Kündigung rechtens? - Wahlbewerberin JAV

Guten Morgen zusammen.

Folgende Situation:

Ich habe am 1.9.2011 eine AUsbildung bei der Telekom begonnen. Zur Kauffrau, allerdings in Teilzeit ( Teilzeit.Ausbildung, da ich Mutter bin)
Dieselbe Ausbildung hatte ich im Jahre 2010 auch bereits bekommen, alleridngs kurz vorher abgesagt, da ich schwanger war.
Mich 2011 wieder beworben, wieder durch die Auswahlverfahren und wieder genommen worden.

Nun bin ich seit dem 1.9 dort, auch mehr als glücklich, kann es nicht anders sagen, es macht mir sehr großen Spaß dort zu arbeiten.

Tja, am 28.November wurde ich eingeladen zur AZ.Leitung, was folgte war die ordentliche Kündigung ( also zu dem Tag).
Begründung lautete, ich habe die Geburtsurkunde meines Sohnes zu spät eingereicht ( habe erst am 7,Oktober geheiratet, und dementsprechend erst 3 Wochen später die Geburtsurkunde eingereicht, da ja Namen etc. geändert werden mussten- ich wäre nicht zuverlässig)

Ich war aber zum Zeitpunkt der Kdg. Wahlbewerberin für die JAV, welche am 9.Dezember gewählt werden sollte.
Zu den Wahlen konnte ich natürlich nicht gehen, alleridngs hat der JAV-Vorsitz meinen Namen auf der Liste gelassen, bekam sogar 15 Stimmen obwohl ich nichteinmal da war. Ich bin nun Ersatzmitglied.

Wir sind auch bereits rechtlich mit Gewerkschaft gegen diese Kdg. vorgegangen, morgen ist die Verhandlung vor dem AG Köln.
Ich vertraue allerdings nicht ganz auf die Gewerkschaft, da ich auch nur einen kurzen Termin mit dem Sekretär hatte und danach nurnoch Post bekommen hatte wann der Gerichtstermin ist.

Nun meine Frage:
Habe ich Kündigungsschutz, was meint ihr?
Mir liegt alles an dieser Ausbildung, ich habe nie etwas falsch gemacht. Ich bin sogar teilweise solange arbeiten gewesen, wie die Vollzeitazubis, aber das sieht eine AZ-Leitung leider nicht.

Meint ihr, es besteht die Möglichkeit, das die Telekom mich wieder einstellen muss, bzw, die Kdg. als nichtig abgetan wird?
Die AV wurde natürlich informiert von der Kündigung und die haben auch widersprochen.
BR konnte nicht angehört werden, da dieser sich zum Zeitpunkt meiner Kdg. in den Wahlen befand.

Vielleicht könnt ihr mir helfen und ggf. ein wenig Hoffnung machen? :smile:

Bei Fragen, fragen :smile:

VIelen Dank !!

Hallo,

ich denke es wird schon klappen…

  1. Als JAV hast du nach dem BetrVG die gleichen Rechte wie ein BR. Das bedeuted, du kannst nur nur odentlich gekündigt werden mit Zustimmung des BR.
    -Gab es überhaupt ein Anhörungsverfahren mit dem BR?
  2. die Unzuverlässigkeit ist etwas dünn begründet mit einer verpätet eingereicheter Urkunde. (Wo steht das, bis wann eine Urkunde vorliegen muss?)
  3. das wird morgen die Güteverhandlung sein, und falls der AG sich stur stellt, kannst du normalerweise zwischen den Zeilen des vorsitzenden Richters heraushören, wie er in dann im Folgetermin urteilen wird.
  4. Du wirst nicht neu eingestellt, sondern die Kündigung wird für unwirksam erklärt, das bedeutet, du warst nie „arbeitslos“ und bekommst auch Geld für diese Zeit.

… Mache dich nicht verrückt, das ist für die DGB-RS Anwälte Alltagsgeschäft!!!

