Kündigung -rechtens?

Liebe/-r Experte/-in,

Hallo, mir wurde am 26.07.2010 gekündigt. Man hat mich an dem Tag zur Unterschrift (zur Kenntnis genommen) gezwungen, obwohl ich um einen Tag zum Überlegen gebeten habe. Ich war dabei sehr aufgeregt. Ich habe das Datum auf dem Schreiben übersehen. Da ist der 15.07.2010 zu sehen.
Der Kündigungsgrund wurde im Schreiben nicht gennant. Ich habe den mündlich dabei erfahren. Meine Kündigungsfrist beträgt 1 Monat. Ich hatte 3 Monate Probezeit und wurde zum 01.02.2010 angestellt.
Die Firma erklärt, warum die Kündigung nicht zurückgenommen wird und beruft sich dabei auf das Gesetz: Sozial ungerechtfertigte Kündigungen.(1)Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmeer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb/Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Da ich noch nicht 6 Monate in der Firma tätig bin, hebt das Gesetz meine Probezeit (3 Monate Probezeit) auf. Stimmt das? Ist die Kündigung rechtens? Danke im Voraus. Ich spreche nicht perfekt Deutsch. Sorry.

Hallo,

wenn die Daten stimmen, die sie beschrieben haben, dann
ist Ihre Kündigung nicht gerechtfertigt.
Laut § 622 BGB darf Arbeitnehmern nur in einer Frist
von 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15. eines Monats
kündigt werden.
Der Grund für die Kündigung muss bei ihnen genannt
werden, da Sie nicht mehr in der Probezeit sind. Wenn
Ihre vertragliche Probezeit 3 Monate geht, haben Sie
innerhalb dieser Frist 14 tägige Kündigungsfrist. Da
sie aber aus der Probezeit schon raus sind, haben sie
laut o.g. Gesetz eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Ihr
Arbeitgeber muss diese Frist einhalten. Und so wie sie
es beschrieben haben, hat er es nicht.

Meine Empfehlung, gehen sie zum Anwalt und lassen sie
das genau prüfen. Für mich ist die Kündigung unter den
genannten Fakten nicht gerecht fertig.

Alles Gute

Herzlichen Dank!

Ja, ich denke daran, einen RA aufzusuchen. Dennoch eine Nachfrage: Ich habe bisher nur eine A4 Zettel erhalten, auf dem steht, dass mir gekündigt wurde. Ohne Nennung des Grundes. Den musste ich mit Zur Kenntnisnahme ohne von mir eingetragenem Datum unterschreiben. Auf dem Zettel stand der 15.7. Das hatte ich ja Ihnen schon geschrieben. Bisher habe ich keine ordentliche Kündigung erhalten. Auch mit Begründung nicht.

Jetzt meine Frage: Gibt es eine Frist, die der Arbeitgeber einhalten muss? Zwischen Kenntnisnahmeschreiben und zugestellter Kündigung? Oder muss ich gar keine zugestellte Kündigung erhalten? Oder hebt das Kündigungsschutzgesetzt KSchG Erster Abschnitt §1 von 1969 (BGBI. I 1317 - Sozial ungerechtfertige Kündigung) solch eine zugestellte Kündigung auf? Und muss es auf Basis des Gesetzes keine Begründung geben? Gibt es eine Frist für mich dagegen zu widersprechen?

Noch einmal vielen Dank im voraus. Würde mich sehr freuen, auch dazu noch eine Antwort zu erhalten.

Hallo,

sorry für die späte Antwort, bitte wende Dich an einen Anwalt da bekommst mehr Infos bzw. kann er mit dir alle weiteren Maßnahmen besprechen.

Grüße tobi-stern