Hallo zusammen,
folgender Fall:
A verpachtet B eine Wiese zur Nutzung. Aufgrund von vertragswidrigem Verhalten von B möchte A den Pachtvertrag fristlos kündigen. Die fristlose Kündigung ist berechtigt, hier bestehen keine Zweifel.
Nun schickt A die fristlose Kündigung an B. Dieses Schreiben kommt allerdings mit dem Vermerk zurück, dass B ungekannt verzogen ist, der Brief nicht zugestellt werden kann.
Daraufhin forscht A beim Einwohnermeldeamt nach, dort liegt auch keine neue Adresse für B vor.
A hat also keine Möglichkeit B die fristlose Kündigung in schriftlicher Form zu übermitteln.
Was muss A veranlassen, damit die Kündigung als wirksam zugegangen gilt? A hat nämlich das Problem, dass die Wiese ohne wirksame Kündigung nicht neu verpachtet werden kann.
Vielen Dank für die Hilfe
powerblue