Hallo,
es liegt folgende Frage vor:
Wenn jemand fristgerecht ohne Einschreiben-Rückschein, sondern persönlich, da im selben Haus den Mietvertrag kündigt und statt der Unterschrift durch die Post eine direkte vom Vermieter möchte und dieser sich weigert - ist die Kündigung dann dennoch gültig?
Der Vermieter hat seit Montag nicht reagiert - es wurde noch nicht nachgefragt.
Wenn die Mieter dies zu zweit an den Vermieter, der zu dem Zeitpunkt allein ist, übergeben… wie ist die Beweislage?
Der Mieter hat keinen „Beweis“ in der Hand.
Eigene Dummheit des vertrauensseligen Mieters, Pech gehabt?
Die Befürchtung ist, dass der Vermieter „die Kündigung nie erhalten“ hat und die recht hohe Kaution einbehält.
Zweite Frage… Muss der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung ankündigen, dass er die Kaution einbehaält? Mit Begründung?
Vermutlich ja, oder?
Hilfe wäre in diesem leider akuten Fall sehr, sehr willkommen und der Dank ganz überschwenglich!