Liebe Grüße und viel Erfolg morgen!!! :wink:

Hallo,

m.E. wäre die Kündigung unzulässig gem. KSchG (Kündigungsschutzgesetz). Auch Wahlbewerber genießen Kündigungsschutz.

Aber in diesem Fall recht uninteressant. MAchen kann man da wohl nichts mehr denn Laut KSchG § 4 muss die Klage drei Wochen nach erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht sein.

Um sicher zu gehen würde ich schnellst möglich eine Rechtsberatung bei der Gewerkschaft oder bei einen Anwalt einholen.

Die Kündigung liegt dem AG doch bereits vor !!! Morgen ist die Verhandlung !

Sorry, hab ich übersehen, dass Klage eingereicht wurde.

Der Kündigungsschutz bezieht sich aber meiner Meinung nach auch auf Wahlbewerber. Insofern dürften die Chancen auf wiedereinstellung nich schlecht stehen. Die Vertreter der Gewerkschaften sind auch in arbeitsrechtlichen Verfahren gut drauf. Das kann ich aus eigener Erfahrung sagen (vielmehr die vom DGB)

Was geggen den Arbeitgeber spricht ist doch a. Dass ein Wahlbewerber des BR/JAV gekündigt wird. b.Dass kein BR gehört wurde. Eine Ausreden, dass er nicht gehört wurde weil er sich in Wahlen befand halte ich persönlich für lächerlich. Auch während einer Wahl muss ein BR geschäftsfähig sein und Sitzungen abhalten wo sowas behaldelt wird. Den Kündigungsgeruund, dass eine Geburtsurkunde zu spät eingereicht wird halte ich ebenso für ungerechtfertigt.

Aufgrund dessen dürfte die Verhandlung für den Arbeitgeber nicht positiv ausgehen. Ich gehe davon aus, dass morgen der Gütetermin ist oder? Da wird ja nur versucht eine gütliche einigeung zu erzielen. Wenn das nicht klappt kommt erst der Kammertermin.

Die Kündigung liegt dem AG doch bereits vor !!! Morgen ist die
Verhandlung !

Richtig, morgen ist Gütetermin und die AUsbildungsleiterin wird wohl auch dort sein, wobei mein persönliches Erscheinen nicht angeordnet worden ist ( was ich nicht ganz verstehen kann.

In dem Brief, den die DGB mir schrieb heisst es:

Den Termin werden wir wahrnehmen. Ihr persönliches Erscheinen wurde bislang nicht angeordnet. An der Verhandlung können sie teilnehmen, unseres Erachtens ist dies jedoch nicht erforderlich. Über den AUsgang des Termines informieren wir sie schriftlich.

Ich denke nicht, das es in diesem Fall eine Einigung geben wird, denn für mich steht fest, das ich keinerlei Abfindung oder sonstiges möchte, ich möchte mein AUsbildungsverhältnis wieder aufnehmen.

Auf jeden Fall wurde kein BR angehört ( Problem ist, das man bei mir nicht wusste welcher BR zuständigkeit hat, der vom Betrieb, oder der Betriebsrat für AUsbildung.)
Keiner von beiden wurde angehört, lediglich hat die Dame die mich gekündigt hat, die AV vorher informiert. Die AV hat nicht zugestimmt.
Frage ist natürlich noch: Gilt die AV wie ein BR? Oder MUSS AUCH ein BR Angehört werden?

Danke für die Hilfe, bin ganz schön nervös, zumal ja auch einiges für mich auf der Kippe steht.

Der Gütetermin ist der Termin wo der Richter und die Vertreter (Anwälte etc.) versuchen werden eine Einigung zu erzielen. Da werden Fakten diskutiert und der Richter gibt eine Einschätzung. Normalerweise setzt man sich danach mit den Anwalt oder DGB zusammen und berät ob man sich einigen möchte oder nicht. Ich glaube da hat man eine Frist von einen Monat oder so . Kann aber auch passieren, dass man direkt bei dem Gütetermin weiß, dass man keine Einigung erzielen wird. Wenn kein Einigung zustande kommt geht es zur Kammer. Es ist wie gesagt üblich, dass man selber beim Gütetermin nicht erscheinen muss. nur wenn man sich selber verteidigt. Also, um die Story mit dem BR muss man sich nunmal keine Gedanken machen. Der BR weiß wofor er zuständig ist. Das sieht ja fast wie eine grobe Pflichverletzung des BR aus. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (§ 102 BetrVG) ist der Betriebsrat vor jeder Kündigung zu hören. Eine Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates ist unwirksam! Wie schon gesagt, Der BR muss gehört werden, kein anderer.

