Kündigung ohne Unterschrift des Vermieters

Hallo,

es liegt folgende Frage vor:
Wenn jemand fristgerecht ohne Einschreiben-Rückschein, sondern persönlich, da im selben Haus den Mietvertrag kündigt und statt der Unterschrift durch die Post eine direkte vom Vermieter möchte und dieser sich weigert - ist die Kündigung dann dennoch gültig?
Der Vermieter hat seit Montag nicht reagiert - es wurde noch nicht nachgefragt.

Wenn die Mieter dies zu zweit an den Vermieter, der zu dem Zeitpunkt allein ist, übergeben… wie ist die Beweislage?

Der Mieter hat keinen „Beweis“ in der Hand.
Eigene Dummheit des vertrauensseligen Mieters, Pech gehabt?

Die Befürchtung ist, dass der Vermieter „die Kündigung nie erhalten“ hat und die recht hohe Kaution einbehält.

Zweite Frage… Muss der Vermieter bei der Übergabe der Wohnung ankündigen, dass er die Kaution einbehaält? Mit Begründung?
Vermutlich ja, oder?

Hilfe wäre in diesem leider akuten Fall sehr, sehr willkommen und der Dank ganz überschwenglich!

Hallo,
die Kuendigung muss ankommen, was bei Uebergabe und Zeuge sichergestellt sein duerfte. Sofern der Zeuge weiss, was in dem Brief drin war.

Die Kaution wird kaum hoch sein, da sind nur drei Kaltmieten zulaessig. Dafuer kann man einen mittelmaessigen Schaden reparieren, einen Teil der Wohnung Parkett schleifen oder einen Teil tapezieren lassen.

Moeglicherweise zielt die Frage auf den Zeitpunkt der Kautionsauszahlung. Bei offener Nebenkostenabrechnung ist diese erst zu erstellen, normal bis zum Ende des Folgejahres, und danach kann der letzte Teil der Kaution ausgezahlt werden. Oder wenn der Vermieter nett ist auch frueher.

Gruss Helmut

Danke Helmut,

muss der Vermieter bei der Übergabe ankündigen, wenn er die Kaution einbehalten will?

Grüße,
Iris