Hallo!
Wenn ein Pachtvertrag ursprünglich für „Grünland“ geschlossen wurde (samt Verpflichtung, „ortsüblich zu gräsen“), mit jährlicher Kündigungsmöglichkeit zum Kalenderjahresende und wenn dann nach 30 Jahren dort Hecke, Geräteschuppen, Beete/Sträucher/Obstbäume usw. stehen und nun vom regulären Kündigungsrecht Gebrauch gemacht wird, was wird dann mit den Veränderungen/Hinzufügungen?
Müsste der Pächter eigentlich die Wiese wiederherstellen (u.U. alles roden, beräumen etc.) und stellt es ein Entgegenkommen dar, wenn der Verpächter davon absieht?
Müsste im Gegenteil der kündigende Verpächter für alles eine Art Entschädigung zahlen? Wie würde man deren Höhe ermitteln können?
Gibt’s Fallstricke, an die man unbedingt denken müsste?
Danke für Eure Antworten?
Tschuess, Sven.