (als ich einzog war hier auch nichts renoviert, habe aber einiges selbst gemacht)

3.) Kann ich im Nachhinein wegen der Mieterhöhung noch etwas machen? ( ich ärgere mich schon seit Januar darüber, aber ich wollte hier auch keinen Ärger haben bzw. sofort rausgeschmissen werden)

4.) Mein Vermieter hat -ohne mein Einverständnis/Wissen - 2 Foto´s meiner Whg. ins Internet gesetzt. Kann ich etwas dagegen tun?

5.) Muss ich alles und jeden der Interesse am Haus „heuchelt“ in meine Wohnung lassen?
( ich fühle mich stellenweise wie im ZOO)

Ich freue mich sehr über Eure Antworten und bedanke mich im vorraus für Eure Unterstützung,
GLG Anena

Hallo, zu 1: es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass das Fehlen eines schriftlichen Mietervertrages die im BGB aufgestellten Rechtsgrundsätze und Regeln nicht betrifft.

Gerade wenn kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, ist das Gesetz ( BGB ) anzuwenden. Folglich gilt bei solchen Verträgen eine Dreimonatsfrist zur Kündigung.

zu 2: nein, Renovierung ist Sache des Vermieters, es sei denn er hat es auf Sie abgwälzt.

zu 3: weiß ich auch nicht genau

zu 4: sind es Fotos der leeren Whg, ist es sicher ok. Sollten aber Ihre persönlichen Dinge auf den Fotos sein, ist das natürlich nicht ok.

zu 5: grundsätzlich ja, allerdings nicht zu jeder Zeit und nicht jeden Tag. Hier gibt es bestimmte Vorgaben, weiß sie aber auch nicht aus dem Kopf. Im Internet gibt es hierzu einig Gerichtsurteile zu lesen.

Jetzt meine Fragen:

1.) Muss ich mich an die gesetzliche Kündigungsfrist von drei :Monaten zum Monatsende halten?
das BGB regelt dies m. u., aber wenn kein schriftlicher Mietvertrag beseht, kommt es darüber hin aus auch darauf an, welche Nebenabreden bestehen. Besteht z. b. die Abrede, dass die ohne Kündigungsfrist das MV beenden darfst, dürfte den V mit seiner Behauptung, dass K nach Gesetz vereinbart, die Beweislast treffen und insofern würde er sich bei Gericht schwer tun, wenn ihm vorgehalten würde, du darfst raus wan du willst, weli die immobilien veräußert und das ist nicht streitbar.
ich würde zum 31.08.10 und hilfsweise ordentlich zum 30.11.2010 kündigen und warten was kommt.
würde ich weiter wohnen, so würde ich vor dem 31.8. mitteilen, dass ich die räume weiter nutze, das mietverhältnis gilt damit aber nicht als verkängert. damit hällst du dir jederzeitigen auszug offen und behältst dein zuhause solange du magst und nicht nach vorstellungen driter herum geschubbst wirst.

2.) Muss ich die Wohnung renovieren (ohne
Mietvertrag/schriftlcihe Vereinbahrung)? (als ich einzog war

wenn es dazu keine vereibarung gibt, reicht besenrei und geräumt.

hier auch nichts renoviert, habe aber einiges selbst gemacht)

3.) Kann ich im Nachhinein wegen der Mieterhöhung noch etwas
machen? ( ich ärgere mich schon seit Januar darüber, aber ich
wollte hier auch keinen Ärger haben bzw. sofort
rausgeschmissen werden)

wenn nicht schriftlich zugestimmt hast, kannst ruhig das bezahlen, was du vorher zahltest und bei nä. miete/n ziehst dir die überzahlungen selbständig ab; wenn der V was will, so wird er dir schon was schreiben und dann kannst weiter sehen. schmeißen kann dich nur der gerichtsvollzieher mit einem räumungstitel, welchen er ihn von einem richter auf antrag des V bekommen kann-aber bei sowas vergehen u. u. mehrere jahre-als keine angst, so schnelle schießen die preißen nicht, der V muss dem gerichtsvollzieher auch noch eine beträchtliche summe geld geben, damit die kosten (öffnung, beräumung, speditioen, lagerung, gebühren) gedeckt sind.

