Kündigung Probezeit?

Guten Abend beisammen,
folgender Sachverhalt liegt vor.

Wenn man bis zum 31.03.2012 in der Probezeit wäre,
Und eine zweiwöchige Frist ist im Arbeitsvertrag innerhalb der Probezeit vereinbart wäre,
könnte man dann gekündigt werden, wenn man auf Grund dieser Frist länger als 6 Monate dort beschäftigt wäre?

Ändert dies etwas an der Situation der 2 Wochen Frist? Oder bleiben diese Fristen trotz der längerer Beschäftigung als 6 Monate? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

Hallo,

aufgrund der wirren Fallschilderung kann nur vermutet werden, daß es um folgenden Sachverhalt geht:

Während der Probezeit ist maßgeblich, wann die Kündigung ausgesprochen wird.
Geht eine Probezeit bis einschließlich zum 31.03., kann auch noch am 31.03. eine Kündigung mit der verkürzten Kündigungsfrist (zum 14.04.) ausgesprochen werden.

&Tschüß
Wolfgang