Kündigung per Bote?

o.t.
Hallöle

Aber egal ;-b

Also neee! Zunge rausstrecken, das macht doch ein gut erzogener Mensch nicht … tststs

;-b

Grüßle

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche
Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind
verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des
Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit
arbeitssuchend zu melden. usw.

Eben!
Unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern.

Unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes.

Stimmts Du wenigstens dahingehend mit mir überein, dass bei Zugang eines Kündigungsschreibens der Beendigungszeitpunkt dem AN bekannt ist? Das unverzüglich in der Regel dann sofort heißt?

AU = keine Schuld!

Da wäre ich vorsichtig, dies als Tipp weiter zu geben.

Guido

Michael

Hallo,

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche
Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind
verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des
Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit
arbeitssuchend zu melden. usw.

Huch. Was hastn da für ne alte Version ‚ausgegraben‘? (das ist ja noch die mit dem „frühestens“ bei befristeten Arbeitsverhältnissen)

Aktuelle Version -> http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37b.html

MfG

Stimmts Du wenigstens dahingehend mit mir überein, dass bei
Zugang eines Kündigungsschreibens der Beendigungszeitpunkt dem
AN bekannt ist?

Da schon!

Das unverzüglich in der Regel dann sofort
heißt?

Nein.
Es heißt: Ohne schuldhaftes Verzögern!!!
Und eine AU entschuldigt in der Regel.
Da es das Arbeitsamt genausowenig wie einen Arbeitgeber etwas angeht, WARUM man arbeitsunfähig ist, erübrigt sich eine Diskussion über Bettlägrigkeit.
Wenn man nicht arbeitsfähig ist, ist man auch nicht vermittlungsfähig - insofern entschuldigt eine AU regelmäßig.

AU = keine Schuld!

Da wäre ich vorsichtig, dies als Tipp weiter zu geben.

Ich bin es nicht!
Ich habe an anderer Stelle schon geschrieben: In der Regel.
Es ist mir schlicht zu blöd, alles zu wiederholen.

Bei se wei: Was hindert den AN daran, kurz beim Arbeitsamt anzurufen und nachzufragen?
Ich denke, den gesunden Menschenverstand muss man hier niemandem vorbeten, oder?

Guido

Hallo,

es spricht für Dich als Personaler, wenn Du aus dem Hinweis, dass eine Kündigung in einem Umschlag eingeworfen wurde, schließt, dass auch die Schirftform gewahrt wurde (offenbar gabs bei Dir nie irgendwelche Pannen).

Meine Erfahrung ist, dass in Klein- und Kleinstbetrieben hierbei durchaus Fehler passieren…

Außerdem: Welchen Grund hat ein Arbeitnehmer, der rechtsshutzversichert ist, NICHT zum Anwalt zu gehen und, wenn auch nur der Hauch einer Chance besteht, Kündigungsschutzklage zu erheben? Er hat nichts, aber auch gar nichts zu verlieren.

Chrissie

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Lass uns das hier beenden!
Hi!

es spricht für Dich als Personaler, wenn Du aus dem Hinweis,
dass eine Kündigung in einem Umschlag eingeworfen wurde,
schließt, dass auch die Schirftform gewahrt wurde

Allerdings! Davon gehe ich aus - ist ja nicht so schwer zu folgern, dass in einem Umschlag ein Schriftstück enthalten ist, zumal der Fragende dieses sogar als Kündigung erkannte - sogar mit korrekter Frist…

(offenbar
gabs bei Dir nie irgendwelche Pannen).

Durch mich nie - gegen mich schon (aber nicht von einem Personaler, sondern von einer verblödeten Dumpfbacke).

Meine Erfahrung ist, dass in Klein- und Kleinstbetrieben
hierbei durchaus Fehler passieren…

Wobei? Dass eine Unterschrift auf der Kündigung fehlt?
Nebenbei: Was haben Deine Erfahrungen mit dem hier vorliegenden Fall oder gar mit Pauschalität zu tun?

Außerdem: Welchen Grund hat ein Arbeitnehmer, der
rechtsshutzversichert ist, NICHT zum Anwalt zu gehen und, wenn
auch nur der Hauch einer Chance besteht, Kündigungsschutzklage
zu erheben?

