Kündigung Probezeit Krank Urlaub

hallo,

so da hätt ich mal die Punkte schon in die Überschrift gebracht :wink:

Gehen wir mal von folgendem Fall aus: Jemand hat zum 02.01. ein Arbeitsverhältnis begonnen. Nach gerade mal zwei Wochen arbeiten wird derjenige (A) unverschuldet krank und das gleich auf länger unabsehbare Zeit.
Ich habe nun schonmal selbst herausgefunden, daß der ArbG nur die zwei Wochen Arbeit bezahlen muß und keine Lohnfortzahlung. Daher kriegt A von der Krankenkasse Krankengeld (zwischen 70 und 90 % des Lohns, richtig ?). Soweit korrekt ? Schickt eigentlich die Kasse dann was an den ArbG zur Berechnung des Krankengelds oder muß man selbst noch mal zum Ex-ArbG ?
A ist nun aber auch noch über die zwei Wochen Kündigungsfrist hinaus erkrankt und muß auch noch irgendwann in Reha. Bekommt A das Krankengeld weiter ? (ansonten bekäme er nämlich garnix, da Ehepartner zuviel Einkommen für ALG II - für ALG I noch keinen Anspruch erworben) ??
Rechnet sich das Krankengeld aus dem vollen Monatslohn (auch wenn nur zwei Wochen gearbeitet wurden) ?

So und nun die letzte Frage hierzu: Laut Arbeitsvertrag stehen dem AN 28 Arbeitstage Urlaub zu. Das hieße, auf den Monat gerechnet wären es 2,3333. Müssen diese (aufgerundet 3 ??) Tage auch ausbezahlt werden, da der AN ja den Urlaub nicht nehmen kann, weil er durchgehend krank ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ?

Vielen lieben Dank im Voraus
Killy

Hi!

so da hätt ich mal die Punkte schon in die Überschrift
gebracht :wink:

Löblich! :smile:

Ich habe nun schonmal selbst herausgefunden, daß der ArbG nur
die zwei Wochen Arbeit bezahlen muß und keine Lohnfortzahlung.

Aber nur für die ersten 4 Wochen der Beschäftigung (§ 3, Abs. 3 EntgFG)

Daher kriegt A von der Krankenkasse Krankengeld (zwischen 70
und 90 % des Lohns, richtig ?).

Naja, grob ca. 70% des Brutto, aber nicht mehr als 90 % des Netto

Soweit korrekt ? Schickt
eigentlich die Kasse dann was an den ArbG zur Berechnung des
Krankengelds oder muß man selbst noch mal zum Ex-ArbG ?

Die Kasse schickt (sofern man sich dort als AN meldet - bei einigen Kassen klappt die Koordination der Anmeldung mit Fehlzeiten nicht so ganz).

A ist nun aber auch noch über die zwei Wochen Kündigungsfrist
hinaus erkrankt und muß auch noch irgendwann in Reha. Bekommt
A das Krankengeld weiter ?

Der AG zahlt in den ersten 4 Wochen nix. Danach zahlt er allerdings. Wenn die Kasse rausfindet, dass der AG die Krankheit zum Anlass der Kündigung genommen hat, zahlt der AG bis zum Ablauf der 6 Wochen das Krankengeld weiter.

(ansonten bekäme er nämlich garnix,
da Ehepartner zuviel Einkommen für ALG II - für ALG I noch
keinen Anspruch erworben) ??

Da bin ich überfragt, da das nicht meine Baustelle ist.

Rechnet sich das Krankengeld aus dem vollen Monatslohn (auch
wenn nur zwei Wochen gearbeitet wurden) ?

Ja - es wird für diese Fälle das vereinbarte Monatsentgelt bescheinigt.

So und nun die letzte Frage hierzu: Laut Arbeitsvertrag stehen
dem AN 28 Arbeitstage Urlaub zu. Das hieße, auf den Monat
gerechnet wären es 2,3333. Müssen diese (aufgerundet 3 ??)
Tage auch ausbezahlt werden, da der AN ja den Urlaub nicht
nehmen kann, weil er durchgehend krank ist bis zum Ende des
Arbeitsverhältnisses ?

