Hallo zusammen,
mal wieder ein völlig fiktiver Fall. Angenommen Kollegin A würde nach einem heftigen Streit mit ihrem direkten Vorgesetzten demselben ein Mail schreiben, wo mehr oder weniger wörtlich drin steht „…und das darfst Du gleichzeitig als meine Kündigung auffassen“. Selbiges Mail wird cc an den Personalchef geschickt. Ist diese Kündigung wirksam?
Es geht nun nicht darum, dass Kollegin A die späte Reue gepackt hat, sondern mehr darum, dass ich äusserst unsicher bin, ob diese Form der Kündigung überhaupt ausreichend ist. Ich meine, schriftlich ist sie ja schon, andererseits könnte doch ein mir böses wollender Mensch in einem günstigen Moment an meinen Rechner gehen und in meinem Namen meine Kündigung in die Welt hinausmailen.*
Das Arbeitsverhältnis war ein ganz „normales“ Angestelltenverhältnis, Probezeit gerade mal so eben abgelaufen, nichts aussergewöhnliches.
*wink*
Petzi (not A (llama))
*Ja, es ist mir schon klar, dass ich das durch eine entsprechende Verwendung von Passwörtern absichern kann, hier soll es wirklich nur ums Prinzip gehen.
Hallo Petzi,
nein.
Die Kündigung hat schriftlich zu ergehen und muss vom Kündigungsberechtigten selbst unterschrieben werden. Ein Fax, eine E-Mail oder Ähnliches genügen dem Schriftformerfordernis nicht. Die Kündigung muss unmissverständlich sein und das Datum, zu dem das Arbeitsverhältnis endet, enthalten. Eine Angabe der Gründe für die Kündigung ist nur bei fristlosen Kündigungen und Auszubildenden vorgesehen.
Alles klar?
Grüße
Almut
Ich meine, schriftlich ist sie ja schon
Schriftlich vielleicht, aber den Anforderungen für die gesetzliche Form der Schriftform entspricht ein e-mail nicht.
Schriftform ist so definiert http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html
Gruss ivo
Nicht möglich - ungültig
http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html
Ganz einfach nicht möglich.
Gruß
Stefan
Vielen Dank (owt)
fühlt Euch reich bedankt und besternt 
*wink*
Petzi
Servus Petzi,
deutsches oder Schweizer Recht? (Dort ists wahrscheinlich nicht anders, wäre aber ggf. peinlich wenn doch…).
Schöne Grüße
MM
Hallo,
das ist ein berechtigter Einwand.
Denn in der Schweiz ist es tatsächlich anders.
Hier würde ein e-Mail, ja sogar eine mündliche Kündigung wirksam sein, solange der Arbeitgeber den Zugang beweisen kann.
Ein kleiner Link zum Thema:
http://www.zav.ch/podiums/T3Xx-ZAV_Podium_ArbeitsR_2…
Gruss Ivo
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Hi Martin,
stümmt, eine äusserst berechtigte Nachfrage, das… Es ging mir zwar prinzipiell mal um die Schweiz, jedoch ist’s dank Ivos Posting ja höchst interessant zu lesen, dass eine solche fiktive Kündigung in Deutschland ungültig, in der Schweiz aber sehr wohl gültig ist. Da muss man ja richtig aufpassen, was man seinem Scheffe so für Mails schreibt *fg*
*wink*
Petzi