Kündigung per Mail wirksam?

Habe jetzt mal eine Frage.
Eigentlich dachte ich immer, dass Kündigung eigenhändig unterschrieben werden müssen und somit eine Mail nicht ausreicht. Jetzt habe ich aber gehört dass Kündigungen per Mail durchaus wirksam sind. Sie erfüllen die Formvorschrift nach dem BGB. Wie ist es eigentlich wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Wird dann automatisch z.B. bei ner Kündigungsfrist von 4 Wochen, der nächste Monatsende genommen oder ist die ganze Kündigung unwirksam?

Vielen Dank
Gruss


Hi!

Eigentlich dachte ich immer, dass Kündigung eigenhändig
unterschrieben werden müssen und somit eine Mail nicht
ausreicht.

Richtig gedacht

Jetzt habe ich aber gehört dass Kündigungen per
Mail durchaus wirksam sind. Sie erfüllen die Formvorschrift
nach dem BGB.

Falsch gehört (oder Blödsinn wurde erzählt *g*).
_§ 623
Schriftform der Kündigung
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. _
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html

Wie ist es eigentlich wenn die Kündigungsfrist
nicht eingehalten wird. Wird dann automatisch z.B. bei ner
Kündigungsfrist von 4 Wochen, der nächste Monatsende genommen
oder ist die ganze Kündigung unwirksam?

In der Regel wird eine Kündigung bei falscher Frist umgedeutet - sie wird (sofern sie ansonsten ok ist) nicht komplett ungültig.

LG
Guido

Auch Hallo!

Habe jetzt mal eine Frage.
Eigentlich dachte ich immer, dass Kündigung eigenhändig
unterschrieben werden müssen und somit eine Mail nicht
ausreicht.

Wenn das als Schriftform durchgeht und der Chef daraus erkennbar ist, dann sollte das durchaus funktionieren. Ich kenne allerdings kein Gesetz, dass vorschreibt, dass man alle paar Tage sein privates emailpostfach checken muss. Beim Briefkasten an der Wohnung ist das was anderes. Beim emailpostfach auf der Arbeit könne das auch was anderes sein.

Jetzt habe ich aber gehört dass Kündigungen per
Mail durchaus wirksam sind. Sie erfüllen die Formvorschrift
nach dem BGB. Wie ist es eigentlich wenn die Kündigungsfrist
nicht eingehalten wird.

Dann sollte die Kündigung unwirksam sein.
Ohne die Paragraphen zu kennen, meine ich, dass eine, von mehreren, Bedingungen für eine ordentliche Kündigung nicht erfüllt ist. Nämlich die Frist.

Wird dann automatisch z.B. bei ner
Kündigungsfrist von 4 Wochen, der nächste Monatsende genommen
oder ist die ganze Kündigung unwirksam?

Wenn die Kündigung zum nächsten fristgerechten Termin efolgt, also kein Datum angegeben wird, dann sollte díe Kündigung auch zum nächsten fristgerechten Termin wirksam sein. Wann immer der auch sein mag(?).

Vielen Dank
Gruss

Gruß zurück!

Leute…
Hi!

Eigentlich hast Du so gar nichts geschrieben, was der Realität entspricht, weshalb ich mich ernsthaft frage: Warum?
Warum müllt man ein Expertenforum mit unqualifizierten Dingen zu?
Ist es der Drang, einfach irgendwas zu schreiben ohne irgendeine Ahnung zu haben?

Wenn das als Schriftform durchgeht und der Chef daraus
erkennbar ist, dann sollte das durchaus funktionieren.

Das geht nicht als Schriftform gem. § 623 BGB durch!
Ich habe zitiert, das Gesetz verlinkt und trotzdem meint irgendein Schlaumeier, seinen unqualifizierten Senf dazugeben zu müssen. Da geht mir echt die Hutschnur hoch!

Dann sollte die Kündigung unwirksam sein.

Dieter Nuhr sagte mal: Ich kann auch nicht tanzen und singen - aber ich versuche es auch erst gar nicht!
Warum nimmst Du Dir solche Philosophien nicht zu Herzen, wenn es um das Antworten in einem Expertenforum geht?!
http://rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm

Absolut verständnisloser Gruß
Guido

P.S. Ich lasse auch nicht Deine vorsichtige Formulierung (ich MEINE, ich DENKE, etc.) gelten - es stand schon eine fachlich belegte Antwort dort

3 „Gefällt mir“

[MOD] und weil es so ein wichtiges Thema ist
…stimme ich Guido zu anstatt zu löschen.

Gruss Ivo

hallo,
es ginge vielleicht ein wenig mir weniger Holzhammer, aber sonst ist
dem nix hinzuzufügen.
Richard

Dieter Nuhr sagte mal: Ich kann auch nicht tanzen und singen -
aber ich versuche es auch erst gar nicht!

Das könnte ein anderer Philosoph als Zeichen geringen Entwicklungswillens darstellen. Aber man wächst ja bekannterweise an seinen Aufgaben :wink:

mfg M.L.

1 „Gefällt mir“

Hi!

Ich Grüße Dich!

Eigentlich hast Du so gar nichts geschrieben, was der Realität
entspricht, weshalb ich mich ernsthaft frage:

Das stimmt ja so nicht ganz.

Warum?

Da Du Dich fragst, wirst Du Dir das wohl sebst beantworten müssen.

Warum müllt man ein Expertenforum mit unqualifizierten Dingen
zu?
Ist es der Drang, einfach irgendwas zu schreiben ohne
irgendeine Ahnung zu haben?

Mein Ansatz war zu helfen. Immerhin ist eine rege (Off-Topic)Diskussion, ähm ich meine Belustingung daraus entstanden. Was wie eben geschrieben allerdings nicht mein Ansatz war.

