hallo,
so da hätt ich mal die Punkte schon in die Überschrift gebracht 
Gehen wir mal von folgendem Fall aus: Jemand hat zum 02.01. ein Arbeitsverhältnis begonnen. Nach gerade mal zwei Wochen arbeiten wird derjenige (A) unverschuldet krank und das gleich auf länger unabsehbare Zeit.
Ich habe nun schonmal selbst herausgefunden, daß der ArbG nur die zwei Wochen Arbeit bezahlen muß und keine Lohnfortzahlung. Daher kriegt A von der Krankenkasse Krankengeld (zwischen 70 und 90 % des Lohns, richtig ?). Soweit korrekt ? Schickt eigentlich die Kasse dann was an den ArbG zur Berechnung des Krankengelds oder muß man selbst noch mal zum Ex-ArbG ?
A ist nun aber auch noch über die zwei Wochen Kündigungsfrist hinaus erkrankt und muß auch noch irgendwann in Reha. Bekommt A das Krankengeld weiter ? (ansonten bekäme er nämlich garnix, da Ehepartner zuviel Einkommen für ALG II - für ALG I noch keinen Anspruch erworben) ??
Rechnet sich das Krankengeld aus dem vollen Monatslohn (auch wenn nur zwei Wochen gearbeitet wurden) ?
So und nun die letzte Frage hierzu: Laut Arbeitsvertrag stehen dem AN 28 Arbeitstage Urlaub zu. Das hieße, auf den Monat gerechnet wären es 2,3333. Müssen diese (aufgerundet 3 ??) Tage auch ausbezahlt werden, da der AN ja den Urlaub nicht nehmen kann, weil er durchgehend krank ist bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses ?
Vielen lieben Dank im Voraus
Killy
