Kündigung per mail

Hallo, hält eine Kündigung per Mail (laut AGB`s des Vertrages möglich) vor Gericht stand ??

Gruß Olaf

Hallo, hält eine Kündigung per Mail (laut AGB`s des Vertrages
möglich) vor Gericht stand ??

zum einen kommt es darauf an, ob die vereinbarung wirksam war, also keine gesetzlichen regelungen entgegenstehen, die eine strengere form vorsehen bzw. diese abdingbar waren.

zum anderen ist eine einfache email ohne besondere signatur ein sehr schwacher augenscheinsbeweis bzw. wird aufgrund der leichten manipulierbarkeit z.b. bzgl. zugang nicht als taugliches beweismittel angesehen.

fehlt es an einer signatur, gehen also mit der email große beweisbarkeitsrisiken einher.