Kündigung rechtens ? Hilfe

Hallo

Ich bin Hausmeister für das Haus 200 und 201

Ich wurde für das Haus 200 und für das Haus 3 gekündigt

Ist die Kündigung rechtens ? Da es nicht die richtige Hausnummer ist ?

Mit freundlichen Grüßen
Muke

Wenn offensichtlich ist, was gemeint ist, dann ist die Kündigung wirksam.

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Für das Haus 200 wurdest Du rechtens gekündigt.

Die Kündigung für das Haus 3 betrifft Dich nicht, da Du für das Haus 3 gar nicht arbeitest.

Man sieht aber, wie unfähig Dein Arbeitgeber / Auftraggeber ist.

Hallo Ralf,

@Muke ist Hausmeister für zwei Häuser dieses Eigentümers, und die Kündigung bezieht sich auf zwei Häuser dieses Auftraggebers.

Warum ist hier der Grundsatz Falsa demonstratio non nocet von vornherein von der Hand zu weisen? Welchen Sinn hätte die Kündigung eines nicht bestehenden Auftrags, wie Du sie verstehst?

Schöne Grüße

MM

Folgendes schrieben sie mir
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Hallo Herr muke ,

warum soll die Kündigung vom 03.06.2022 formell unwirksam sein? Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Die Kündigung ist Ihnen fristgerecht und gemäß dem Schriftformerfordernis nach § 126 BGB zugegangen.

Da es nur einen Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und der von uns vertretenden WEGen gibt, kann es keinen Streit darum geben, was nun gekündigt wird, oder was nicht. Es gibt einen Vertrag, welcher gekündigt wurde. Das dieser nun mit falscher Hausnummer versehen wurde, macht die Kündigung nicht unwirksam.

—- kann ich darauf pochen dass ich noch der Hausmeister von der anderen Immobilie bin ? Da dort die Flasche Hausnummer steht ?

Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (§ 133 BGB).

Mit diesem Hinweis habe ich zwar nicht vollständig erklärt, wie Kündigungen und andere Willenserklärungen auszulegen sind. Man sieht aber an § 133 BGB, dass deine Methode juristisch falsch ist.

Also ist die Kündigung rechtens ?

Ja, das stand schon weiter oben:

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Das ist hier die eigentlich entscheidende Geschichte. Es gibt hier offenbar nur einen einheitlichen Arbeitsvertrag als Hausmeister und gerade keine(n) Vertrag/Verträge über eine konkrete Leistungserbringung in Bezug auf konkrete Objekte. D.h. man muss hier nicht einmal falsa demonstration bemühen, da es hier um die Kündigung des Arbeitsverhältnisses an sich geht. Die Angabe der einzelnen Objekte ist hier insoweit ohne Belang.

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