Kündigung per Bote?

Hallo Zusammen,
Habe nochmals folgenden fiktiven Fall:
Ein Kündigungsschreiben blanco Umschlag, mit Namen drauf ohne Absender, innenliegend Kündigungsschreiben, neben Datum „per Bote“ geschrieben wird im Briefkasten gefunden. Das Kündigungsschreiben wäre mit Datum vom 13.05.07 (Muttertag :wink:) ein bereits gefertigtes Zeugnis befände sich dabei, mit Datum vom 15.05.2007 ausgestellt. Gekündigt würde zum 15.06.07, sämtlicher Urlaubsanspruch wäre mit der Kündigung abgegolten man könne zu Hause bleiben. Man selbst wäre AU seit 1 Woche bis einschliesslich 18.05.07 und nach Krankheitsbild bestimmt noch 4 -6 Wochen AU.

Zeugnis wäre mit falschem Geburtsdatum sowie ein lieblos hingeschmiertes mit Datum von heute und falschem Beruf angegeben.

Was für Fehler findet ihr? :wink:

Lieben Dank und herzliche Grüße
Plö

Also als erstes sofort am Arbeitsamt melden
und als zweites sofort einen Anwalt aufsuchen zwecks Kündigungsschutzklage

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Gekündigt würde zum
15.06.07,

Wie ist die Kündigungsfrist? Wann hat „man“ die Kündigung im Briefkasten vorgefunden?

sämtlicher Urlaubsanspruch wäre mit der Kündigung
abgegolten man könne zu Hause bleiben.

Vermutlich Quatsch. (schon allein wegen der AU … zumindest, wenn die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geht)

Zeugnis wäre mit falschem Geburtsdatum sowie ein lieblos
hingeschmiertes mit Datum von heute und falschem Beruf
angegeben.

Sollte man ändern lassen.

MfG

Nachtrag

  • Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?
  • Wie lange ist „man“ dort schon tätig?

Nachträge
Hallo Xolophos,
hier hatte ich bereits vorsorglich nachgefragt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

  • Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

mit „man“ derzeit 2

  • Wie lange ist „man“ dort schon tätig?

seit 01.03.06

Gekündigt würde zum 15.06.07

mit Datum von 13.05.07 (Beiliegendes Zeugnis mit Datum von heute 15.05.2007)

Wie ist die Kündigungsfrist?

lt. BGB und Antworten bei www zum 31.05.07 muss gekündigt sein um am 30.06.07 den Angestellten los zu sein.

Wann hat „man“ die Kündigung im Briefkasten vorgefunden?

heute am Mittag

sämtlicher Urlaubsanspruch wäre mit der Kündigung
abgegolten man könne zu Hause bleiben.

Vermutlich Quatsch. (schon allein wegen der AU … zumindest,
wenn die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geht)

Wahrscheinlich dauert die Krankheit noch an… das kann nur der Arzt entscheiden, man geht davon aus.

Zeugnis wäre mit falschem Geburtsdatum sowie ein lieblos
hingeschmiertes mit Datum von heute und falschem Beruf
angegeben.

Sollte man ändern lassen.

Auf jeden Fall! Aber doch wohl auch einige andere Dinge?
heißt die Kündigung wäre in diesem fiktiven Fall doch garnicht rechtens und müsste doch neu ausgesprochen werden, zum 30.06.2007? Ist der Urlaubsanspruch hinfällig wenn der AG schreibt, man solle zu Hause bleiben?
AG überschreitet gerne seine Kompetenzen und Gesetze.
Lieben Dank und Gruß
Plö

Hallo,

hier hatte ich bereits vorsorglich nachgefragt:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

Du meintest vermutlich -> http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Nach dem dort angegebenen Kündigungstext aus dem Vertrag, wäre aber m.E. eine Kündigung zum 15.06. durchaus noch möglich.

  • Wie viele Mitarbeiter hat die Firma?

mit „man“ derzeit 2

Dann besteht kein Kündigungsschutz.

Gekündigt würde zum 15.06.07

mit Datum von 13.05.07 (Beiliegendes Zeugnis mit Datum von
heute 15.05.2007)

Der Zugang wäre demnach noch fristgerecht, da ja gilt „(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Wie ist die Kündigungsfrist?

lt. BGB und Antworten bei www zum 31.05.07 muss gekündigt sein
um am 30.06.07 den Angestellten los zu sein.

Seh ich anders.

