Hallo zusammen,
kann mir jemand bei meiner Anfrage weiterhelfen? Meine Mutter hat leider vor 18 Jahren eine Wohnung,„ohne Mietvertrag“, vermietet.
Jetzt möchte sie dem Mieter kündigen aber wir wissen leider nicht die gesetztliche Kündigungsfrist, da hier ja seinerzeit kein Mietvertrag erstellt wurde. Sind es hier auch 3 Monate. Oder ist es doch länger wegen der langen Mietzeit ?
Vielen DANK vorab für eure Mithilfe und herzliche Grüße
hallo,
ich geht von 6 Monaten aus…
lisa
Darauf kann ich leider nichts antworten. Das weiß ich nicht. Tut mir leid
Hallo,
hier kann ich leider nicht weiterhelfen.
Gruß
Udo
Moin!
Für den MIETER beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate.
Der Vermieter hat für die Kündigung eines Mietvertrages für Wohnraummietverhältnisse längere Kündigungsfristen zu beachten. Seine Kündigungsfrist verlängert sich, abhängig davon, wie lange das Mietverhältnis schon besteht.
Kündigungsfristen für Vermieter:
0-5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
5-8 Jahre Mietdauer: 6 Monate
ab 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate
Sowohl Mieter als auch Vermieter können den Mietvertrag außerordentlich und fristlos kündigen, wenn ihnen eine Fortsetzung des Mietvertrages nicht zugemutet werden kann. So, wenn sich zum Beispiel eine Mietvertragspartei nachhaltig vertragswidrig verhält. Gemäß § 543 Abs.3BGB ist in der Regel jedoch zunächst eine Abmahnung erforderlich, sofern nicht eine der im Gesetz genannten Ausnahmen greift.
Gruß
MK
Es sind 9 Monate Kündigungsfrist!
Hallo machdichschlau,
besteht kein Mietvertrag, dann gelten die Regelungen nach BGB.
D. h. ein halbes Jahr Kündigungsfrist nach BGB §573 .
Es sei denn es liegen driftige Gründe für eine ausserordentliche Kündigung nach BGB § 543 vor.
Nachlesen unter
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
bzw.
http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html
BG
hardy