Zunächst mal: Bestand das Arbeitsverhältnis einen VOLLEN Monat?
Wenn nicht gibt es nix.

Wenn ja: Dann gibt es EIGENTLICH ein Zwölftel des Jahresurlaubs (Feinheiten ignoriere ich mal) - gerundet wird aber erst bei mehr als X,5 !!!

Und ja, dann müsste der Urlaub auch ausgezahlt werden.
Allerdings nur, wenn der AN die Gesundung nachweist. Isser krank, gibbet keinen Urlaub (logisch, oder?) - auch nicht ausgezahlt. Im Extremfall verfällt der Urlaub am 31.3. des Folgejahres.

HTH

LG
Guido

Hallo und schonmal vorab vielen Dank !

Ich habe nun schonmal selbst herausgefunden, daß der ArbG nur
die zwei Wochen Arbeit bezahlen muß und keine Lohnfortzahlung.

Aber nur für die ersten 4 Wochen der Beschäftigung (§ 3, Abs.
3 EntgFG)

Ja dies trifft definitiv zu, Arbeitsbeginn am 02.01.08 und Krank dann so etwa 14.01., Kündigung einen Tag später.

Die Kasse schickt (sofern man sich dort als AN meldet - bei
einigen Kassen klappt die Koordination der Anmeldung mit
Fehlzeiten nicht so ganz).

Ja, bei der KK muss A eh noch Rücksprache wegen der Kur halten. Also muss man sich dort melden, die kommen nicht alleine drauf eh:wink:

A ist nun aber auch noch über die zwei Wochen Kündigungsfrist
hinaus erkrankt und muß auch noch irgendwann in Reha. Bekommt
A das Krankengeld weiter ?

Der AG zahlt in den ersten 4 Wochen nix. Danach zahlt er
allerdings. Wenn die Kasse rausfindet, dass der AG die
Krankheit zum Anlass der Kündigung genommen hat, zahlt der AG
bis zum Ablauf der 6 Wochen das Krankengeld weiter.

Hmm, wieso muss denn der AG dann so ab Mitte Februar zahlen ? Der AN ist ja nicht mehr dort beschäftigt ? Und weiterhin krankgeschrieben. Die Kündigung ist übrigens in der Probezeit ohne Angabe von Gründen erfolgt, ein Grund muss ja nicht angegeben werden und ich denke, daß man dem AG nicht Kündigung aus Krankheitsgründen zuschieben kann.

(ansonten bekäme er nämlich garnix,
da Ehepartner zuviel Einkommen für ALG II - für ALG I noch
keinen Anspruch erworben) ??

Da bin ich überfragt, da das nicht meine Baustelle ist.

Ist auch keine Frage, sondern nur ein Hinweis, wäre unabänderlich so.

Aber eine Frage ist doch noch entstanden: wäre A nicht krank geworden, so hätte er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab dem 01.02. eine Familienversicherung machen müssen für die Krankenkasse, da er ohne Einkommen wäre (die ALG-Geschichte). Aber wenn die KK Krankengeld zahlt, ist er doch weiterhin selber versichert oder ?

Vielen Dank nochmals und ich hoffe, die restlichen Fragen können noch geklärt werden :smile:)

Ciao
Killy

HILFE! Günter Czauderna!! :wink:
Hi!

Ja, bei der KK muss A eh noch Rücksprache wegen der Kur
halten. Also muss man sich dort melden, die kommen nicht
alleine drauf eh:wink:

Das hat wenig mit der Fachkompetenz zu tun, als eher etwas damit, dass viele Kassen Personal abgebaut haben, die vermeintlich einfachen Tätigkeiten durch Outsourcing „gelöst“ sehen (oft AUFgelöst) oder schlicht durch ständige Fusionen völlig unorganisiert arbeiten…

Hmm, wieso muss denn der AG dann so ab Mitte Februar zahlen ?