Hallo,

herzlichen Glückwunsch zur gewählten JAV.

Ich gehe davon aus, dass Ihre Probezeit mit 3 Monaten vereinbart war. Grundsätzlich kann auch am letzten Tag der Probezit gekündigt werden. Die Kündigung muß der Ausbildungsbetrieb sogar nicht einmal begründen. Andererseits darf der Ausbilder aber nicht völlig willkürlich kündigen, braucht einen plausiblen Grund.

Wichtige Gründe die zum Auspruch einer „fristlosen“ Kündigung des Auszubildenden berechtigen können sind z.B.:
wiederholtes Zuspätkommen oder unentschuldigtes Fehlen, während der Ausbildung begangene Straftaten, Gewaltandrohung gegenüber Vorgesetzten oder Kollegen, eigenmächtiger Urlaubsantritt oder die mangelnde Bereitschaft zur Einordnung.

Und hier denke ich, dass die Begründung, weil eine Geburtsurkunde erst verspätet - warum auch immer - eingereicht wurde, kein plausibler Grund für eine Kündigung ist.

Wenn dann hätte diese ja auch schon Ende Oktober ausgesprochen werden können.

Erstaunt bin ich schon sehr, dass der Betriebsrat nicht angehört werden konnte, da dieser sich zum Zeitpunkt der Kündigung in den Wahlen befand. Ein Betriebsrat ist solange im Amt, bis die Neuwahl mit dem neuen Wahlergebnis abgeschlossen ist und der Betriebsrat sich neu konstituiert hat!!! Da ein Betriebsrat existierte, hätte diesem den Grund genannt werden können und ihn auch anzuhören.

Einen besonderen Kündigungsschutz genießen Wahlbewerber (auch JAV, SBV) bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Der Schutz bezieht sich nur auf ordentliche Kündigungen. Außerordentliche Kündigungen sind während dieses Zeitraumes mit Zustimmung des Betriebsrates nach § 103 BetrVG möglich.

Ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses genießen die Wahlbewerber für sechs Monate einen sogenannten nachwirkenden Kündigungsschutz. Auch in diesem Zeitraum sind ordentliche Küpndigungen ausgeschlossen.

Versuchen Sie trotzdem dem Gewerkschafter zu vertrauen, auch wenn nur ein kurzer Termin stattgefunden hat. Für diese Personen sind solche Verfahren kein Neuland, sie werden sicherlich öfter damit beschäftigt.

Ich würde nun den morgigen Ternin abwarten und ggf. in die nächste Instanz gehen. Aber ich glaube, dass es dazu nicht kommen muß.

Viel Glück
BRätin

Hallo Jeffy,

So richtig firm im Arbeitsrecht bin ich leider nicht,
aber wenn Du die Geburtsurkunde nachweisbar nicht früher einreichen konntest und diese Verzögerung der einzige Kündigungsgrund war, wird das Gericht sicher die Kündigung aufheben müssen. Andererseits wäre dann für Dich vielleicht wichtig zu wissen, wer diese Kündigung wollte und aus welchem wahren Grund. Denn eine Ausbildung in einem Betrieb zu absolvieren, in dem einer der Vorgesetzten gegen einen arbeitet, stelle ich mir ziemlich unangenehm vor …
Jedenfalls wünsche ich Dir einen guten Ausgang des Verfahrens und für die Zukunft, daß Du trotz Doppelbelastung (Kind+Ausbildung)alles gut unter einen Hut bekommst!
freundliche Grüße

