Kündigung ohne Unterschrift u.Stempel rekräftig?

Ein Kollege hat eine Kündigung bekommen wo Die eine Orginalseite vom Abeitgeber nicht unterschrieben und nicht abgestempelt worden ist.
Die andere Orginalseite die der Arbeitgeber jetzt hat ist leider vom Kollegen unterschrieben worden. Aber auch die war zu dem Zeitpunkt vom Arbeitgeber auch nicht unterschrieben .
Ist eine solche Kündigung überhaupt rechtskräftig ?

Hallo,

meiner Ansicht nach, muss die Unterschrift im Original auf der Kündigung stehen. Vom Stempel kann abgesehen werden, da dieser meist nur einen Wiedererkennungswert der Firma schaffen soll.
Die Unterschrift halte ich allerdings nicht für entbehrlich, da sie zeigt, dass der Unterzeichner wirklich mit der Kündigung einverstanden ist und sie auch im vollen Bewusstsein ausgesprochen hat.
Gemäß §623 BGB bedarf die Kündigung der Schriftform und muss eine Unterschrift des Kündigenden enthalten.

Der Gekündigte hat allerdings nur eine gewisse Frist in der er sich gegen die ausgesprochene Kündigung wehren kann. Tut er dies nicht in dieser Frist, kann man daran nichts mehr ändern.
Hält beispielsweise der Gekündigte die Kündigung für sozial ungerechtfertigt, kann er dagegen binnen einer Woche nach Zugang der KÜndigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen, bzw. das Arbeitsgerich anrufen.
Wir er allerdings in einer gewissen Frist nicht tätig, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam.
Sollte er dagegen vorgehen, ist Eile gefragt.

Mit freundlichen Grüßen

Saxony88