kündigung, Recht auf Schadenersatz?

Liebe/-r Experte/-in,

X wurde am 01.02.2011 als Telefonkraft für die Kundenbetreuung und Neukundenaquise in einem mittelständischen Lebensmittelunternehmen mit mehr als 20 Mitabeitern eingestellt. Probezeit laut Arbeitsvertrag 3 Monate ohne kündigungsfrist während der Probezeit.
Als Gehalt wurde ein Festgehalt vereinbahrt, im Vertrag steht aber die Anzahl der zu leistenden Stunden und der Stundenlohn. (170 Std á 9,50 Euro brutto)
Nun ist es so dass X vor Arbeitsantritt einen Einarbeitungsplan bekommen hat. X sollte in den ersten vier Wochen alle Abteilungen durchlaufen und so die Produkte kennenlernen.

Während der ersten Wochen war so wenig zu tun das X immer schon nach wenigen Stunden nach Hause geschickt wurde. Auf Nachfrage wie sich dies in der Gehaltsabrechnung auswirkt, wurde immer gesagt das X ja ein Festgehalt bekomme und sich keine Sorgen wegen der angelaufenen Minusstunden machen müsse.

Der Monat war um, X hat bis auf zwei Tage lediglich in der Produktion gearbeitet. Von der eigentlichen Arbeit hat X nichts gesehen, geschweige denn das der tolle Einarbeitungsplan funktioniert hätte.
Als das Gehalt und die Abrechnung kam war X schockiert. Es wurden nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezaht und somt hatte X entgegen der Aussage des Chefs ca 40 % weniger Lohn.

Auf Nachfrage hin kam nur das sie X während der Probezeit nur diese Stunden bezahlen können da man ja nicht weiß ob X am nächsten Tag noch wiederkommt. X hat dann gebeten den Vertrag von 170 auf 130 Monatsstunden abzuändern um nicht nochmal in diese Situation zu kommen, dies wurde getan und X hat am 08.03.2011 einen neuen Vertrag mit weniger Stunden bekommen.Die Idee war, dass nun ja eher Plusstunden anstatt Minusstunden gesammelt werden. 36 Stunden später erhält X die fristlose Kündigung in der Probezeit. Auf Nachfrage wurde wörtlich gesagt man würde im Telefonverkauf nicht zueinander passen. Lustig, denn X hat nicht einen Tag in diesem Bereich gearbeitet. Noch lustiger, zeitgleich haben sie X einen neuen Vertrag ( den dritten innerhalb von 1,5 Monaten) für die Produktion ( in der X ja seit Beginn arbeitet) angeboten.

Nun zu den Fragen:

  1. Alle 3 Verträge waren befristet auf ein Jahr, ich habe mal gelesen das ein AG X nun unbefristet einstellen muss, weil X ja schon beschäftigt war im Unternehmen?

  2. Wie sieht es mit dem Geld aus? X kann ja nichts dafür wenn keine Arbeit da ist und immer früher nach Hause geschickt wurde. muss der AG X voll bezahlen oder kann er Kürzungen vornehmen?

  3. Ich weiss das der AG eine Kündigung in der Probezeit nicht begründen muss, das hat er schriftlich auch nicht getan sondern nur mündlich. X hat aber für diese Stelle einen anderen Job gekündigt. Wie kann man sagen man passe nicht im Telefonverkauf zusammen, wenn X nicht einmal Ihre Fähigkeit unter Beweis stellen konnte? Hat X einen Anspruch auf Schadensersatz da X nicht einmal in Ihrem Tätigkeitsfeld arbeiten konnte und der AG somit den Vertrag nicht erfüllt hat?

  4. Die Kündigung war fristlos zum nächsen Tag, ist das rechtens? Steht auch so im Vertrag.

  5. Den 3. Vertrag für die Produktion hat X noch nicht bekommen, arbeitet aber durchgängig,sprich,X hat trotz der Kündigung laut Anweisung des AG weitergearbeitet, nun aber in dem neuen Tätigkeitsbereich in der Produktion. Bekommt X nun wieder neu Probezeit?

