Bürger A hat sich von „Prämiere“ einen Vertrag in Höhe von 19,95 €
für Bundesligasender geben lassen.
Der Vertrag lief mindestens ein Jahr(und sollte weitergehen).
Ca. 4 Monate vor Ende erwirbt „ski“ den Sender und kündigt darauf hin den Vertrag mit A.
A glaubt,das es mit dem Preis zu tun hat,da der wiederum bei „ski“ sehr viel höher wäre.
Ist das Rechtens ?
Darf „ski“ einfach einen bestehenden Vertrag kündigen,obwohl das nicht gewollt ist ?
Wenn nicht,dürfen die die Kosten höher setzen ?
Ich würd mal sagen, dass kommt darauf an, was im Vertrag drinnensteht.
Wenn man darin eine Klausel findest, die besagt, dass der Vertrag von einer Seite einfach so gekündigt werden kann, dann ist das so.
Wenn eine Firma eine andere übernimmt, bleiben aber meines Wissens die bereits bestehenden Verträge erhalten.
In Österreich war das vor zwei drei Jahren mit One und Orange der Fall.
Orange hat One geschluckt, musste aber, wenn ich mich richtig erinnere, die alten Verträge unverändert lassen.
Darf „ski“ einfach einen bestehenden Vertrag kündigen,obwohl
das nicht gewollt ist ?
Ja. Kündigung eines Vertrages ist grundsätzlich immer möglich.
Spezielle Bedingungen für eine „ordentliche“ Kündigung stehen im Vertrag (Geschäftsaufgabe, Übernahme, Verkauf, …).
Wenn nicht,dürfen die die Kosten höher setzen ?
Ja. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht seinerseits.
Darf „ski“ einfach einen bestehenden Vertrag kündigen,obwohl
das nicht gewollt ist ?
Ja. Kündigung eines Vertrages ist grundsätzlich immer möglich.
Nein. Das Recht zur (ordentlichen) Kündigung kann beschränkt werden und das ist bei modernen Allerweltsverträgen (Mobilfunk, Bezahlfernsehen, Fitnessstudio, usw.) auch die Regel.
„Immer kündigen“ geht nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Und der fällt nicht vom Himmel.
Wenn nicht,dürfen die die Kosten höher setzen ?
Ja. Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht seinerseits.
Nein, nur wenn das in den Vertragsbedingungen vorgesehen ist (wobei es durchaus verschiedene Möglichkeiten gibt, soetwas vorzusehen) oder das in Gestalt einer Kündigung (die natürlich ihrerseits zulässig sein muß) verbunden mit dem Angebot auf Abschluß eines neuen Vertrags geschieht.