Hallo,
ist eine Kündigung per Fax ungültig, wenn man sie elektronisch erstellt und daher ohne Unterschrift z.b. an eine Autoversicherung versendet?
Danke
Hallo,
ist eine Kündigung per Fax ungültig, wenn man sie elektronisch erstellt und daher ohne Unterschrift z.b. an eine Autoversicherung versendet?
Danke
Hallo,
zur Sicherheit vielleicht noch den Passus „Dieses Schreiben ist elektronisch erstellt und auch ohne Unterschrift gültig“ hinzufügen. Ach ja, und die AGBs anschauen, ob da nichts anderes geregelt ist.
Prinzipiell ist jede Kündigung (mündlich, elektronisch, schriftlich etc.) gültig. Aber die AGBs wie gesagt…
Grüße,
Anwar
Hallo
Irrtum
Prinzipiell ist jede Kündigung (mündlich, elektronisch,
schriftlich etc.) gültig. Aber die AGBs wie gesagt…
Die Rechtslage sagt hier eindeutig etwas anderes:
Für bestimmte Rechtshandlungen schreibt das Gesetz jedoch die Schriftform vor. Das bedeutet, dass der Verfasser die Urkunde eigenhändig unterzeichnen muss. Das gilt u.a. für die Kündigung von Wohnraummietverhältnissen, Bürgschaften von Privatleuten, Ratenkrediten und von Arbeitsverhältnissen.
Erklärungen per Telefax genügen nach geltendem Recht der gesetzlichen Schriftform nicht. Der Grund: Sie sind nicht eigenhändig unterschrieben. Beziehungsweise: Der Empfänger erhält nur eine Kopie der Unterschrift. Und das reicht nicht aus.
Der Hinweis auf die AGBs ist allerdings richtig denn wenn dies
hier festgeschrieben wäre gilt diese auch.
Gruß
Hi,
ist eine Kündigung per Fax ungültig, wenn man sie elektronisch
erstellt und daher ohne Unterschrift z.b. an eine
Autoversicherung versendet?
Ich habe mal eine Versicherungsvertragskündigung per Fax abgeschickt und das Original mit der Post hinterher. Nur so konnte ich die Frist wahren. Und das musste anerkannt werden. Ich könnte mir also vorstellen, dass es bei einer Autoversicherung auch klappt.
Aber mit Sicherheit reicht NUR ein Fax nicht aus.
LG
Jana
Vertrag?
Hallo,
Die Rechtslage sagt hier eindeutig etwas anderes:
Für bestimmte Rechtshandlungen schreibt das Gesetz jedoch die
Schriftform vor. Das bedeutet, dass der Verfasser die Urkunde
eigenhändig unterzeichnen muss. Das gilt u.a. für die
Kündigung von Wohnraummietverhältnissen, Bürgschaften von
Privatleuten, Ratenkrediten und von Arbeitsverhältnissen.
Ich zitiere einfach mal aus dem Originalbeitrag:
an eine Autoversicherung versendet?
Ich nehme mal an, dass es sich dabei weder um einen Mietvertrag, noch um eine Bürgschaft handelt. Bei Arbeitsverhältnissen ist AFAIK übrigens keine Schriftform notwendig. Daher ist die Aussage: „Verträge erfordern keine Schriftform, soweit nichts anderes geregelt ist.“ völlig in Ordnung.
Erklärungen per Telefax genügen nach geltendem Recht der
gesetzlichen Schriftform nicht.
Dies bezieht sich aber wie gesagt nur auf Verträge, die die Schriftform überhaupt erfordern. Was hier, nach allem, was man sehen konnte, wohl nicht der Fall ist.
Der Hinweis auf die AGBs ist allerdings richtig denn wenn dies
hier festgeschrieben wäre gilt diese auch.
Genau. 
Grüße,
Anwar
Woher nimmst Du diese Sicherheit?
Hallo Jana,
Aber mit Sicherheit reicht NUR ein Fax nicht aus.
Fax-Absendebestätigungen gelten schon seit mehreren Jahren (ich glaube 2001?) als Abliefernachweis der Kündigung. Daher meine Frage woher Du diese Sicherheit nimmst. Vielleicht kennst Du Dich ja mit branchenüblichen AGBs aus (ich nämlich nicht).
Grüße,
Anwar
Erklärung
Hallo,
Zur Erklärung, warum ein Fax nicht reicht:
Jeder böswillige Mensch könnte hergehen und eine Kündigung schreiben, dann
irgendwo eine Unterschrift ausschneiden und unter die Kündigung pappen. Faxt er
die dann, kann der Empfänger nicht sehen, dass er nur eine manipulierte Kopie
bekommt und nicht eine so gewollte Kündigung vom Unterzeichner.
