Folgende Situation:
Der AN möchte sich beruflich verändern, bewirbt sich, hat ein Vorstellungsgespräch an einem Freitag, späten Nachmittag.
Nächstmöglicher Kündigungstermin bei dem momantanen Arbeitgeber ist der Samstag, also der nächste Tag! Wie bekommt man in diesem Zeitraum eine fristgerechte Kündigung auf die Reihe? Was zählt … das Datum der geschriebenen Kündigung? Der Poststempel? Oder reicht es aus, den AG tel zu informieren und die Kündigung beim Abteilungsleiter abzugeben, welcher am WE im Dienst ist? Wie also kommt der AN in diesem Fall zu einer fristgerechten und rechtsgültigen Kündigung, quasi über Nacht?
L.G. Kate
Was zählt … das Datum der geschriebenen Kündigung?
Es ist maßgebend wann die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist.
Zur Einhaltung der Frist reicht es auch aus, wenn die Kündigung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag zugeht oder die Kündigungsfrist an einem solchen Tag endet.
Oder reicht es aus, den AG tel zu informieren
Kündigung bedarf grundsätzlich der Schriftform.
und die Kündigung beim Abteilungsleiter abzugeben, welcher am
WE im Dienst ist?
Das kann ich zwar nicht absolut zuverlässig beantworten, würde aber sagen ja, da sie ja fristgerecht im Betrieb eingegangen ist.
Wie also kommt der AN in diesem Fall zu
einer fristgerechten und rechtsgültigen Kündigung, quasi über
Nacht?
Auf jeden Fall den Eingang quittieren lassen, egal ob über Einschreiben, oder direkt vom Abteilungsleiter.
Agnes
Zur Einhaltung der Frist reicht es auch aus, wenn die
Kündigung an einem Samstag, Sonntag oder Feiertag zugeht
Ähm ja, wenns Arbeitstage für die Firma sind. Ansonsten geht dem AG bei Einwurf am Samstag/Sonntag/Feiertag, wenn da keiner in der Firma ist, die Kündigung erst am nächsten (bzw. bei Einwurf am Sammstag … übernächsten) Tag zu.
Die Hauptverwaltung des AG ist am WE nicht besetzt, wohl aber der Arbeitsort/die Abteilung des AN.
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Die Hauptverwaltung des AG ist am WE nicht besetzt, wohl aber
der Arbeitsort/die Abteilung des AN.
Von welcher Hierarchieebene wurde der AN denn eingestellt?
Die Hauptverwaltung des AG ist am WE nicht besetzt, wohl aber
der Arbeitsort/die Abteilung des AN.
Von welcher Hierarchieebene wurde der AN denn eingestellt?
Vom Vertreter des GF!
Dieser ist am WE jedoch nur tel. erreichbar.
Im Dienst sind am WE nur weitere kollegen des AN!
Hi!
Vom Vertreter des GF!
Dieser ist am WE jedoch nur tel. erreichbar.
Im Dienst sind am WE nur weitere kollegen des AN!
Dann ist die Kündigung idR NICHT pünktlich zugestellt!
VG
Guido
Hi,
Ähm ja, wenns Arbeitstage für die Firma sind. Ansonsten geht
dem AG bei Einwurf am Samstag/Sonntag/Feiertag, wenn da keiner
in der Firma ist, die Kündigung erst am nächsten (bzw. bei
Einwurf am Sammstag … übernächsten) Tag zu.
zu meiner Entlastung: 
Meine obige Behauptung habe ich von hier http://www.ihk-niederrhein.de/ihk.asp?his=426.7083, da ich mir eben genau wegen dem Zugang am Samstag nicht sicher war. Bei einem IHK Merkblatt ging ich davon aus, dass es eine seriöse Quelle ist.
Agnes
Och nööö, oder? 
Wie ist das dann mit dem im AV angegebenen Satz …„kündbar zum 15. und 30. eines Monats, mit einer Frist von 4 Wochen“ …
Damit die Frist von 4 Wochen (28Tage) bis zum 15. bzw. 30. des Monats eingehalten wird, würde doch auch der kommende Werktag, in dieser Situation der 17. des Monats ausreichen, damit die Kündigung fristgerecht und rechtswirksam ist, oder?
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OK - ich sollte nur lesen und nicht interpretieren
Hi!
Damit die Frist von 4 Wochen (28Tage) bis zum 15. bzw. 30. des
Monats eingehalten wird, würde doch auch der kommende Werktag,
in dieser Situation der 17. des Monats ausreichen, damit die
Kündigung fristgerecht und rechtswirksam ist, oder?
Ich hatte vorausgesetzt, dass die 4 Wochen vorher auf das Wochenende fallen.
Natürlich reicht der 17.11. als Eingang noch (letzter Termin!) für den 15.12.
Sorry, ich ging vom letzten Wochenende aus.
VG
Guido