Hallo,
angenommen eine fiktive Person hat einen Stromvertrag per Email abgeschlossen (zB mit Almado Energy). Er hat innerhalb der Kündigungsfrist per Email gekündigt. 2 Wochen später erhält er die Nachricht, dass diese Kündigung nicht den Formerfordernissen des BGB entspricht, da keine Unterschrift enthalten und die Kündigung daher nicht wirksam ist.
Allerdings hat die Person von dem EMail Konto geschrieben, mit dem sie und Almado immer kommunizieren. Selbst die Vertragsbestätigung kam per Email. Und im Anhang befand sich als Pdf der komplette Stromvertrag mit allen Daten der Person.
Ist die Kündigung wirksam? Kann die Person per Brief nachträglich kündigen und den Formfehler rückwirkend heilen?Danke!
LG
Fennja
Hallo
Eine Kündigung bedarf als einseitige Willenserklärung i.d.R. der Schriftform (d.h. auf Papier mit Originalunterschrift). Ein Formfehler nicht rückwirkend heilbar. Falls bei erneuter Kündigung in Schriftform die Frist noch eingehalten wäre, dann wäre das aber die einfachste Form die Sache aus der Welt zu schaffen.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung
Im Einzelfall wurde allerdings gerichtlich auch Email-Kündigungen schon als wirksam erachtet - und zwar wenn die Schriftform lediglich per AGB vereinbart war.
http://www.ferner-alsdorf.de/rechtsanwalt/zivilrecht…
Im jeweiligen Einzelfall müsste das also ein Gericht entscheiden.
Möglicherweise trifft das beim Stromversorgungsvertrag zu - siehe z.B. hier - wie der Fall ausging weiss man leider nicht
http://www.123recht.net/Vertragskuendigung-gueltig-p…
Grüsse Rudi
Hallo,
Person X hatte das selbe Problem mit seinem Stromanbieter. Ein freundliches Schreiben unter Berufung auf das Gerichtsurteil des Gerichtes in München vom Dezember 2o12 stimmte den Stromanbieter um.
In vorliegendem Fall hat sich der Verbraucher auf die bisherige, rein papierlose Kommunikation mit dem Stromanbieter berufen. Eine Kündigung per email wurde ,nach Hinweis auf das Urteil des o.g. Gerichtes, anerkannt.
LG
Harleybiene
Danke Harleybiene und Rudi!
Damit ist die Frage zum Glück geklärt!
Liebe Grüße
Fennja