4.) Mein Vermieter hat -ohne mein Einverständnis/Wissen - 2
Foto´s meiner Whg. ins Internet gesetzt. Kann ich etwas
dagegen tun?

fordere ihn schriftlich mit einwurfeinschreiben auf die bilder, welche deine privasphäre betreffen zu entfernen und binnen 10 tage schriftlich zu erklären, dass er sie alles entfernt hat und nicht mehr veröffentlichen wird. kommt die erklärung nicht, suche einen anwalt auf uns lasse es dem V gerichtlich mit einer Verfügung untersagen. das wird ihn flotte 500 € kosten und dann merkt er sich das vielleicht.

5.) Muss ich alles und jeden der Interesse am Haus „heuchelt“
in meine Wohnung lassen?

das obliegt deinem guten willen und den könnte der vermieter z. b. mit 25€ je besichtigung bei dir einkafen. mag er nicht, so soll er draußen bleiben.

( ich fühle mich stellenweise wie im ZOO)

GELDREGENTIP:
drehe den spieß um, teile ihm schritlich mit, dass du nicht die absicht hast auszuziehen und das möge er bei seinen verkaufabsichten berücksichtigen. zeige ihm an, dass die stetigen begehungen der immobilien den wohnwert erheblich mindern und forde ihn auf es zu unterlassen. gestatte ihm eine begehung im monat und teile mit, dass du die komplette miete mtl. ab 1.9. um 10% kürzen wirst, wenn die begehngen weiter hin fort gesetzt werden. wenn er dann mal ankommt und meint, du sollst ausziehen, weli er verkauft oder vekaufen will, halte mündlich die hand nach 10000 € auf und lasse di ggf. auf 7000 oder so herunter handeln.
keine angt, das recht schützt dich besser als den vermieter!

Ich freue mich sehr über Eure Antworten und bedanke mich im
vorraus für Eure Unterstützung,
GLG Anena

Hi zu 1. Auch ohne schriftlichen Mietvertrag der im übrigen erst von nöten ist wenn ein Mietvertrag als Zeitvertrag länger wie einJahr laufen sollte hast du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten!!!Muß spätestens am 3 Werktag in den Herrschaftsbereich des Empfängers gelangen also 3.9.2010 dann kannst du das Ende der Miete auf den 30.11.2010 datieren.
zu 2.
schau im Internet nach da gibt es genaue vorgaben bezüglich der Wohnraumberechnung.Wenn der Wohnraum und jetzt strapaziere ich mein Gedächnis, in die Schräge geht auf null so ist der Raum zwischen 0 und 1 Meter nicht zu berücksichtigen. Zwischen 1 Meter und 2 Meter nur mit 0,5 der Fläche. Bitte exakt messen. Dann kannst du die zu viel bezahlen m2 noch im nachhinein zurückfordern. aber nur wenn du deutlich zu viel pro m2 bezahlt hast. Suche dir dazu im Internet den Mietspiegel einer vergleichbaren Stadt dazu. Beispiel gehe mal auf die Homepage der Stadt Badfriedrichshall damit du weißt was ich meine.
zu 3 gebe ich dem Mitbeantworte recht wenn er das renovieren auf den Mieter abgewälzt hat… usw.
Zu 4 auch da gebe ich meinem Mitbeantworter Recht. er hätte dich mindestens informieren müssen. Neandertaler bleib hat Neandertaler!!! Allerdings darfst du auch nicht die weitere Vermarktung verhindern… Info wäre es gewesen…
zu 5 im Prinzip ja nur nicht immer wann er „will“ nur zu bestimmten Zeiten also regel das mit Ihm bitte ohne das du da bist ja sowieso nicht. Also Schloss wechseln, wenn das noch nicht erfolgt ist und er einen Schlüssel hat

Gruß Peter

Die Mieterhöhung reduziert die gesetzliche Kündiungfrist zu dem bzw. auf den Termin, an dem Sie erstmals die erhöhte Miete zahlen sollen. Gegen die Bilder können Sie nur dann etwas einwenden, wenn diese illegal beschafft wurden. Ein weitere Anspruch auf Unterlassung der Verwendung steht Ihnen zu, wenn auf den Bilder eigene Bilder z.B. die Ihr Gesicht oder das von anderen Personen zeigen, zu sehen sind. Eine Renivierungspflicht haben Sie nicht, da eine solche nicht vertaglich vereinbart wurde.