Kündigung, pflichten

Mal angenommen jemand möchte einen Bekannten der Meister ist für uns gewinnen. Der bekannte währe momentan in einem Betrieb in der Probezeit und dort mit Projekten für ca. ein halbes Jahr betraut.
Mal angenommen er Kündigt dort in der Probezeit mit 2 Wochen Kündigungsfrist. Wie ist das mit dem ihn Anvertrauten Projekten (wenn er normaler Angestellter nach Tarif ist).
Kann die andere Firma dann sagen he wollen Schadensersatz wenn du das nicht fertig machst.
Vertraglich währe er wie gesagt nur normaler Angestellter nach Tarifvertrag.

Grüsse Zoomi

Hi zoomi,

(wo warst Du denn solang?)

Probezeit ist Probezeit, da sind Projekte völlig egal. Innerhalb der vereinbarten Zeit kann von beiden Seiten mit 14 Tagen Frist gekündigt werden ohne Angabe von Gründen und ohne Rücksicht auf Verluste.

Vertraglich währe er wie gesagt nur normaler Angestellter nach Tarifvertrag.

falsche Sichtweise: Das wäre er nach der Probezeit.

Gruß Ralf

Vertraglich währe er wie gesagt nur normaler Angestellter nach
Tarifvertrag.

Hallo Zoomi, wenn ein Tarifvertrag für das Arbeitsverhältnis gilt, dann sollte er sicherheitshalber dort nachlesen, was zu Kündigungsfristen geschrieben steht, da per Tarifvertrag durchaus auch andere Kündigungsfristen als die üblichen gesetzlichen geregelt sein können (und auch völlig legal).

MfG

Innerhalb der vereinbarten Zeit kann von beiden Seiten mit 14
Tagen Frist gekündigt werden ohne Angabe von Gründen und ohne
Rücksicht auf Verluste.

Hallo Ralf, bezüglich Kündigungsfrist kann (und darf) in einem evtl. geltenden Tarifvertrag was anders geregelt sein. (BGB § 622 (4))

Vertraglich währe er wie gesagt nur normaler Angestellter nach Tarifvertrag.

falsche Sichtweise: Das wäre er nach der Probezeit.

Nein Ralf, ein Tarifvertrag gilt nicht erst nach dem Ende der Probezeit, sondern ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

MfG

Hi,

bezüglich Kündigungsfrist kann (und darf) in einem evtl. geltenden Tarifvertrag
was anders geregelt sein. (BGB § 622 (4))

kann (und darf). zoomi spricht von zwei Wochen, das sind wohl 14 Tage.

Nein Ralf, ein Tarifvertrag gilt nicht erst nach dem Ende
der Probezeit, sondern ab Beginn des Arbeitsverhältnisses.

der Tarifvertrag schon, das war aber nicht der Punkt, sondern ob er Angestellter ist. Da können wir noch länger Kümmelkörner spalten - in der Probezeit ist er gar nichts resp. Karl Napf.

Gruß Ralf

Also in diesen hypotetischen *grins* Fall hat er 14 Tage (2 Wochen) Kündigunsfrist,

Danke euch allen schon mal für eure tollen Antworten. DANKE :smile:

Grüsse Zoomi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

…in der Probezeit ist er gar nichts resp. Karl Napf.

Hallo Ralf, was hat der Status als Karl Napf mit Eigenkündigung zu tun, um die es in der Ursprungsfrage ging?

MfG