Kündigung Probezeit - Lohn nicht vollständig ausgezahlt

Hallo Ihr Lieben,
mein Arbeitgeber macht mir im Moment das Leben schwer und ich hoffe, Ihr könnt mir mit einem guten Rat bei Seite stehen.

Mein nun Ex-Arbeitgeber (Rechtsanwalt) hat mir während der 6 monatigen Probezeit gekündigt, als ich leider erkrankt bin. Das Kündigungsschreiben ist auf den ersten Tag meiner Krankmeldung datiert.

Mein vorletztes Gehalt hat er mir verspätet gezahlt und nur nachdem ich gemahnt hatte, wodurch mir leider schon Mehrkosten entstanden sind. Außerdem hat er mir die Fortbildungskosten vom Gehalt abgezogen (obwohl er mich dazu gedrängt hat, an diesem Seminar teilzunehmen und die mündliche Abrede bestand, dass er für die Kosten aufkommt).

Nun hat er mir - wie gesagt - ohne Begründung gekündigt, das Skript zum Seminar kopiert, damit er damit arbeiten kann, mir die Kosten für das Seninar abgezogen und nun übersendet er mir nicht einmal die Teilnahmebescheinigung.

Was kann ich noch tun außer zum gefühlt 1000x zu mahnen? Schließlich steht noch die Auszahlung des letzten Gehalts nebst Überstunden und nicht genommener Urlaubstage komplett aus. Und ich bin auf das Geld angewiesen.

Würde mir gerne die Mehrkosten eines Anwalts ersparen, da ich nicht Rechtsschutz versichert bin, leider und die Inanspruchnahme wahrscheinlich die Zahlungen, die ich bekommen würde, die Kosten des RA wahrscheinlich 1zu1 „decken“ würden.

Kann ich im schlimmsten Fall Strafanzeige stellen? Und wenn ja, wegen was?

Danke für eure Hilfe schon mal im Voraus.

Ganz liebe Grüße

Das vergiss schnell wieder. Es ist keine Straftat nicht zu zahlen.

Alles andere musst du (leider) zivilrechtlich durchsetzen, der Anspruch besteht.
Auch bei den Kosten der Fortbildung sehe ich trotz nur mündlicher Absprache gute Chancen auf volle Kostenübernahme bzw. Rückzahlung des Einbehaltes. Schulung erfolgte auf Anweisung des Arbeitgebers,
Und auch den Nachweis der Schulung muss er dir aushändigen.

Die Sachlage ist so klar und man wundert sich warum es ein Anwalt darauf anlegt notfalls verklagt zu werden in der Gewissheit die Klage kostenpflichtig zu verlieren.
Und deshalb solltest du auch vor den Kosten (falls dein Anwalt gewisse Vorkasse verlangen sollte) sein. Dein Arbeitgeber müsste alles tragen.

Noch eins zur Kündigung. Eine Begründung braucht es in der Probezeit nicht.

MfG
duck313

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Geh mal zu Eurem Amtsgericht und lass Dich da von einem Rechtspfleger beraten, wie der Prozess gegen den Anwalt eröffnet werden kann denn in der 1. Instanz des Arbeitsgerichtes brauchst Du keinen Rechtsanwalt. ramses90

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Das würde ich so nicht unterschreiben.
https://www.gehalt-tipps.de/lohnunterschlagung/

Sehr wichtig finde ich auch den Hinweis unter
https://www.deutsche-anwaltshotline.de/c/ratgeber/arbeitsrecht/arbeitgeber-zahlt-nicht

Achtung Ausschlussfrist!

Wenn das Gehalt ausbleibt, kann Eile geboten sein, denn viele Arbeitsverträge sehen eine sogenannte Ausschlussfrist vor. Dabei verfallen Ansprüche der jeweiligen Parteien nach einer bestimmten Zeit ersatzlos. Diese Frist beträgt meist zwischen drei und sechs Monate . Haben Sie Ihren Anspruch auf das verlorene Gehalt bis dahin nicht geltend gemacht, steht Ihnen das Geld nicht weiter zu.

Es sollte nicht alles geglaubt werden, was irgendwo im Netz steht.

StGB § 246 Unterschlagung
„(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, …“
Der Lohn für den Arbeitnehmer ist aber keine fremde Sache, sondern so lange Eigentum des Arbeitgebers, bis dieser ihn überwiesen oder bar ausgezahlt hat.

Ergänzung:
In dem verlinkten Artikel heisst es u.a.:
„Der Arbeitnehmer kann bei Lohnunterschlagung … vor das Arbeitsgericht ziehen.“
Wenn aber nach Meinung des Autors vorenthaltener Lohn eine Straftat wäre, warum schreibt er dann nicht, dass auch eine Strafanzeige gestellt werden könnte, sondern verweist auf das Arbeitsgericht, das doch nur für Arbeitsrecht und nicht Strafrecht zuständig ist?

Eine Seite ohne Impressum. Das ist schon das Ausschlußkriterium schlechthin, irgendwas dort genanntes zu glauben.

hi,

https://www.gehalt-tipps.de/impressum/ ?

grüße
lipi

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Wie kommst du darauf?
Bei arbeitsrechtlichen Verfahren zahlt jede Partei die eigenen Rechtsanwaltkosten, unabhängig davon, welche gewinnt.

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Danke, aber findest Du das in Ordnung, das Impressum erst zu finden, indem man das Wort in die URL eintippt?
Ich nicht.
Weder auf der Hauptseite noch beim Klick auf die 5 Unterkategorien ist es zu finden.

Und dann bleibt noch die Frage: wer ist Lucia? :wink:

Das stimmt zwar, aber ich würde abraten, das ohne professionelle Hilfe durchziehen zu wollen, wenn der beklagte Ex-Arbeitgeber von Beruf Rechtsanwalt ist.

hi,

ich finde gar nix - außer vielleicht das Impressum.

grüße
lipi

Das stimmt zwar auch aber es gibt ja auch noch ´ne anwaltspflichtige 2. Instanz. ramses90

Ja, gibt es.
Ich rate immer noch ab und würde schon zum Gütetermin einen Anwalt mitnehmen.

Wow, du hast aber eine feine Nase! :slight_smile:

Das

Muss mit maximal einem Mausklick erreichbar sein. Wenn eine Seite, die juristische Baratung bietet, das selber nicht einhält, ist das das Gegenteil von vertrauenswürdig.

Im Impressum ist übrigens eine Datenschutzerklärung zu finden. In der Datenschutzerklärung eine andere. Macht die Sache auch nicht wirklich besser.

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Es sollte nur Ansporn sein, um sich weiter zu erkundigen. Denn die Sache mit dem Arbeitsgericht ist mir durchaus aufgefallen. Aber zu deiner Aussage: auch dieses Forum steht nur „irgendwo im Netz“. :stuck_out_tongue:

Irgendwie sind wir vom eigentlichen Thema abgewichen, oder? :see_no_evil:

Hast du dir meine Links angeschaut, insbesondere den zweiten von der deutschen Anwaltshotline mit der Ausschlussfrist?

Ja, hab ich sofort. Danke!