Hallo,
Abonnent A möchte sein Zeitschriftenabo kündigen und erledigt sowas normalerweis per FAX mit Dokumentationsfunktion (der Inhalt des Schreibens wird verkleinert unterhalb des Sendeberichts abgebildet). Laut dem in der Stadtbücherei eingesehenen Lehrbuch reicht das auch aus und steht einem Einschreiben um nichts nach.
Der Verlag ist jetzt aber so schlau, sein das Faxgerät gar nicht erst eingeschaltet zu haben, und an diesem Punkt stellt sich dem A die Frage, ob es eine Kündigung per email auch tut zumindest dann wenn er eine automatische Empfangsbestätigung anfordert und letztlich auch bekommt.
Wobei der Unterschied der ist, dass ein FAX eingenhängig unterschrieben ist was per email nunmal nicht möglich ist (Name, Adresse, Telefonnummer und vor allem die Kundennummer hat A jedenfalls angegeben).
Das Lehrbuch des A schweigt sich zu diesem kleinen Unterschied leider aus. Aber vielleicht hast du ja ein anderes Buch in Finger bekommen …
Schönen Gruß
Jörg