Hallo zusammen,
der Arbeitnehmer (AN) befindet sich in einem auf 12 Monate befristeten Arbeitsvertrag, dessen erste 6 Monate er mit dem Arbeitgeber (AG) im arbeitsvertraglich wirksam als Probezeit vereinbart hat. Kündigungsfrist hierin lt. Arbeitsvertrag 14 Kalendertage, ansonsten unkündbar wegen Befristung.
Innerhalb der Probezeit erhält der AN tatsächlich eine Kündigung vom AG. Die Formulierung lautet im gegebenen Beispiel
„(Briefdatum 07.01.2011)Sehr geehrter AN, hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis form- und fristgerecht. Nach unseren Berechnungen ist das der 22.01.2011. Wir stellen Sie ab sofort unwiderruflich unter Anrechnung von Resturlaub von der Arbeit frei. MfG AG“
Mein Problem mit dem Fall:
Der AG nennt weder eine Frist, zu der das Arbeitsverhältnis enden soll, beispielsweise „mit einer Frist von 14 Tagen“ noch nennt er das exakte Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis enden soll. Er benennt lediglich das (falsche?) Ergebnis eines von ihm berechneten Datums.
Ist das vom Interpretationsbedarf so weit zu fassen, dass man hieraus die Kündigung zum 22.01.2011 ableiten muss? Oder kann der AN die Kündigung als unwirksam anfechten?
Gruß
Jens