Vielen Dank im Vorfeld für die Mühe

Kurz gesagt: Schnellstens einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren und innerhalb von 21 Tagen nach der letzten Kündigung Klage einreichen, denn

  • wenn ein Gehalt für den Monat vereinbart ist, ist auch ein Gehalt zu zahlen, unabhängig von den geleisteten Stunden; ist Stundenlohn vereinbart, ist die Anzahl der Stunden zu zahlen - dazu muss der Arbeitsvertrag geprüft werden;

  • für die vereinbarten Stunden hat der Arbeitnehmer seine Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen - hat er dies gemacht, muss der Arbeitgeber auch zahlen, wenn er den Arbeitnehmer in dieser Zeit nicht beschäftigt;

  • befristete Arbeitsverträge sind nur unter engen Voraussetzungen vorzeitig kündbar - muss anhand des Arbeitsvertrages gerpüft werden;

  • jede Kündigung in der Probezeit kann von heute auf morgen erfolgen … aber immer nur mit 14 Tage Kündigungsfrist - eine arbeitsvertragliche Kürzung der Kündigungsfrist ist nach BGB nicht zulässig;

  • ein Arbeitsverhältnis kommt auch zustande, wenn es nur mündlich vereinbart wurde - wenn der Arbeitnehmer seine mündlich vereinbarte Arbeitsleistung erbringt und der Arbeitnehmer sie annimmt, kann daraus auch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen …

Also zahlreiche Fragen, die ein Laie kaum allein lösen dann > deshalb sofort zum Anwalt

Ernst-Erwin

X wurde am 01.02.2011 als Telefonkraft Probezeit laut Arbeitsvertrag 3 Monate ohne

kündigungsfrist während der Probezeit.

Festgehalt Anzahl der zu leistenden Stunden und der Stundenlohn.

(170 Std á 9,50 Euro brutto)

Während der ersten Wochen war so wenig zu tun das X immer

schon nach wenigen Stunden nach Hause geschickt wurde.
Als das Gehalt und die Abrechnung kam war X schockiert. Es
wurden nur die tatsächlich geleisteten Stunden bezaht

X hat dann gebeten den Vertrag
von 170 auf 130 Monatsstunden abzuändern
36 Stunden später erhält X die
fristlose Kündigung in der Probezeit. Auf Nachfrage urde

wörtlich gesagt man würde im Telefonverkauf nicht zueinander
passen.

Noch lustiger, zeitgleich haben sie X einen neuen

Vertrag ( den dritten innerhalb von 1,5 Monaten) für die Produktion ( in der X ja seit Beginn arbeitet) angeboten.

Nun zu den Fragen:

  1. Alle 3 Verträge waren befristet auf ein Jahr, ich habe mal
    gelesen das ein AG X nun unbefristet einstellen muss, weil X
    ja schon beschäftigt war im Unternehmen?

  2. Wie sieht es mit dem Geld aus? X kann ja nichts dafür wenn
    keine Arbeit da ist und immer früher nach Hause geschickt
    wurde. muss der AG X voll bezahlen oder kann er Kürzungen
    vornehmen?

  3. Ich weiss das der AG eine Kündigung in der Probezeit nicht
    begründen muss, das hat er schriftlich auch nicht getan
    sondern nur mündlich. X hat aber für diese Stelle einen
    anderen Job gekündigt. Wie kann man sagen man passe nicht im
    Telefonverkauf zusammen, wenn X nicht einmal Ihre Fähigkeit
    unter Beweis stellen konnte? Hat X einen Anspruch auf
    Schadensersatz da X nicht einmal in Ihrem Tätigkeitsfeld
    arbeiten konnte und der AG somit den Vertrag nicht erfüllt
    hat?

