Kündigung p. Mail, wenn die Mailform angeboten

Hallo!
Nehmen wir an jemand hat einen Dienst in einer 14tägigen Testphase getestet und sie fristgerecht gekündigt (per Mail). Nehmen wir an, der Anbieter bietet dies auf seiner Webseite mit den Worten:

„Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie den Service durch Deaktivierung der xxx im Kundenbereich unter XXXXXXX oder durch Widerruf an XXXXX in Textform (z.B. per Mail, Fax, Brief) beenden“

Jetzt bekommt der Kunde allerdings eine Rechnung und der Anbieter reagiert nicht, dann nehmen wir mal weiter an, bekommt der Kunde Post von einer Inkassofirma, die schreibt: Ohne Bestätigung ist die Kündigung nicht gültig!

Müßte der Kunde die Rechnung zahlen. Auch wenn Kündigungen per Mail ungültig sind, was ist, wenn der Verkäufer dies anbietet.

Gruß

Anja

Nehmen wir an jemand hat einen Dienst in einer 14tägigen
Testphase getestet und sie fristgerecht gekündigt (per Mail).
Nehmen wir an, der Anbieter bietet dies auf seiner Webseite
mit den Worten:

„Innerhalb der 14-tägigen Testphase können Sie den Service
durch Deaktivierung der xxx im Kundenbereich unter XXXXXXX
oder durch Widerruf an XXXXX in Textform (z.B. per Mail, Fax,
Brief) beenden“

Jetzt bekommt der Kunde allerdings eine Rechnung und der
Anbieter reagiert nicht, dann nehmen wir mal weiter an,
bekommt der Kunde Post von einer Inkassofirma, die schreibt:
Ohne Bestätigung ist die Kündigung nicht gültig!

Müßte der Kunde die Rechnung zahlen. Auch wenn Kündigungen per
Mail ungültig sind, was ist, wenn der Verkäufer dies anbietet.

eine bestätigung des widerrufs ist nicht erforderlich. allerdings hat der kunde den zugang des widerrufs darzulegen bzw. zu beweisen.
bestreitet der unternehmer den zugang, lässt sich der zugang einer „einfachen“ email kaum beweisen.