Vermutlich Quatsch. (schon allein wegen der AU … zumindest,
wenn die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses geht)

Wahrscheinlich dauert die Krankheit noch an… das kann nur
der Arzt entscheiden, man geht davon aus.

AU und Urlaub gehen aber nicht gleichzeitig. Da wird der Arbeitgeber dann wohl abgelten müssen.

Auf jeden Fall! Aber doch wohl auch einige andere Dinge?
heißt die Kündigung wäre in diesem fiktiven Fall doch garnicht
rechtens und müsste doch neu ausgesprochen werden, zum
30.06.2007?

Siehe meine Begründung oben.

Ist der Urlaubsanspruch hinfällig wenn der AG
schreibt, man solle zu Hause bleiben?

In diesem Fall nicht.

MfG

1 „Gefällt mir“

Wenn man so gar nicht weiß, worum es geht…
…ist es besser, seine Tipps für sich zu behanlten!
(sehr freie Auslegung eines Zitats von Dieter Nuhr)

Hi!

Also als erstes sofort am Arbeitsamt melden
und als zweites sofort einen Anwalt aufsuchen zwecks
Kündigungsschutzklage

Wozu, wenn, wie es hier der Fall ist, kein Kündigungsschutz existiert?

Fragende Grüße
Guido

Hallo,

weil es immer noch Arbeitgeber gibt, die es nicht schaffen, dem Schriftformerfordernis genüge zu tun oder eine etwa erforderliche Vollmacht beizulegen.

Und vielleicht ist „man“ ja schwerbehindert (ich gebe zu, nicht sehr wahrscheinlich)?

Chrissie

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

1 „Gefällt mir“

Hallo,

über die Kündigungsfrist habe ich mir nach dem ersten Posting auch Gedanken gemacht und auch die Kündigung zum 15.06. für möglich gehalten.

Allerdings geht der Passus während der Probezit von einem Kündigungstermin „Ende des Kalendermonats“ aus und verweist für die Zeit nach der Probezeit auf die gesetzlichen FRISTEN. Der KündigungsTERMIN wird wohl Ende des Kalendermonats bleiben.

Chrissie

Hallo,

und verweist
für die Zeit nach der Probezeit auf die gesetzlichen FRISTEN.

„Nach dieser Probezeit tritt die gesetzliche Kündigungsfrist in Kraft“ (kopiert aus dem posting … angeblich Text des Vertrages)

Und die gesetzliche Kündigungsfrist steht hier http://bundesrecht.juris.de/bgb/__622.html

Der KündigungsTERMIN wird wohl Ende des Kalendermonats
bleiben.

Seh ich, noch immer, anders.

MfG

Bitte, verschone uns!
Hi!

weil es immer noch Arbeitgeber gibt, die es nicht schaffen,
dem Schriftformerfordernis genüge zu tun oder eine etwa
erforderliche Vollmacht beizulegen.

Dem war hier Genüge getan!

Und vielleicht ist „man“ ja schwerbehindert (ich gebe zu,
nicht sehr wahrscheinlich)?

Ja klar - man „könnte“ auch schwanger sein oder Azubi…

Mensch, wenn doch davon nicht die Rede ist, dann unterlasse bitte solch völlig sinnentleerte Pauschalhinweise, wie: Sofort Kündigungsschutzklage (die übrigens Feststellungsklage heißt) einreichen!

Nebenbei: Auch der Hinweis mit „Sofort zum Arbeitsamt“ ist hier unangebracht, da der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist…

Gruß
Guido

Hallo Guido,

Mensch, wenn doch davon nicht die Rede ist, dann unterlasse
bitte solch völlig sinnentleerte Pauschalhinweise, wie: Sofort
Kündigungsschutzklage (die übrigens Feststellungsklage heißt)
einreichen!

Der Hinweis kam von „traumfrau“, nicht von „Chrissie“.

[Ironie]Ansonsten schlage ich vor in Zukunft grundsätzlich bei allen Kündigungsfragen zu checken, ob die TE schwanger, Betriebsrat, schwerbehindert, in Elternzeit, Azubi …o.ä. ist.[/Ironie]*

MfG

* man gönnt sich ja sonst nichts :wink:

Danke, Anmerkung und Frage
Hallo,
ich habe die Frage einem Anwalt gestellt, und auch er sieht die Sache so wie Xolophos.
Da noch keine 2 Jahre beschäftigt ist die Kündigung zum 15.06.07 gültig.
Übrigens wäre die fiktive Person nicht schwanger, behindert oder anders zu schützen.