Wenn das als Schriftform durchgeht und der Chef daraus
erkennbar ist, dann sollte das durchaus funktionieren.

Das geht nicht als Schriftform gem. § 623 BGB durch!
Ich habe zitiert, das Gesetz verlinkt und trotzdem meint
irgendein Schlaumeier, seinen unqualifizierten Senf dazugeben
zu müssen. Da geht mir echt die Hutschnur hoch!

Erst mal tief durchatmen und bis 3 Zählen, das funktioniert bei mir immer wunderbar.

Das sieht für dich natürlich so aus, als ob ich deinem Beitrag keine Beachtung geschenkt habe. Aber wenn du dir mal die Zeiten ansiehst, zu denen der Beitrag verfasst wurde, dann kannst du feststellen, bzw. wenn du ein wenig weniger Schaum vorm Mund hättest, den Schuss ziehen, dass ich mit Schreiben anfing, da hattest du noch gar nicht deinen Beitrag losgeschickt. Ich wollte mich eigentl. direkt bei dir entschuldigen, als ich deinen Beitrag gelesen habe, direkt nachdem ich meinen gespeichert habe. Aber ich wollte das Brett nicht zumüllen. Jetzt denke ich, dass hätte an deinem Zustand eh nichts geändert.

Dann sollte die Kündigung unwirksam sein.

Dieter Nuhr sagte mal: Ich kann auch nicht tanzen und singen -
aber ich versuche es auch erst gar nicht!
Warum nimmst Du Dir solche Philosophien nicht zu Herzen, wenn
es um das Antworten in einem Expertenforum geht?!
http://rechtsrat.ws/lexikon/kuendigung.htm

und noch eine Information, die wir (ich) Dir entlocken konnten.
Da hat mein Artikel tatsächlich etwas, wenn auch indirekt, Wert bekommen.

Absolut verständnisloser Gruß
Guido

Kein Problem

Schönen Gruß, der Yoda

P.S. Ich lasse auch nicht Deine vorsichtige Formulierung (ich
MEINE, ich DENKE, etc.) gelten - es stand schon eine fachlich
belegte Antwort dort

P.S. Falls mein Artikel gegen das Forum verstößt, dann möchte ich doch die Mods bitten diesen zu löschen bzw. mit sachlichem Kommentar versehen und sich nicht noch zu verlustieren. Damit kann ich gut umgehen, wie das allerdings bei anderen ankommt, müsste man vielleicht in einem anderem Brett weiterdiskutieren. Schon mal darüber nachgedacht, dass ihr mit diesem Gebrüll evtl. Teilnehmer verschreckt zu antworten und zu diskutieren, die sogar weniger Laien sind, als ich. Immer schön sachlich bleiben beim Diskutieren, ich dachte, gerade in diesem Brett kann man das erwarten.

1 „Gefällt mir“

Hi!

Eigentlich hast Du so gar nichts geschrieben, was der Realität
entspricht, weshalb ich mich ernsthaft frage:

Das stimmt ja so nicht ganz.

Was in Deiner Antwort war denn hilfreich, sprich: Korrekt?

Mein Ansatz war zu helfen.

Man hilft nicht, indem man völlig falsche Dinge als richtig darstellt - damit erreicht man das Gegenteil.
Wenn man also keine Ahnung hat, ist es sehr viel sinnvoller, einfach mal NICHTS zu schreiben.

Immerhin ist eine rege
(Off-Topic)Diskussion,

Weiter am Thema vorbei als Deine Antwort war es auch nciht…

Das sieht für dich natürlich so aus, als ob ich deinem Beitrag
keine Beachtung geschenkt habe. Aber wenn du dir mal die
Zeiten ansiehst, zu denen der Beitrag verfasst wurde, dann
kannst du feststellen, bzw. wenn du ein wenig weniger Schaum
vorm Mund hättest, den Schuss ziehen, dass ich mit Schreiben
anfing, da hattest du noch gar nicht deinen Beitrag
losgeschickt.

Nochmal: Warum schickt man in einem Expertenforum, in dem Rechtsdinge besprochen werden, Antworten los, die bar jeglicher Realität sind?

Nebenbei: Es gibt den Löschbutton - man kann seine Artikel löschen, solange niemand geantwortet hat.

Da hat mein Artikel tatsächlich etwas, wenn auch indirekt,
Wert bekommen.

Das erste Google-Ergebnis?
Ständige Rechtsprechung lässt sich mit einem kurzen Link zu einen Gesetz nun mal nicht belegen - die Aussage stand jedoch schon vorher dort.

Schon mal darüber nachgedacht, dass ihr mit
diesem Gebrüll evtl. Teilnehmer verschreckt zu antworten …

Schon mal darüber nachgedacht, dass sachlich schlicht 100% falsche Antworten Rat suchende in einen EXPERTENforum abschrecken?
Schon mal darüber nachgedacht, dass einige Leute sich evtl. etwas zu sehr (zugegeben ZU sehr!) auf dieses Forum verlassen und man echten Schaden anrichten kann mit Antworten wie Deiner?

LG
Guido

Hi!

Das könnte ein anderer Philosoph als Zeichen geringen
Entwicklungswillens darstellen.

OK, aber vielleicht sollte man es besser lernen, bevor man damit öffentlich auftritt…

Aber man wächst ja
bekannterweise an seinen Aufgaben :wink:

Manche verzweifeln auch dran.

LG
Guido, der jetzt besser aufhört, bevor der MOD mir den Kopf abreißt

MOD: Ich war mal so frei den Schlüssel zu drehen…
abgeschlossen.