  4. Die Kündigung war fristlos zum nächsen Tag, ist das
    rechtens? Steht auch so im Vertrag.

  5. Den 3. Vertrag für die Produktion hat X noch nicht
    bekommen, arbeitet aber durchgängig,sprich,X hat trotz der
    Kündigung laut Anweisung des AG weitergearbeitet, nun aber in
    dem neuen Tätigkeitsbereich in der Produktion. Bekommt X nun
    wieder neu Probezeit?

Vielen Dank im Vorfeld für die Mühe

Guten Tag, ich finde dass diese umfangreiche Beratung den Rahmen hier eigentlich sprengt.
Ich will dennoch antworten.

  1. ich habe dem Text 2 schriftliche Verträge entnommen. Vertrag 1 170 Std. befr. 1 Jahr, Vertrag 2 ändert die Stunden auf 130 befr.? Vertrag 3 in der Produktion nur angeboten, nicht unterzeichnet? Die auf Wunsch von X vorgenommene Änderung der Std gefährdet mE die Befristung nicht, ist aber auch irrellevant, da ja die Probezeit innerhalb der 3 Monate blieb und so wirksam war.
  2. Bis zur Änderung (die unklug war) sind die 170 Std auszubezahlen, da das Sache des AG ist, genug Arbeit zu haben
  3. Die Kündigung in der Probezeit ist grundsätzlich ohne Grund möglich. Hier sind 2 Dinge für den AG gefährlich a) die Kündigung folgt noch zeitlich nah auf deie Diskussion um die Stunden. Das könnte gegen das Massregelungsverbot verstossen b) die Begrüdnung ist nicht logisch.
  4. in der Probzeit kann mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Ich weiß nicht, ob durch einen Tarifvertrag hier eine Ausnahme besteht. ME eher nicht. Dann müssen nach § 622 Absatz 3 BGB die 2 Wochen noch bezahlt werden
  5. Der Job in der Produktion ist ohne schriftlichen Vertag begonnen, dann ist eine nachträgliche Befristung nicht mehr möglich. Der Vertrag ist unbefristet. Eine Probezeit ist, da ja noch nicht 6 Monate in der Tätigkeit gearbeitet wurden nach BGB zulässig.

Alles Gute

Liebe Babybauch_3D

Sorry, ich bin kein Jurist, und darf deshalb auch keine Rechtsberatung betreiben. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

Viel Eroflg

Hallo Babybauch,

  1. Entgelt
    Der Arbeitgeber schuldet das Entgelt, auch wenn Sie weniger gearbeitet haben. Ihr Arbeitsvertrag ist kein Vertrag auf Abruf. Dann hätte die Stundenanzahl und damit auch das Gehalt variabel sein können.

Das Entgelt müssen Sie rechtzeitig geltend machen. Es kann sein, dass für Sie Ausschlussfristen gelten. Bitte prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag.

  1. Kündigung
    Eine fristlose Kündigung ist nur wirksam, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt. Den kann ich nicht erkennen. Eine ungerechtfertigte Kündigung hat dennoch Bestand und beendet das Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht rechtzeitig angegriffen wird. Sie haben dafür 3 Wochen ab Zugang der Kündigung Zeit und müssen Klage beim Arbeitsgericht erheben.

  2. Befristung
    Diese könnten unwirksam sein, da Sie ja den dritten Vertrag in Folge erhalten haben und diese jeweils keine Verlängerung des vorherigen darstellten.

  3. jeztiger Zustand
    Auch wenn Sie keinen Arbeitsvertrag schriftlich haben, liegt dennoch einer vor. Denn Sie sind tätig und der Arbeitgeber gibt Ihnen Arbeit. Das genügt für einen Vertrag. Wenn keine Probezeit vereinbart ist, gibt es keine. Damit ist das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündbar.