Die Tatsache, dass z. B. Arbeits- oder Mietverträge nicht der Schriftform
bedürfen, heißt nicht, dass dies auch für deren Kündigung gilt (Gründe s. o.),
das ist teilweise im gesetz ausdrücklich so geregelt.
Ich erinnere mich auch noch an eine Mieterstreitigkeit, wo der Anwalt des
Vermieters eine Kündigung des Mieters per Fax schickte und sich darüber sowohl
der vermieter-Anwalt wie auch der Richter vor Lachen schier nicht einkriegen
wollten, dass der Mieter-anwalt nicht wusste, dass Kü. per Fax nicht gelten.
Caio
Bolo2L
Hallo Bolo
Jeder böswillige Mensch könnte hergehen und eine Kündigung
schreiben, dann
irgendwo eine Unterschrift ausschneiden und unter die
Kündigung pappen. Faxt er
die dann, kann der Empfänger nicht sehen, dass er nur eine
manipulierte Kopie
bekommt und nicht eine so gewollte Kündigung vom
Unterzeichner.
Du hast den Teil vergessen wo der böswillige Mensch in das Haus oder das Büro einbricht, um auch von der richtigen Faxnummer aus zu faxen, bzw. die Telefonleitungen so manipuliert, dass eine falsche Absendernummer angezeigt wird.
So einfach ist das also nicht… und deshalb ist eine Kündigung per Fax durchaus möglich (SOWEIT NICHTS ANDERES GEREGELT IST).
das ist teilweise im gesetz ausdrücklich so geregelt.
Genau: Teilweise im Gesetz (oder den AGB wie ich anmerken darf) anders geregelt.
Grüße,
Anwar
Hi,
Vielleicht
kennst Du Dich ja mit branchenüblichen AGBs aus (ich nämlich
nicht).
Um das zu klären, gibt’s doch das Versicherungsbrett. Die müssten’s doch wissen.
Gruß
Bolo2L
Hallo Bolo
Jeder böswillige Mensch könnte hergehen und eine Kündigung
schreiben, dann
irgendwo eine Unterschrift ausschneiden und unter die
Kündigung pappen. Faxt er
die dann, kann der Empfänger nicht sehen, dass er nur eine
manipulierte Kopie
bekommt und nicht eine so gewollte Kündigung vom
Unterzeichner.Du hast den Teil vergessen wo der böswillige Mensch in das
Haus oder das Büro einbricht, um auch von der richtigen
Faxnummer aus zu faxen, bzw. die Telefonleitungen so
manipuliert, dass eine falsche Absendernummer angezeigt wird.
So einfach ist das also nicht… und deshalb ist eine
Kündigung per Fax durchaus möglich (SOWEIT NICHTS ANDERES
GEREGELT IST).
Ich verstehe Deine Argumentation nicht, denn Du zählstz ja noch mehr Gründe auf,
die zeigen, wie unzuverlässig ein Fax ist. Eben aus diesem Grund wird es in der
rechtsprechung idR nicht anerkannt.
das ist teilweise im gesetz ausdrücklich so geregelt.
Genau: Teilweise im Gesetz (oder den AGB wie ich
anmerken darf) anders geregelt.
Weiter unten habe ich geraten, sich doch im Versicherungsbrett mal nach den dort
üblichen AGB zu erkundigen. Das bringt, glaube ich, mehr Klärung.
Ciao
Bolo2L
Sag ich doch…
Hallo Bolo,
Weiter unten habe ich geraten, sich doch im Versicherungsbrett
mal nach den dort
üblichen AGB zu erkundigen. Das bringt, glaube ich, mehr
Klärung.
Ich würde ja einfach in den Vertrag gucken (unter Kündigung…). 
Hier zum Vergleich übrigens mal eine Seite, die eine Kündigung per Fax explizit vorsieht:
http://tirol.arbeiterkammer.at/www-398-IP-7639-IPS-2…
Grüße,
Anwar
Hallo
Wie lustig
>Dies bezieht sich aber wie gesagt nur auf Verträge, die die Schriftform überhaupt erfordern. Was hier, nach allem, was man sehen konnte, wohl nicht der Fall ist.Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKBBei Arbeitsverhältnissen ist AFAIK übrigens keine Schriftform notwendig.Daher ist die Aussage: „Verträge erfordern keine Schriftform, soweit nichts anderes geregelt ist.“ völlig in Ordnung.Für bestimmte Rechtshandlungen schreibt das Gesetz jedoch die
Schriftform vor.