Hallo,
ich hatte bislang einen speziellen Jugendtarif der Php. Da ich jetzt aus dem Alter raus bin, erhöht sich der Beitrag nächstes Jahr um über 40Euro. Dieses wurde mir aber erst vor kurzem mitgeteilt. Zu spät für die 3monatige Kündigungsfrist. Daraufhin habe ich sie versucht zu kündigen aufgrund der Beitragserhöhung. Jedoch habe sie das abgelehnt da seit Vertragsbegin klar war, dass sich der Beitrag nach dem 26. Lebensjahr erhöht.
Jedoch war nirgends festgehalten um wieviel sich der Beitrag erhöht da er schon sehr alt ist und der Vertrag noch zu DM Zeiten gemacht wurde. Kann ich den Vertrag wirklich nicht mehr kündigen oder komm ich doch irgendwie raus?
Hallo,
ich hatte bislang einen speziellen Jugendtarif der Php. Da ich
jetzt aus dem Alter raus bin, erhöht sich der Beitrag nächstes
Jahr um über 40Euro. Dieses wurde mir aber erst vor kurzem
mitgeteilt. Zu spät für die 3monatige Kündigungsfrist.
Daraufhin habe ich sie versucht zu kündigen aufgrund der
Beitragserhöhung. Jedoch habe sie das abgelehnt da seit
Vertragsbegin klar war, dass sich der Beitrag nach dem 26.
Lebensjahr erhöht.
Jedoch war nirgends festgehalten um wieviel sich der Beitrag
erhöht da er schon sehr alt ist und der Vertrag noch zu DM
Zeiten gemacht wurde. Kann ich den Vertrag wirklich nicht mehr
kündigen oder komm ich doch irgendwie raus?
Na sieht wohl eher schlecht aus. Irgendwo wird schon stehen, dass der Beitrag ab dem soundsovielten Lebensjahr der normale Beitrag ist. Insofern handelt es sich tatsächlich nicht um eine Beitragserhöhung. Vielmehr hatte man ja bis dahin eher einen Rabatt. Da muß man wohl in den sauren Apfel beißen und am besten schon mal kündigen, damit man es nächstes Jahr nicht wieder vergißt.
in Deiner Police stehen jedoch auch die Bedingungen für Sonderkündigungsrechte. Im Normalfall bezieht sich das beispielsweise auf eine Doppelversicherung. Beispiel: Du bist durch familiäre Veränderung (Umzug zur Freundin, Heirat etc) plötzlich über eine andere Person mit Haftpflichtversichert. Dann kannst Du gewöhnlich Deine eigene Haftpflichtvers. kündigen, sofern die andere Versicherung unter die Du nun auch fällst, länger besteht.
2. Fall ist natürlich, wenn Du Deiner Vers. einen Schaden meldest, der auch reguliert wird, dann hast Du ein Sonderkündigungsrecht von 14 Tagen. Weitere Fälle stehen wie gesagt in der Police.