Kündigung rechtliche Fragen Datenschutz

Ich habe mündlich die Kündigung ausgesprochen bekommen, diese ist unwirksam. Zudem hat die Teamleiterin das im gesamten Team schon besprochen und mich aus der gemeinsamen WhatsApp Gruppe entfernt. Ich habe die Kündigung noch nicht mal schriftlich erhalten. Ist es nicht eine Datenschutzgeschichte?
Im Normalfall bin ich doch so lange ein Teil des Team wie lange die Frist von der Kündigung geht oder nicht? Oder kann sie mündlich aussprechen und mich von den Gruppen einfach entfernen und den Leuten das einfach erzählen obwohl ich nichts bekommen habe. Wie sieht es mit dem Recht aus

Hallo,

der Arbeitgeber hat die Möglichkeit eine Kündigung auszusprechen (schriftlich) und den Arbeitnehmer daraufhin freizustellen (bei normalem Gehalt). Dem Arbeitnehmer können dann durchaus Schlüssel, Arbeitsmittel, Gruppenmitgliedschaften, etc. abgenommen werden.

Gruß,
Steve

Das ist mir auch klar. Es geht darum das ich die Kündigung noch nicht habe und nicht weiss zu wann und es nur mündlich angesprochen wurde. Die haben die Kündigung noch nicht mal erfasst.

Hallo,

Ja, die Benutzung von WhatssApp als dienstliche Kommunikationsplattform ist datenschutzrechtlich bedenklich.

Jein. Du bist bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Angestellte der Firma. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass Du auch Mitglied des bisherigen Teams sein musst.

Die Frage ist, ob und wann es eine rechtskräftige Kündigung geben wird. Wenn die heute noch geschrieben und Dir morgen übergeben wird, sehe ich keinen schweren Verstoß gegen Persönlichkeitsrechte. Denn irgendwann erfahren die Kollegen ohnehin davon. Warum dann nicht gleich am Tag der Kündigung (bzw. am Vortag)?!

Aber nochmal, um das ganz klarzustellen: §623 BGB regelt die äußere Form einer Kündigung sehr genau:

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.

Da Du (noch) keine schriftliche Kündigung erhalten hast, gibt es keine wirksame Kündigung. Oder anders gesagt: noch bist Du in der Firma angestellt. Daher mein dringender Rat: gehe am nächsten Arbeitstag (vermutlich morgen) wieder ganz normal und pünktlich zur Arbeit. Wenn nicht, dann kann das als unentschuldigtes Fehlen gewertet werden, was im schlimmsten Fall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann. (Es gibt Anekdoten, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zu solchen Handlungen provozieren, um sie dann tatsächlich (geplant) fristlos kündigen zu können.

Ob Du Mitglied einer WhatsApp-gruppe bist, ist dabei völlig unerheblich.

Grüße
Pierre

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