Viel Erfolg!
vailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -
    _________________________________
    Waitschies & Ziegenhagen
    Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Hallo,

ich versuche mal zu helfen! Ist aber ziemlich verzwickt:

zu Frage 1)
Du hast Recht. Wenn X jeweils einen neuen Vertrag unterschrieben hat und dies keine Änderungsverträge sind, gelten die neuen Verträge; allerdings ist die Befristung dann unwirksam, da X bereits vorher tätig gewesen ist. Also mein Tip: hierzu erst etwas sagen, wenn der Arbeitgeber den Vertrag nach einem Jahr aufheben will.

zu Frage 2)natürlich hat X Anspruch auf das volle Entgelt!!!

zu Frage 3) bin kein Rechtsanwalt, tendiere dazu, dass eine Schadenersatzklage Aussicht auf Erfolg hat. Der Schaden wird aber schwer zu bestimmen sein bzw. zu beweisen.

zu Frage 4) Fristlose Kündigung des ersten AV ist nicht möglich ei den genannten Gründen. Mindestens die gesetzlichen Fristen sind einzuhalten. Oben schreibst Du aber, dass keine Kündigungsfrist in der Probezeit vorgesehen ist ??? Demnach kann das AV frühestens mit Ende der Probezeit gekündigt werden.

zu Frage 5)Solange er keine Vertrag hat, und weiter arbeitet gelten die alten Arbeitsvertragsbedingungen weiter und somit auch die ursprüngliche Probezeit. Eine neue Probezeit ist nicht möglich.

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Das ist ein umfangreicher Fragenkatlog:
zu 1)
Das ist richtig, was Sie gehört haben.
Sofern die Befristung ohne Sachgrund erfolgt ist,
(Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG § 14)
Führt eine erneute Befristung zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!

zu 2)
Der AG muss Ihnen die vertraglichen 170 Stunden auch bezahlen. Der AG ist hier in einen „Annahmeverzug“ geraten. Das haben Sie nicht zu vertreten.

zu 3)
Gegen die Kündigung während der Probezeit könne Sie nichts unternehmen. Der AG hatte ebend die „Einschätzung“ dass Sie nicht geeignet sind. Basta

zu 4)
Wenn die kündigungsfrist so vereinbart war, ist das rechtens.

zu 5)
Da es sich hier um ein anderes Arbeitsgebiet handelt, dürfte auch eine neue Probezeit rechtens sein. Allerdings könnte das ein Arbeitsrichter ggf. anders sehen. Ich würde es aber darauf nicht ankommen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Eudemos

Hi Babybauch_3D
Wollen wir das mal sortieren:
Im Vertrag vom 01.02.2011 wurde Vollzeit vereinbart. Aufgabe unnd Pflicht des Arbeitgebers ist es, Arbeit zu beschaffen. Das ist sein unternehmerisches Risiko.
X hat seine Arbeitskraft bereitzustellen. Das hat X getan. X hat das Recht auf volles Gehalt für Febr.2011.
Evtl. Lohnklage beim Arbeitsgericht, geht auch ohne Anwalt, dort zu Protokoll geben.

Der zweite befristete Vertrag mit 13o Std. war rechtens, die Kündigung leider auch, wenn:
das tarifvertraglich so geregelt ist oder
so im Arbeitsvertrag steht.
Ansonsten § 15 TzBfG „Ein kalendermäßi befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablau der vereinbarten Zeit“

Sind denn die Arbeitsverträge durch einen sachlichen Grund befristet?
Schwangerschaftsvertretung, oder ein bestimmter Auftrag?
Bei 20 Mitarbeitern, gibt es einen Betriebsrat?
Interessant ist , das X jetzt ohne schriftlichen Vertrag in der Produktion arbeitet.
Das könnte schon mal ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründen.
Ob ein Schadenersatz zugesprochen wird, ist so schwer zu sagen.
Durchaus möglich , falls X noch Kündigungsschutzklage erhebt oder auf Weiterbeschäftigung klagt.
Übrigens für die Lohnklage hat X 3 Jahre Zeit.
Viel Erfolg und bei Details gerne genaueres.
fragmich46