Die arbeitsunfähige mit AU Bescheinigung Person würde tatsächlich zur ArGe gehen und sich arbeitssuchend melden, trotz der Erkrankung. Wäre dies ratsam, so wie empfohlen, auch zu tun?

Lieben Dank und Gruß
Plö

Hallo,

Hallo,

Die arbeitsunfähige mit AU Bescheinigung Person würde
tatsächlich zur ArGe gehen und sich arbeitssuchend melden,
trotz der Erkrankung. Wäre dies ratsam, so wie empfohlen, auch
zu tun?

Arbeitssuchend sollte man sich sofort melden, wenn abzusehen ist, das man arbeitslos wird. Sonst kann eine Sperre beim Arbeitslosengeld drohen.
Dies befreit aber nicht davon, sich bei eintreten der Arbeitslosikeit sich arbeitslos zu melden.

Lieben Dank und Gruß
Plö

Grüße Michael

Hallo,

Die arbeitsunfähige mit AU Bescheinigung Person würde
tatsächlich zur ArGe gehen und sich arbeitssuchend melden,
trotz der Erkrankung. Wäre dies ratsam, so wie empfohlen, auch
zu tun?

Arbeitssuchend sollte man sich sofort melden, wenn abzusehen
ist, das man arbeitslos wird. Sonst kann eine Sperre beim
Arbeitslosengeld drohen.

Moment mal. Hier werden 2 Sachen in einen Topf geworfen. ARGE deutet auf alg II hin. Das hat dann mit einer Sperre für verspätete Arbeitssuchendmeldung nichts zu tun. Die gibts nur bei alg I.

Also wäre erst mal zu klären, ob Anspruch auf alg I bestehen würde. Wenn ja, wäre die ARGE die falsche Ansprechadresse. (und es würde - aber nur wenn Anspruch auf alg I besteht - doch eine Arbeitssuchendmeldung notwendig sein)

MfG

Hallo,

Hallo,

Moment mal. Hier werden 2 Sachen in einen Topf geworfen. ARGE
deutet auf alg II hin. Das hat dann mit einer Sperre für
verspätete Arbeitssuchendmeldung nichts zu tun. Die gibts nur
bei alg I.

Stimmt so!

Also wäre erst mal zu klären, ob Anspruch auf alg I bestehen
würde. Wenn ja, wäre die ARGE die falsche Ansprechadresse.
(und es würde - aber nur wenn Anspruch auf alg I besteht -
doch eine Arbeitssuchendmeldung notwendig sein)

nach den anderen Mails zu urteilen, hat sie meiner Meinung nach Anspruch auf Alg1. Dass sie sich bei der ARGE melden wollte hab ich vollkommen überlesen (Asche auf mein Haupt)

MfG

Grüße

Danke
Hallöle

Der Hinweis kam von „traumfrau“, nicht von „Chrissie“.

Oops - danke!
Aber egal ;-b

LG
Guido

Hi!

Arbeitssuchend sollte man sich sofort melden, wenn abzusehen
ist, das man arbeitslos wird. Sonst kann eine Sperre beim
Arbeitslosengeld drohen.

Klar ist es sinnvoll, aber es droht in der Regel keine Sperre, wenn man sich erst nach der AU bei der Bundesagentur (bei welcher Stelle auch immer (-:smile: meldet!

LG
Guido

Hi!

Hallo,

Arbeitssuchend sollte man sich sofort melden, wenn abzusehen
ist, das man arbeitslos wird. Sonst kann eine Sperre beim
Arbeitslosengeld drohen.

Klar ist es sinnvoll, aber es droht in der Regel keine Sperre,
wenn man sich erst nach der AU bei der Bundesagentur (bei
welcher Stelle auch immer (-:smile: meldet!

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche
Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend zu melden. usw.

§ 144 SGB III Abs. 6
Die Dauer der Sperrzeit bei Meldeversäumnis beträgt eine Woche

LG
Guido

Michael

Eben!

§ 37b SGB III Frühzeitige Arbeitssuche
Personen, deren Versicherungspflichtverhältnis endet, sind
verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnis des
Beendigungszeitpunkts persönlich bei der Agentur für Arbeit
arbeitssuchend zu melden. usw.

Eben!
Unverzüglich = ohne schuldhaftes Verzögern.

AU = keine Schuld!

Guido