Kündigung private RV

Wenn eine („schlechte“) kleine private Rentenversicherung, die vor dem 01.01.2004 abgeschlossen worden war, gekündigt werden soll, wird Kapitalertragsteuer (oder Abgeltungssteuer?) fällig, weil die RV noch keine 12 Jahre bestanden hätte. Kann dann diese Steuer beim Finanzamt geltend gemacht werden und über den Jahressteuerausgleich zurückgeholt werden (steuerliche absetzbar?), oder geht das Geld dann als „Spende“ an den „Finanzminister“?

danke für eine Antwort und liebe Grüße

glycine

wenn eine Steuerbescheinigung vorliegt und auch alle anderen Zinserträge angegeben werden, kann man im Folgejahr über die Anlage KAP evtl. zuviel gezahlte Stueern zurückbekommen - Abgabe mit Einkommensetuererklärung!

Lia

Wenn eine („schlechte“) kleine private Rentenversicherung, die
vor dem 01.01.2004 abgeschlossen worden war, gekündigt werden
soll, wird Kapitalertragsteuer (oder Abgeltungssteuer?) fällig,

Liegen denn überhaupt Kapitalerträge vor ? Vermutlich ist die Summe der Einzahlungen größer als die Auszahlung. Wenn dem tatsächlich so ist, hat sich die Frage erledigt, oder ?