Hallo,
eine Kollegin fragte mich neulich, ob Sie eine Möglichkeit hätte, zu kündigen, ohne dadurch eine Sperrzeit zu bekommen.
Im Arbeitsrecht finde ich leider nichts zum Thema unzumutbares Arbeitsverhältnis.
Kann mir jemand helfen?
Guten Abend Laura,
was meinen Sie mit Sperrzeit? Die Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit?
LG Ina
[email protected]
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Hallo Laura!
Ich hatte es schon fast vergessen: meinen Eintrag bei Wer-weiß-was in Bezug auf die Sperrzeit.
Ich möchte aus vielerlei Gründen nicht öffentlich zu diesem Thema antworten. Ich will das gern per E-Mail tun. Bitte, geben Sie mir Ihre E-Mail-Adresse, damit ich Ihnen antworten kann. Hier ist meine: [email protected]
Herzliche Grüße
Ina
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Hallo Laura!
Ihre Freundin möchte eine Kürzung des Arbeitslosengeldes vermeiden, dann muss sie folgende Punkte beachten:
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Rechtzeitige Mitteilung bei der Agentur für Arbeit: drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (Stand:2008/2009)
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Bei Eintreten der Arbeitslosigkeit erneute Vorsprache bei der Agentur für Arbeit, das ist meist der erste Tag der Arbeitslosigkeit.
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Betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber nachweisen
Auf selbstverschuldete Kündigung durch Schlamperei gehe ich nicht ein. Eine mehrjährige Tätigkeit im Angestelltenverhältnis setze ich auch voraus.
Eigene Kündigung des Arbeitsplatzes und keinen neuen Job? Hier tritt automatisch eine dreimonatige Sperrzeit ein. Während dieser Zeit muss man sich auch selbst krankenversichern.
Gegen die Sperrzeit kann man ankämpfen …
Ein Beispiel:
Ein Arbeitnehmer kann aus gesundheitlichen Gründen eine Tätigkeit nicht mehr ausüben. Er geht rechtzeitig, noch während seiner Anstellung und nicht erst, wenn er bereits arbeitslos ist, zum Arzt. Dieser Arzt bestätigt ihm, dass ein Arbeitsplatzwechsel dringend anzuraten ist, da sonst mit einer erheblichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes seines Patienten gerechnet werden muss. Der Arzt muss dies gegenüber der Agentur für Arbeit auch attestieren. Das ist zwingend erforderlich.
Die Agentur für Arbeit wird die Sachlage nach Vorliegen eines ärztlichen Attestes neu prüfen, die Sperrzeit kann dadurch aufgehoben werden. Sie kann - die Entscheidung obliegt der Agentur für Arbeit.
Wird Ihre Freundin gemobbt, dann sollte sie vor der Eigenkündigung einen Anwalt hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben. Bitte melden Sie sich, falls noch Unklarheiten bestehen.
Herzliche Grüße
Ina Kaupat
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