Kündigung Probezeit Probezeit Kündigung

Liebe/-r Experte/-in,

am 23.08.2011 wurde mir eine Kündigung in der Probezeit zum 09.09.2011 per Einschreiben zugestellt,was ich nicht bei der Post abgeholt habe. Vor 2 Tagen habe ich nochmals die Kündigung zugesandt bekommen und diese wurde mir ebenfalls per E-Mail zugestellt, diese ich aber auch später gelesen habe. Da ich noch bis zum 12.09.2011 krank geschrieben war, weiß ich nicht ob die Kündigung überhaupt rechtens ist.
Können Sie mir da bitte weiterhelfen?!

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Yvonne Günther

Hallo,
eine Kündigung ist grundsätzlich „Empfangsbedürftig“, d.H. sie muß dem Adressaten zugegangen sein bzw. in seinen „Machtbereich“ gelangen. Das ist m.E. bei einem Einschreiben wenn es bei der Post lagert nicht der Fall, besonders wenn man krank ist. Geht das Schreiben per Post in den eigenen Briefkasten gelangt es auf jeden Fall in den „Machtbereich“ des Empängers. Täglich an den Briefkasten zu gehen is mit Sicherheit zumutbar. Bei Email bin ich mir nicht sicher!
Ich gehe aber mal von einer wirksamen Kündigung aus.

VG
Thomas

Liebe Yvonne!

Ich kann Dir da nicht sehr weiterhelfen, da mein Gebiet eher die Arbeitssicherheit als das Arbeitsrecht ist.

Aber eine Kündigung in der Probezeit ist meines Wissens immer rechtens, auch ohne Grund. Darum heißt es ja „Probezeit“.

Dass Du das Einschreiben und die Mail nicht angenommen hast, dürfte meines Erachtens daran nichts ändern.

Die Frage stellt sich natürlich: was willst Du erreichen? Bei der jetzigen Firma wirst Du eh keinen Fuß mehr auf den Boden bringen. Sonst hätten die Dich ja nicht gekündigt. Geht es Dir um ein paar Tage Lohnfortzahlung? Auch dann ist es fraglich, ob Du was erreichst.

Auf jeden Fall wird ein - auch hinhaltender - Widerstand (wenn die Kündigung nicht irgendwie sittenwidrig war, was Du ja auch nicht geschrieben hast) das Verhältnis zum jetzigen Arbeitgeber verschlechtern. Und wer weiß, ob der nicht Deinen zukünftig angepeilten Arbeitgeber kennt. Dann hast Du gleich schlechte Karten bei der nächsten Bewerbung.

Alles Gute erst einmal!

Sehr geehrte Frau Günther,
meines Erachtens ist die Kündigung rechtens. In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
Mit freundlichen Grüßen!
H. Posny

Da

ich noch bis zum 12.09.2011 krank geschrieben war, weiß ich
nicht ob die Kündigung überhaupt rechtens ist.
Können Sie mir da bitte weiterhelfen?!

Vielen Dank!

Freundliche Grüße

Yvonne Günther

Dazu kann ich Ihnen leider keine Antwort geben.

Beste Grüße