Welchen Grund hast Du, anzunehmen, dass hier automatisch jeder rechtschutzversichert ist?

Er hat nichts, aber auch gar nichts zu verlieren.

Außer Nerven, Zeit, Energie und Geld, da viele RSV mit Eigenanteil abgeschlossen sind!

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

Hallo,

wenngleich mich Dein Ton hier etwas irritiert, möchte ich Dir doch sachlich antworten.

Zu den Formalia der Kündigung angeht, so gibt es genug Fehlerquellen: keine Unterschrift, keine Originalunterschrift (Kopie oder Faksimile), fehlende Vollmacht, letzteres insbesondere auch bei nicht alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführern (das rügt man erst mal ins Blaue hinein und landet immer wieder mal einen Treffer). Ich hatte auch schon den Fall, in dem eine Unterschrift auf der zweiten Seite eines Kündigungsschreibens die Kündigung auf der ersten Seite nicht gedeckt hat (die Einzelheiten führen hier aber zu weit).

Von einer möglichen SB abgesehen, hat der AN nichts zu verlieren: 15 Minuten beim Anwalt, der ein Standardschreiben und die Standardkündigungsschutzklage macht - oder auch sagt, dass kein Blumentopf zu gewinnen ist. Meiner Meinung nach nicht besonders nervenaufreibend…

Chrissie

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Sachlichkeit…
Hi!

wenngleich mich Dein Ton hier etwas irritiert, möchte ich Dir
doch sachlich antworten.

Ich kann keine Unsachlichkeit in meinen Statements erkennen, lasse mich aber gern eines Besseren belehren (MIT Beispiel!)

Zu den Formalia der Kündigung angeht, so gibt es genug
Fehlerquellen: keine Unterschrift, keine Originalunterschrift
(Kopie oder Faksimile), fehlende Vollmacht, letzteres
insbesondere auch bei nicht alleinvertretungsberechtigten
Geschäftsführern (das rügt man erst mal ins Blaue hinein und
landet immer wieder mal einen Treffer). Ich hatte auch schon
den Fall, in dem eine Unterschrift auf der zweiten Seite eines
Kündigungsschreibens die Kündigung auf der ersten Seite nicht
gedeckt hat (die Einzelheiten führen hier aber zu weit).

Und gab es ein Indiz für IRGENDEINEN Formfehler in der Frage und der weiteren Diskussion?

Von einer möglichen SB abgesehen, hat der AN nichts zu
verlieren:

Yippie - ich schmeiße mal eben 150,-€ zum Fenster raus?!

15 Minuten beim Anwalt, der ein Standardschreiben
und die Standardkündigungsschutzklage macht - oder auch sagt,
dass kein Blumentopf zu gewinnen ist.

Solange Du immer wieder von KÜNDIGUNGSSCHUTZklage schreibst, kann ich Dich nicht ernst nehmen - sorry!

Meiner Meinung nach
nicht besonders nervenaufreibend…

Nochmal: Was hat DEINE MEINUNG hier zu suchen?
Wir reden von Arbeitsrecht, nicht von Brainstorming.

Gruß
Guido

Hallo,

ich habe keine Lust, hier Diskussionen über irgendwelche persönlichen Befindlichkeiten zu führen. Und dafür ist dieses Brett auch nicht da.

Chrissie

PS: Zumindest hier in München spricht sowohl die Richterschaft wie auch die Anwaltschaft umgangssprachlich regelmäßig von „Kündigungsschutzklage“ - es erstaunt zumindest, dass man deshalb nicht ernstzunehmen sein soll.

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PLONK
Hi!

ich habe keine Lust, hier Diskussionen über irgendwelche
persönlichen Befindlichkeiten zu führen. Und dafür ist dieses
Brett auch nicht da.

Wenn Du mir Unsachlichkeit vorwirfst, dann solltest Du sie auch belegen können - auch, wenn das Brett dafür nicht da ist!
Ansonsten: PLONK!

Das Brett ist übrigens keinesfalls dafür da, um seine „persönlichen Meinungen“ als Pauschalwahrheiten anzupreisen - dafür ist es schlicht zu brisant.

Gruß
Guido