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/8.html

angegeben werden und ich denke, daß man dem AG nicht Kündigung
aus Krankheitsgründen zuschieben kann.

Es geht auch nicht um einen Grund, sondern um den Anlass - da kommt ein AG nur schwer raus, wenn während einer AU gekündigt wird. GERADE in der Probezeit!!!

Aber eine Frage ist doch noch entstanden: wäre A nicht krank
geworden, so hätte er nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
ab dem 01.02. eine Familienversicherung machen müssen für die
Krankenkasse, da er ohne Einkommen wäre (die ALG-Geschichte).
Aber wenn die KK Krankengeld zahlt, ist er doch weiterhin
selber versichert oder ?

Keine Ahnung!
Da müsstest Du vielleicht mal im "Versicherung"sbrett fragen (Günter Czauderna kennt sich damit garantiert bombig aus)

LG
Guido

Re: HILFE! Günter Czauderna!! :wink:
Hallo !

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/8.html

Also nach diesem Gesetz müsste der AG zahlen, wenn er aus Krankheitsgründen gekündigt hätte, andernfalls nicht, habe ich das richtig interpretiert ?

Es geht auch nicht um einen Grund, sondern um den Anlass - da
kommt ein AG nur schwer raus, wenn während einer AU gekündigt
wird. GERADE in der Probezeit!!!

Nun, dies würde in diesem Fall wohl zutreffen. Bleibt nur ein Problem: Recherchiert die Krankenkasse in diesem Fall oder muss das der AN tun, denn der ist momentan dazu psychisch und physisch überhaupt nicht in der Lage dazu.

Keine Ahnung!
Da müsstest Du vielleicht mal im "Versicherung"sbrett fragen
(Günter Czauderna kennt sich damit garantiert bombig aus)

Das werde ich mal tun ! Vielen lieben Dank schonmal !

LG Killy

Entgeltfortzahlung
Hallo

Also nach diesem Gesetz müsste der AG zahlen, wenn er aus
Krankheitsgründen gekündigt hätte, andernfalls nicht, habe ich
das richtig interpretiert ?

Richtig.

Rest weiß ich nicht.

MfG

Hallo,
erkrankt ein Arbeitnehmer während der ersten vier Wochen einer
neuen Tätigkeit muss der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leisten,
vielmehr übernimmt dies die Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt
70% des Bruttoeinkommens, wobei hier bei Teilmonaten von einem
fiktiven (vollen) Monatsgehalt ausgegangen wird.
Wenn innerhalb der letzten 24 Monaten eine Sonderzahlung (von einem
anderen Arbeitgeber) geleistet wurde, wird diese berücksichtigt und
kann bis 100% des Nettos zur Folge haben.
Während der Probezeit muss kein Kündigungsgrund angegeben werden.
Dies bedeutet - endet das Beschäftigungsverhältnis während der
Arbeitsunfähigkeit zahlt die Krankenkasse das Krankengeld weiter,
bzw. setzt ab dem Folgetag mit der Zahlung ein und dies für max. 78 Wochen. Während der Krankengeldzahlung bleibt die Mitgliedschaft i9n der Krankenkasse erhalten (beitragsfrei zur Kranken- und Pflegeversicherung).
Was die „Steuerung“ des Falles seitens der Krankenkasse betrifft,
so hat hier fast jede Kasse Spezialisten eingesetzt, die sich
um solche Fragen wie Reha-Maßnahmen usw. intensiv kümmern -
zum einen natürlich um dem Versicherten hilfreich zur Seite zu stehen,zum anderen aber auch um die Krankengeldzahlung schnell zu
beenden.
Der oder die Versicherte sollte sich hier mit der Kasse in Verbindung
setzen.
Gruss
Czauderna

Hallo,

vielen Dank für die ganzen hilfreichen Antworten, ich werde diese meinem Bekannten weitergeben, bei der Krankenkasse hat er diese Woche einen Termin.

Viele Grüße
Killy