Kündigung personenbedingt

Hallo,

Fiktiver Fall:

AG möchte AN personenbedingt (Krankheit) kündigen.

Der AG begründet: In den letzten drei Jahren hatte der AN in jedem Jahr 42 Tage (sechs Wochen), oder mehr Krankheitstage.

Der AG behauptet: Es gibt Urteile, die bestätigen, dass er in so einem Fall, eine schlechte Zukunftsprognose stellen kann, ohne im einzelnen die Krankheiten zu kennen.

Meine Frage ist: Kennt jemand solche Urteile und kann er oder sie mir die Quelle nennen, damit ich diese nachlesen kann.

Für die Mühe, bei allen die sich bemüht haben, Vielen Dank.

Mit kollegialen Grüßen
Michael

Hallo!

Fälle kenne ich keine.

Aber eine Bemerkung, die ich mir erlauben möchte: Wie will denn der AG eine negative Zukunfsprognose machen? Ist er Arzt? Soll er ihn dort erst zum medizinischen Dienst schicken.

gruß
Carmen

Hallo!

Hallo,

Fälle kenne ich keine.

Aber eine Bemerkung, die ich mir erlauben möchte: Wie will
denn der AG eine negative Zukunfsprognose machen? Ist er Arzt?
Soll er ihn dort erst zum medizinischen Dienst schicken.

Alle Ärzte, auch die vom med. Dienst haben Schweigepflicht, außer der AN entbindet den Arzt davon.

Keine Ahnung wie ein AG eine negative Zukunftsprognose stellen kann. Ist auch für den Moment nicht mein Problem. Ich weiss nur, dass ich in sämtlichen Kommentaren, die ich zur wg. personenbedingten Kündigungen aus Krankheitsgründen zur Zeit lese, immer wieder die negative Zukunftsprognose stoße

gruß

auch so

Carmen

Michael

Hi,

http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/11EC699F634EB944C1…

S. 5 ff.

Gruß
Dea

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Hallo Michael,

es stellt sich hier noch eine ganz andere Frage:
Ist der AG seinen Pflichten nach § 84 Abs. 2 SGB IX nachgekommen ???

Diese Vorschrift gibt es seit April 2004 und sie gilt, was gern übersehen wird, für ALLE AN.

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Hallo,

Hallo.

Alle Ärzte, auch die vom med. Dienst haben Schweigepflicht,
außer der AN entbindet den Arzt davon.

So ist es. Der AN hat allerdings eine Mitwirkungspflicht hinsichtlich der Zukunftsprognose. D.h., er ist ggf. verpflichtet, den Arzt - oder MD - davon insoweit zu entbinden, als es nicht um die genaue Diagnose geht. Es ist also möglich und im Falle längerer oder wiederholter erheblicher Krankheit auch zumutbar, dem betreffenden Medikus zu erlauben, bekannt zu geben, ob und in welchem Umfang mit weiteren krankheitsbedingten Fehlzeiten zu rechnen ist. Das kann sogar aus einer Tendenzangabe bestehen - werden die Fehlzeiten gleich bleiben, sinken oder steigen? Grenzt natürlich auch für den Arzt an Spökenkiekerei …

Gruß Eillicht zu Vensre

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Hallo Michael,

Hallo Wolfgang

es stellt sich hier noch eine ganz andere Frage:
Ist der AG seinen Pflichten nach § 84 Abs. 2 SGB IX
nachgekommen ???

Ist er natürlich nicht, ist ja ein fiktiver Fall (-:

Diese Vorschrift gibt es seit April 2004 und sie gilt, was
gern übersehen wird, für ALLE AN.

Hab ich bisher tatsächlich übersehen. Ein wertvoller Hinweis. Danke

&Tschüß

Wolfgang

Michael

Hi,

Hallo,

http://www.sit.de/lagsh/ehome.nsf/11EC699F634EB944C1…

Vielen Dank, du hast mir sehr geholfen, wobei der Satz:
„Die unstreitigen Fehlzeiten der Klägerin indizieren eine negative Gesundheitsprognose“ für den Kollegen wohl der härteste Knüppel ist.

S. 5 ff.

Gruß

Michael

Dea

Hallo Michael,

Hallo Wolfgang

es stellt sich hier noch eine ganz andere Frage:
Ist der AG seinen Pflichten nach § 84 Abs. 2 SGB IX
nachgekommen ???

Ist er natürlich nicht, ist ja ein fiktiver Fall (-:

War ja auch nur 'ne Frage bez. der Fallgestaltung

Diese Vorschrift gibt es seit April 2004 und sie gilt, was
gern übersehen wird, für ALLE AN.

Hab ich bisher tatsächlich übersehen. Ein wertvoller Hinweis.
Danke

Nach Auskunft eines befreundeten RA gibt es ein aktuelles, noch nicht veröffentlichtes Urteil des BAG (2. Senat), daß ohne das betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 84 Abs. 2 eine krankheitsbedingte Kündigung idR aussichtslos ist. Ein Richter dieses Senats äußerte sich ggü. mir auf einem Seminar ebenfalls so. In diesem Verfahren wird dann z. B. über evtl. krankmachende Faktoren am Arbeitsplatz, Abhilfemöglichkeiten und dann auch über die daraus resultierende Prognose gesprochen.

&Tschüß

Wolfgang

Michael

Nochmal &Tschüß

Wolfgang