Also habe gerade folgendes Schreiben von DGB bekommen. Leider hat die gute Frau Rechtssekretärin einen Vergleich geschlossen, werde aber einfach mal abschreiben was auf meinem Brief steht.
(…)
Die BEklagtenseite hat vorgetrqagen, dass das BetrVG in ihrem Fall keine Anwendung finden würde, da es sich bei der Telekom um einen reinen Ausbildungsbetrieb handeln würde. Dies wird noch näher aufzuklären sein, Sollten Sie mit dem Vergleich nicht verstanden sein, so wird die gegenseite dazu noch vortragen müssen.
Unter diesem GEsichtspunkt haben wir dür Sie bereits folgenden, widerruflichen Vergleich geschlossen.
Die Parteien sind sich darüber einig, das das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit dem 30.11. sein ende gefunden hat.
Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Ausbildungsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet und abgewickelt…
Damit ist der Rechtsstreite erledigt.
Der Vergleich kann bis zum 24. 01.widerrufen werden.
Vertreten hat mich eine Rechtssekretärin… naja, die Anwältin der Telekom behauptet wohl das das BetrVG keine ANwendung findet…
was sagt ihr??