Kündigung Praktikum Werkvertrag

Angenommen ich habe bei Arbeitgeber 1 einen Vertrag für ein Praktikum unterschrieben, der in der Form eines deutschen Werkvertrages abgefasst ist. Angenommen ich wollte die Stelle nicht antreten:

  1. Wie bzw. unter welchen Bedingungen kann ich vor Antritt kündigen?

  2. Was wären die Konsequenzen?

  3. Mit Schadenersatz in welcher Grössenordnung müsste man rechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Hallo,

habe leider keinerlei Erfahrung mit Werksverträgen und kann leider nicht weiterhelfen.

Gruß
Timmi

Hallo,

ich denke, dass Sie den Praktikumsvertrag kündigen können, sofern nicht etwas Gegenteiliges im Vertrag steht. In unseren Arbeitsverträgen steht z. B. drin „…kann nicht vor Antritt gekündigt werden, wird nicht angetreten, Vertragsstrafe in Höhe einer Bruttomonatsvergütung…“

Wenn nichts Konkretes im Vertrag steht, würde ich mich einfach mal unverbindlich bei der Firma selbst erkundigen, dieser wird vermutlich auch daran gelegen sein, die Sache vernünftig zu klären. Denn der Arbeitgeber hat nun auch nichts davon, wenn Sie das Praktikum dann doch antreten und dann nach zwei Wochen kündigen o.ä.

Ich würde einfach nach einer Aufhebung des Vertrags fragen.

Hoffe ich konnte ein wenig helfen,

Gruß,
Astrid

Hallo mm14,

ich muss bei dieser Frage leider passen!
Mir ist noch nie ein Praktikumsplatz in der Form eines Werkvertrages unter die Augen gekommen.

Gruss
Marc

Hallo mm14,
wenn es ein deutscher Werksvertrag ist, dann müßte der auch eine Probezeit beinhalten.
Falls ja, können beide Seiten (also auch du) innerhalb der Probezeit (oder auch vor Antritt) kündigen.

Es gibt auch die, meiner Meinug nach, Unsitte einfach nicht zu erscheinen.
Davon halte ich persönlich aber gar nichts.

Ich würde immer den direkten Weg wählen. Was will der Arbeitgeber mit einem Praktikanten der eigentlich nicht da sein will?
Also informiere ihn einfach, daß du es dir anders überlegt hast und es sehr bedauerst aber die Praktikumsstelle nicht anteten wirst.

Konsequenzen? Nun bei dem Arbeitgeber würde ich mich nicht mehr bewerben. ;o) Aber sonst sehe ich keine.

Für Schadensansprüche gibt es auch keine Grundlage.

Ich hoffe dir geholfen zu haben.
Borkuschter

Hallo,

leider keine Ahnung würde daher dringend anwaltliche Information einholen.

MfG

Klaus