Christian

Hallo,
die Formulierung ist etwas wirr, so wie ich das sehe, wird in dem Fall das Arbeitsgericht gegen die Telekom entscheiden. Es liegt aus meiner Sicht kein Kündigungsgrund vor, deshalb auch die ordentliche Kündigung. Hierfür müßte jedoch erst mal eine Abmahnung ausgesprochen werden bevor man gekündigt wird.
Wieso unzuverlässig? Der AG wusste doch von einem Kind - oder nicht? Spielt ja aber eigentlich keine Rolle, schon gar nicht welchen Namen das Kind hat.
Ist halt typisch Telekom - unfair gegenüber Kunden und den eigenen Mitarbeitern.
Viel Glück bei der Verhandlung. Würde mir trotzdem einen anderen Job suchen wenn die Verhandlung gut aus geht.
Thomas Otte

Ich glaube, Du hast gute Chancen den Prozess zu gewinnen, da rechtlich alle Argumente auf deiner Seite sind.

Hallo,
zum ersten muss der BR bei jeder Kündigung gehört werden ($102 Betriebsverfassungsgesetz). Dort steht auch, dss eine Kündigung ohne Anhörung des BR unwirksam ist. Auch wenn aktuell Wahlen anstehen, gibt es ja einen BR der noch im Amt ist.

Der Kündigungsschutz als JAV-Ersatzmitglied beginnt leider erst mit der ersten Teilnahme an einer BR-Sitzung. In diesem Fall also sicher nach dem Kündigungstermin.

Der rechtliche Beistand der Gewerkschaft ist mit Vorscicht zu genießen. Ich habe gehört, dass die Kompetenz dort nicht immer sehr hoch sein soll. Besser wäre sicher ein eigener Anwalt, den du allerdings in der ersten Instanz immer selber zahlen musst, es sei denn du hast eine Rechtschutzversicherung.

Viel Erfolg!

Tja, am 28.November wurde ich eingeladen zur AZ.Leitung, was
folgte war die ordentliche Kündigung ( also zu dem Tag).
Begründung lautete, ich habe die Geburtsurkunde meines Sohnes
zu spät eingereicht ( habe erst am 7,Oktober geheiratet, und
dementsprechend erst 3 Wochen später die Geburtsurkunde
eingereicht, da ja Namen etc. geändert werden mussten- ich
wäre nicht zuverlässig)

Ich war aber zum Zeitpunkt der Kdg. Wahlbewerberin für die
JAV, welche am 9.Dezember gewählt werden sollte.
Zu den Wahlen konnte ich natürlich nicht gehen, alleridngs hat
der JAV-Vorsitz meinen Namen auf der Liste gelassen, bekam
sogar 15 Stimmen obwohl ich nichteinmal da war. Ich bin nun
Ersatzmitglied.

Wir sind auch bereits rechtlich mit Gewerkschaft gegen diese
Kdg. vorgegangen, morgen ist die Verhandlung vor dem AG Köln.
Ich vertraue allerdings nicht ganz auf die Gewerkschaft, da
ich auch nur einen kurzen Termin mit dem Sekretär hatte und
danach nurnoch Post bekommen hatte wann der Gerichtstermin
ist.

Nun meine Frage:
Habe ich Kündigungsschutz, was meint ihr?
Mir liegt alles an dieser Ausbildung, ich habe nie etwas
falsch gemacht. Ich bin sogar teilweise solange arbeiten
gewesen, wie die Vollzeitazubis, aber das sieht eine
AZ-Leitung leider nicht.

Meint ihr, es besteht die Möglichkeit, das die Telekom mich
wieder einstellen muss, bzw, die Kdg. als nichtig abgetan
wird?
Die AV wurde natürlich informiert von der Kündigung und die
haben auch widersprochen.
BR konnte nicht angehört werden, da dieser sich zum Zeitpunkt
meiner Kdg. in den Wahlen befand.

Vielleicht könnt ihr mir helfen und ggf. ein wenig Hoffnung
machen? :smile:

Bei Fragen, fragen :smile:

VIelen Dank !!

Hallo,

Du hast gute Chancen. Verdi wird sich auch auskennen, prinzipiell bist Du da in guten Haenden.

Ich befuerchte allerdings, da ist in Deiner Ausbildung ein bisschen mehr schief gelaufen. Hast Du viele Fehlzeiten? Versuch, das zu reduzieren und frag Dich, was koennte die Personalabteilung noch fuer Probleme mit Dir haben? Geh das an.

Ich denke, vor Gericht wirst Du recht bekommen, oder es gibt einen Vergleich, der Dir die weitere Ausbildumg ermoeglicht. Aber streng Du Dich auch an.

Viele Gruesse
(ich druecke die Daumen)

Peter

Hallo
aus der Kürze der Info kann ich keinen Grund für fristlose Kündigung erkennen.

Was meinst Du mit ordentliche Kdg? War ja eher einerausserordentliche, da fristlos.

Ich würde bei so Problemen immer direkt Anwalt und NICHT Gewerkschaft involvieren.

Viel Glück !

Hallo Jeffy89,

ich meine hier ist der sechsmonatige Sonderkündigungsschutz gegeben. Auch Wahlbewerber haben diesen Schutz. Der Kündigungsschutz beginnt bei Wahlbewerbern mit der Aufstellung des gültigen Wahlvorschlags.
Eine ordentliche Kündigung ist unzulässig.
Der Kündigungsschutz gilt auch für Änderungskündigungen.
Gruß wannsee

Hallo, wenn man einen guten arbeitrechtichen Anwalt ausfindig macht, ist wegen der Kosten eine Rechtsschutzversicherung ratsam. Arbeitsrecht ist Richterrecht und daher sind Ergeebnisse schwer vorherzusagen. Ich denke Du hast eine gute Ausgangslage, sonst hätte die Gewerkschaft den Fall nicht übernommen. Ich drück Dir die Daumen, Malook

Leider ist es nun gestern auf einen Vergleich hinausgelaufen weil meine anwältin meinte sie könne sich auf einmal doch nicht auf das bertVG stützen. Fragt mich nicht wieso, ich koche vor Wut. Ein Vergleich, sodass ich nicht zum 28. nov. gekündigt bin, sondern zum 30. SUPER WAS?

Ich nehme an ich kann da nun noch Widerruf einlegen ( hoffe ich) Anwältin meinte, sie schaut nach ob sich das lohnt. Glaube diese Frau ist mehr als unfähig. :confused:

Was meint ihr?

Prinzipell kann man innerhalb der Probezeit ohne Angaben von Kündigungsgründen gekündigt werden.
Wenn natürlich der Verdacht besteht, dass die Kündigung aufgrund von „Gewerkschaftsarbeit“ gemacht wurde ist diese unzulässig.

Hallo Jeffy89,
Wenn diese Dame von der Gewerkschaft kommt, würde ich als erste dort protestieren und verlangen, dass ein erfahrener Ra die Angelegenheit übernimmt.
§103 BetrVG sagt ganz klar: Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrates, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Bordvertretung und des Seebetriebsrats, des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern bedarf der Zustimmung des Betriebsrats. Das ist offensichtlich nicht erfolgt. Egal welche Gründe dahinter stecken.
Im Kommentar: Die bestimmung regelt den Schutz von Migl. des BR, der JAV usw., des Wahlvorstands sowie von Wahlbewerbern vor außerordentlichen Kündigungen. Der Schutz dieses Personenkreises gegen ordentliche Kündigungen ist im Kündigungsschutz Gesetz geregelt (§ 15 KSchG). Ordentliche Kündigungen sind danach grundsätzlich unzulässig, und zwar während der Amtszeit der genannten Personen sowie innerhalb eines Jahres, vom Zeitpunkt der Beendigung der Amtszeit gerechnet usw.
Ich würde also diesem Vergleich wiedersprechen.
Die Gewerkschaft hat die Aufgabe Arbeitsplätze zu erhalten, nicht zu vernichten.
Gruß wannsee

Hallo Jeffy89,
wie ist denn dein Gerichtstermin ausgegeangen?
LG