Kündigung/Räumung Ehewhg. nach Trennung

Trennung der Eheleute-Auszug aus der gemeinsamen Whg.:
Nachdem der Noch-Ehemann per Anwalt dazu gebracht werden musste, dass er die Kündigung für die gemeinsam angemietete Wohnung mitunterschreibt, stehen nun die nächsten Schwierigkeiten an:

  1. Für Feb2012 hat die Ehefrau die Miete bereits alleine gezahlt. In 1 Woche zieht sie aus. Die Whg. ist erst zum 30.04. gekündigt, der Mann möchte diese Zeit noch voll nutzen.
    Fragen: Muss die Ehefrau trotzdem weiter Miete zahlen.
    Oder: Wenn sie eine Hälfte der Miete überweist, kann der Eigentümer sie dann trotzdem mithaftbar machen, wenn der Mann seiner hälftigen Zahlung NICHT nachkommt.

  2. Was ist, wenn der Mann nicht pünktlich auszieht? Sind bei einer etwaigen Räumung BEIDE Ehepartner haftbar, auch wenn die Gattin nachweislich 2 Monate vorher ausgezogen ist?

wenn beide im vertrag stehen, dann sind auch beide für die wohnung „zuständig“ - sprich: der vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich mit seinen forderungen wendet. vermutlich wird er dann die person wählen, bei der er guthaben auf der bank vermutet…

Hallo,

wenn beide im vertrag stehen, dann sind auch beide für die wohnung „zuständig“ - sprich: der vermieter kann sich aussuchen, an wen er sich mit seinen forderungen wendet. vermutlich wird er dann die person wählen, bei der er guthaben auf der bank vermutet…

… wobei derjenige, der dann zahlt natürlich seine (anteiligen) Ansprüche wiederum gegen den Ehe-/Vertragspartner geltend machen kann.

Viele Grüße
Lumpi

natürlich! aber das ist dann nicht mehr sache des mietrechts :wink: