Kündigung Pachtvertrag: Entschädigg. für Pflanzen?

Hallo!

Wenn ein Pachtvertrag ursprünglich für „Grünland“ geschlossen wurde (samt Verpflichtung, „ortsüblich zu gräsen“), mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit zum Kalenderjahresende und wenn dann nach 30 Jahren dort Hecke, Geräteschuppen, Beete/Sträucher/Obstbäume usw. stehen und nun vom regulären Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird, was wird dann mit den Veränderungen/Hinzufügungen?

Müsste der Pächter eigentlich die Wiese wiederherstellen (u.U. alles roden, beräumen etc.) und stellt es ein Entgegenkommen dar, wenn der Verpächter davon absieht?

Müsste im Gegenteil der kündigende Verpächter für alles eine Art Entschädigung zahlen? Wie würde man deren Höhe ermitteln können?

Gibt’s Fallstricke, an die man unbedingt denken müsste?

Danke für Eure Antworten?
Tschuess, Sven.

Die Bepflanzung wird zum wesentlichen Bestandteil des Grundstücks (§ 94 BGB) und darf vom Pächter nicht entfernt werden.

Der Verpächter hat keine Entschädigung hierzu zu zahlen, es sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

Hallo Bitter Moon,

Die Bepflanzung wird zum wesentlichen Bestandteil des
Grundstücks (§ 94 BGB) und darf vom Pächter nicht entfernt
werden.

könnte hier nicht § 591 BGB unter dessen Voraussetzung greifen, oder muß ein Landpachtvertrag explizit aus solcher ausgewiesen werden?

Grundsätzlich könnte doch ein Landpachtvertrag über Grünland geschlossen worden sein?

Der Verpächter hat keine Entschädigung hierzu zu zahlen, es
sei denn es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

Wenn obriges zutreffen würde, so müsste die Entschädigung auch nicht vertraglich vereinbart worden sein?

Gruß

Joschi

Ich persönlich sehe hier die Voraussetzungen nicht gegeben. Im Pachtvertrag ist nur von „ortsüblichem Gräsen“ die Rede. Im streitgegenständlichen Fall hat der Pächter allerdings einen Geräteschuppen gebaut und Obstbäume angepflanzt, was über das „Gräsen“ hinausgeht.

Hallo Bitter Moon,

danke für Deine Antwort.

LG

Joschi