Seit 15 Jahren ist ein Freizeitgrundstück gepachtet und wurde soeben
( 30.09.2011) zum 31.12.11 gekündigt.
Soweit bekannt, kann ein Pachtvertrag nur am Anfang des Pachtjahres zum Ende des Pachtjahres gekündigt werden. Muss dazu sagen, es handelt sich hierbei um einen mündlichen Pachtvertrag. Die erste Pachtzahlung wurde im Januar 1996 geleistet, der Platz wurde jedoch bereits im Sommer 1995 übernommen vom Vorpächter, da war die Pacht noch bis zum Jahresende bezahlt. Frage ist also, ob eine Kündigung mit einer solch kurzen Frist zulässig ist. Vielen Dank für Eure Antworten.
Das Gesetz meint dazu:
http://dejure.org/gesetze/BGB/594a.html
Und da nichts schriftliches festgehalten ist…