Hallo, ich habe vor 2,5 Jahren einen Mietvertrag auf unbestimmte Zeit unterschrieben.
Jetzt wurde mir gekündigt: wegen Eigenbedarf.
Vermieter und Ich haben damals parallel jeweils einen Mietvertrag ausgefüllt. Am Ende haben wir beide , beide Expemplare Unterschrieben.
Das Mietverhältnis beginnt am 01. 09. 2011
, es läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vermieters (Kündigung wegen Eigenbedarf, als Einliegerwohnung, Teilkündigung und Verwertungskündigung §§ 573, 573a, 573b BGB) ist daher ausgeschlossen. Die Kündigungsvoraussetzungen richten sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen (siehe §§ 8, 17 – 22 dieses Vertrages).
in meinem Vertrag sind die Textstellen. Die Vertragsparteien … bis ende zu sehen ,
deshalb habe ich Eigenbedarf nicht akzeptiert. Jetzt allerdings haben sie mir ihren Vertrag vorgelsen wo genau diese Textstellen durchgestrichen sind. Bei ihnen steht nurDas Mietverhältnis beginnt am 01. 09. 2011 , es läuft auf unbestimmte Zeit. Der weitere Text wurde durchgestreichen …
Wie stehe ich jetzt rechtlich da???
schon mal danke für eine Antwort…