Hallo,

zu1. die Anzahl der befristeten Verträge spielt keine Rolle zur Erlangung eines unbefristeten Vertrag.
2.AG muss seinen Vertrag genauso erfüllen wie der AN, also muss er auch den vereinbarten Gehalt bezahlen.
3. Bei Probezeitkündigungen ist der Grund unerheblich und auch muss kein Schadensersatz gezahlt werden.
4. die gesetzlichen Kündigungsfristen sind ausschlaggebend egal was im Vertrag steht (14 Tage zu 15. oder 31. des Monats)
5. Dies ist unter Umständen eine Änderungskündigung, d.h. mit der Kündigung wird ein neuer Vertrag vorgelegt, die Probezeit ist dann im Vertrag geregelt.
gruss helmut

Bei einem so kompliziertem Sachverhalt empfehle ich juristische kompetente Hilfe.

Hallo Babybauch_3D,

ich kann Dir nicht generell helfen, da ich mich mit der Abrechnung beschäftige, nicht mit der Personaladministration. Es ist aber in jedem Fall so, wenn Du im Vertrag ein Festgehalt verbrieft hast, kann dir mangels Arbeit nicht ohne weiteres das Entgelt gekürzt werden. Hiergegen solltest Du vorgehen, notfalls über die Arbeitsgerichtbarkeit. Bei den anderen Fragen halt ich mich lieber zurück. Frag auch einen Arbeitsrechtler.
Grüße
Kroni

Hallo Babybauch,
ich bin etwas spaet dran mit der Antwort, da meine Frau bis vor Kurzem selbst einen Babybauch hatte. Anbei daher noch einige Hinweise in der Hoffnung es hilft noch:
ad 1.) Bei sachgrunslaos befristeten Arbeitsverträgen kann der Vertrag maximal 2x verlängert werden. Im Falle einer Kündigung und Neuangebot eines Arbeitsvertrages zu geänderten Bedingungen ist von einem unbefristeten Arbeitsvertrag auszugehen. Sofern in dem neuen Arbeitsvertrag keine Probezeit erwähnt ist gilt ab dem ersten Tag die vertragliche / gesetzliche Kündigungsfrist. Achtung: Das Kündigungsschutzgesetz gilt erst nach 6 Monaten.

ad 2.) Sofern wirklich im Arbeitsvertrag „Monatslohn“ vereinbart wurde kann der Arbeitgeber keine Kürzungen vornehmen. Das Risiko der „Unterbeschäftigung“ liegt alleine beim Arbeitgeber. rst wenn dem Arbeitnehmer Gelegenheit gegeben wird einen Ausgleich zu schaffen und er dies unterlässt, kann es u.U. zu Kürzungen kommen.

ad 3.) Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall leider keinen Anspruch auch Schadensersatz. Der Arbeitgeber muss seine Entschedung auch nicht begründen.

ad. 4.)Nein, das ist nicht rechtens. Die Kündigungsfrist in der Probezeit ist laut BGB 2 Wochen. Vertraglich kann hiervon abgewichen werden, jedoch nur mit längeren Fristen.

ad 5.) Bei Arbeitsverträgen gibt es keine Schriftformerfordernis. Sprich: Alleine durch die Fortsetzung der Arbeit (mit Wissen des Unternehmens) besteht nicht nur der neue Arbeitsvertrag, sondern in diesem Fall auch ein unbefristeter Arbeitsvertrag.

Mein Vorschlag: Lassen Sie eine Gesamtbeschäftigungszeit von (ununterbrochenen) 6 Monaten verstreichen. VErmutlich ab dem 01.08. gilt dann fuer X das Kündigungsschutzgesetz. wägen Sie dann ab ob X den unbefristeten Arbeitsvertrag einfordert oder ob Sie bis zum Auslaufen der Befristung warten.
Gruss
WG