Kündigung rechtens? - Wahlbewerberin JAV

Also habe gerade folgendes Schreiben von DGB bekommen. Leider hat die gute Frau Rechtssekretärin einen Vergleich geschlossen, werde aber einfach mal abschreiben was auf meinem Brief steht.

(…)

Die BEklagtenseite hat vorgetrqagen, dass das BetrVG in ihrem Fall keine Anwendung finden würde, da es sich bei der Telekom um einen reinen Ausbildungsbetrieb handeln würde. Dies wird noch näher aufzuklären sein, Sollten Sie mit dem Vergleich nicht verstanden sein, so wird die gegenseite dazu noch vortragen müssen.
Unter diesem GEsichtspunkt haben wir dür Sie bereits folgenden, widerruflichen Vergleich geschlossen.

Die Parteien sind sich darüber einig, das das Arbeitsverhältnis einvernehmlich mit dem 30.11. sein ende gefunden hat.

Bis zu diesem Zeitpunkt wird das Ausbildungsverhältnis ordnungsgemäß abgerechnet und abgewickelt…

Damit ist der Rechtsstreite erledigt.

Der Vergleich kann bis zum 24. 01.widerrufen werden.

Vertreten hat mich eine Rechtssekretärin… naja, die Anwältin der Telekom behauptet wohl das das BetrVG keine ANwendung findet…

was sagt ihr??

Das muss ja begründet sein , warum das BetrVG keine Anwendung findet. Einerseits wird eine JVA gegründet (nach BetrVG) andererseits soll es nicht gelten.
… berate dich mit deiner Anwältin und dann gff. den Vergleich ablehnen, denn du hast nichts zu verlieren.

LG und viel Erfolg !

Hallo,

bin mit meiner Antwort sicherlich zu spät, ich mußte kurzfristig ins Krankenhaus. Aber das AG-Köln müsste der Kündigung nicht zugestimmt haben, da du als Ersatzmitglied der JVA einen Kündigungsschutz hast.

MfG
Bartblume

Ich habe bereits einen Widerspruch eingelegt, mal sehen was nun passiert.
Die Frau vom DGB meinte zu mir das die Telekom wahrscheinlich ein Schlupfloch gefunden hätte, weil TA ( Telekom-AUsbildung) ein eigenständiger ARbeitgeber ist.
Es gibt ja die Säulen bei der telekom ( t-Mobile, DTKS, t-home,t-systems, und eben TA) und deswegen würde das nicht gelten mit der jAV oder sowas, habe es nicht ganz verstanden. :frowning:

Was meinst du dazu?
Was passiert jetzt?
Ich kann momentan auch die Berufsschule nicht besuchen sage ich bin krank, weil mein Jobticket gekündigt wurde und ich nicht 15€/ Tag zahlen kann 2 mal die Woche um nach Köln zu fahren :frowning:(

LG & Danke !!

Hallo Jeffy 89!

Entschuldige, dass ich dir noch nicht geantwortet habe! Leider kenne ich mich mit der JAV nicht so gut aus, da wir selber im Betrieb keine haben (unsere Praktikanten bleiben ja immer nur 1 Jahr).
Ich hoffe jedoch, dass sich dein Fall inzwischen geklärt hat und du deine Ausbildung weitermachen kannst!
Lg, Sandra.

Hallo,
Widerspruch ist zunächt mal der richtige Weg. Mir scheint die Dame vom DGB mit der Aufgabe überfordert zu sein, wenn sie von einem Schlupfloch spricht muß sie doch alles ermöglichen um es zu schließen! Ihre Aussage klingt ja wie eine Kapulitation.

Ich würde hier ein Beratungsgespräch bei einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht vorschlagen.

viel Erfolg wünscht
Bartpflanze

Leider ist immernoch nichts geklärt. Der Widersoruch ist vor 3 Tagen von der Ver.di bei GERICHT EINGEREICHT WORDEN; DA ICH IHNEN GESAGT HABE, das ich diesen möchte.

Wie es nun weitergeht weiss ich noch nicht, es zieht sich alles so tierisch lang :frowning:

Hallo Jeffy89,
und…hat sich schon irgendwas gerichtlich geklärt?
Tut mir ja echt leid, dass du da so einen Ärger hast!
Würde mich freuen, wenn du mir schreibst, was da rausgekommen ist…so kann ich auch wieder noch was lernen:wink:
Lieber Gruß,
Sandra.