Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit per SMS, egal von welcher Seite (Arbeitgeber/-nehmer)aus rechtsgültig?
Nein, eine Kündigung muss gemäß BGB immer schriftlich erfolgen.
Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der
Probezeit per SMS, egal von welcher Seite
(Arbeitgeber/-nehmer)aus rechtsgültig?
Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der
Probezeit per SMS, egal von welcher Seite
(Arbeitgeber/-nehmer)aus rechtsgültig?
NEIN
Ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der
Probezeit per SMS, egal von welcher Seite
(Arbeitgeber/-nehmer)aus rechtsgültig?
Natürlich nicht…
Nein, eine Kündigung per SMS ist nicht rechtsgültig