Kündigung ohne Poststempel: Gültig?

Hallo Experten,

stellen wir uns folgende Situation vor:

Mieter X setzt Vermieter Y mündlich darüber in Kenntnis, dass er ausziehen will.

Vermieter Y fährt eine Woche später für vier Wochen in den Urlaub. Dies ist dem Mieter X bekannt.

Die Tochter des Vermieters Y leert in der letzten Woche des Monats den Briefkasten täglich. Keine schriftliche Kündigung des Mieters innerhalb dieses Zeitraumes. Danach kümmert sich ein Bekannter um die Post, ohne zu wissen, dass die Kündigung erwartet wird. Er kann leider auch keine Auskunft darüber geben, wann konkret die Kündigung im Briefkasten lag.

Der Vermieter Y findet nach seinem Urlaub die Kündigung vor. Allerdings ohne Briefmarke und Poststempel. Das Schreiben ist auf den 24. Juli datiert, eben dem Zeitraum, in dem die Tochter den Briefkasteninhalt akribisch geprüft hat und keine Kündigung verzeichnen konnte.

Ist so eine Kündigung rechtens? Bedarf sie nicht eines Poststempels? Vor allem wurde sie offenbar nach Ablauf des Kalendermonats von Hand in den Briefkasten eingeworfen … mit falschem Datum …

Was meint ihr dazu?

Vielen Dank & beste Grüße

Marie

Auch hallo (von einem Nicht-Experten)

Eine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei einem unbefristeten Vertrag muss für diese Wartezeit jedenfalls mitbezahlt werden… Und in welcher schriftlichen Form die Willenserklärung ankommt, sollte eigentlich egal sein. Für die Beweislage ist ein Stempel aber besser :wink:

HTH
mfg M.L.

Hallo,

die Kündigung muß den Empfänger termingerecht erreichen. Das geht durch Poststempel oder durch Zeugen beim Einwurf in den Briefkasten. Auch ein Bote kann den Brief einwerfen. Persönliche Übergabe ist nicht notwendig.

Gruß
André

Hallo André,

aber wenn der 24. als Datum in der Kündigung angegeben wurde und an diesem Tag und den Folgetagen (bis 30.) der Brief nicht da war, dann kann da ja wohl was nicht stimmen, oder? Selbst wenn der Brief am 31. eingeworfen wurde, wäre das Datum 24. ja äußerst merkwürdig …

Danke & Gruß

Marie

Hallo,

das ist schon klar. Unklar ist allerdings, ob die Kündigung rechtzeitig ankam. und da bestehen erhebliche Zweifel, da der Brief (wenn er persönlich eingeworfen wurde) zumindest nicht bis zum 30. im Briefkasten lag …Und damit auch das angegebene Datum (24.) äußerst fragwürdig ist. Okay, der Mieter hätte am 31. noch die Chance gehabt, aber wieso terminiert er das Schreiben dann auf den 24.?

Vielen Dank & Grüße

Marie

Beweisfrage
Hallo Marie,

sie Frage, die sich stellt, ist doch einzig und allein die: wer kann
was beweisen? Im Zivilrecht muss jeder die ihm günstigen Tatsachen
beweisen. In dem von Dir gebildeten Fall steht Aussage gegen Aussage.

Wem der Richter mehr glaubt, kann man nicht sagen. Interessant wäre
aber hier bestimmt auch zu wissen, welcher Termin denn relevant
gewesen wäre. Sicher nicht der strittige 24., da Kündigungen bis zum
3. Werktag einzugehen haben…

Gruß - Jaschiii

.

Hallo Martie,

die Anwort von Jaschii ist korrekt. Dies ist eine reine Beweisfrage und sollte das Problem vor Gericht kommen, kommt es einzig und allein auf den Richter an, wem er glaubt.

Gruss Günter

Hallo Marie,

das spielt doch letztendlich gar keine Rolle. Er kann den Brief ja am 24. geschrieben haben, aber erst später eingeschmissen…

Letztendlich würde hier vor Gericht Aussage gegen Aussage stehen.

Und das wie folgt. Vermieter kann gar keine Aussage dazu machen WANN der Brief eingeschmissen wurde.
Seine Tochter als Zeugin könnte etwas sagen.

Der (Ex-Mieter) wird bestreiten dass er den Brief zu spät eingeschmissen hat.

Damit steht Aussage gegen Aussage und in wie fern Familienangehörige als glaubwürdige Zeugen herhalten ist die andere Frage.
Wenn der ex-Mieter schlau ist, findet er noch einen „neutralen“ (nicht-verwandten Zeugen, der bestätigt, dass er den Brief rechtzeitig eingeschmissen hat (ob es so war oder nicht ist egal).

Und dann kommt alles auf den Richter an.

Gruß ivo

Bei den meisten Fällen dieser Art wird für den Briefschreiber entschieden. Poststempel ist egal, da im Gesetz steht, dass so ein Schreiben nur in den normal zu erwartenden Empfangsbereich des Empfängers gelangen muss. Der Schreiber kann davon ausgehen, dass der Briefkasten täglich entleert wird. Somit wäre es auch egal, wenn du z.B. auf Urlaub gewesen wärst und das Schreiben erst nach 3 Wochen aus dem Briefkasten geholt hättest.

Gruß, Mo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bei den meisten Fällen dieser Art wird für den Briefschreiber
entschieden. Poststempel ist egal, da im Gesetz steht, dass so
ein Schreiben nur in den normal zu erwartenden Empfangsbereich
des Empfängers gelangen muss. Der Schreiber kann davon
ausgehen, dass der Briefkasten täglich entleert wird. Somit
wäre es auch egal, wenn du z.B. auf Urlaub gewesen wärst und
das Schreiben erst nach 3 Wochen aus dem Briefkasten geholt
hättest.

Hallo Mogli,

diese Antwort trifft auf einige Urteile in DE zu. Dort ging es aber um meist nur einen Tag, der umstritten war und wegen des direkten Einwurfes in den Briefkasten. In einem Fall gab der Mietzer zu erkennen, er habe kurz vor 24 Uhr den Brief eingeworfen - der Mieter hat im übrigen verloren - da es jeder vernünftigen Logik entspricht das jemand bis kurz vor 24 Uhr wartet.

In dem hier vorliegenden Fall wurden die Briefkasten ja geleert. Nur behauptet jetzt jemand wohl, der Brief wäre rechtzeitig eingeworfen worden, während die andere Seite erklärt als sie den Kasten leerte sei nichts drin gewesen, wird diese Frage wirklich eine reine Beweisfrage sein. Es gibt keinen Zweifel, wenn ein Vermietre eine Woche in Urlaub fährt, den Briefkasten nicht leeren lässt, dass er sich dann anrechnen lassen muss, dass die Kündigung rechtzeitig eingegangen ist.

Die Frage war jedoch wegen der bestehenden Entleerung und der Behauptung, es wäre Post eingeworfen worden, obwohl der Entleerer erklärt, es sei nichts im Briefkasten gewesen, zu beantworten.

Gruss Günter

Hallo Martie,

die Anwort von Jaschii ist korrekt. Dies ist eine reine
Beweisfrage und sollte das Problem vor Gericht kommen, kommt
es einzig und allein auf den Richter an, wem er glaubt.

Gruss Günter