Hallo!
Wenn AN sich in der Probezeit befindet und kündigen möchte: Kündigungsfrist ist 2 Wochen.
Die Frage ist, wenn AN schon vor den 2 Wochen eine Kündigung abgibt.
Also Beispiel: AN müsste am 16.11. die Kündigung einreichen, wenn AN zum 30.11. kündigen möchte (das wären genau 2 Wochen vorher). Frage ist, was passiert, wenn AN schon morgen also am 9.11. die Kündigung einreicht für eine Kündigung zum 30.11? Wird dann möglicherweise dann schon morgen gesagt, dass AN ab sofort gehen kann? Wie ist das mit der Bezahlung? Wird das Gehalt trotzdem noch bezahlt bis 30.11?
Hallo!
Nabend
Wenn AN sich in der Probezeit befindet und kündigen möchte:
Kündigungsfrist ist 2 Wochen.
Die Frage ist, wenn AN schon vor den 2 Wochen eine Kündigung
abgibt.
Die vereinbarten bzw gesetzlich/tarifvertraglichen Fristen sind Minimalfristen…also Fristen die nicht unterschritten werden dürfen.
Länger im Voraus kann man natürlich schon kündigen…
Dann ist natürlich immer die Frage, wie der AG reagiert…
Also Beispiel: AN müsste am 16.11. die Kündigung einreichen,
wenn AN zum 30.11. kündigen möchte (das wären genau 2 Wochen
vorher). Frage ist, was passiert, wenn AN schon morgen also am
9.11. die Kündigung einreicht für eine Kündigung zum 30.11?
Theoretisch möglich…siehe vorstehendes…
Wird dann möglicherweise dann schon morgen gesagt, dass AN ab
sofort gehen kann? Wie ist das mit der Bezahlung? Wird das
Gehalt trotzdem noch bezahlt bis 30.11?
Das kann natürlich passieren, wenn die Kündigungsfrist nicht auf 14 Tage zum Monatsende fixiert ist… dann ist in 14 Tagen Schluss und natürlich auch kein Gehalt mehr…
Mit nem Gruß
MG