Kündigung Rechtschutzversicherung

Hallo Experten,

nun ist es endlich soweit, meine Rechtschutzversicherung hat mir gekündigt.

Da mein Vermieter ein GUTER ist, mußte ich sie leider öfters in Anspruch nehmen.

Unter dieser Bedingung - Kündigung seitens des Versicherers - ist es schwierig, eine neue Versicherung zu finden. Meine Frage, ob es angebracht ist, die Versicherung von mir aus zu kündigen?

Ich bin schon lange bei diesem Versicherer und habe nicht viel Ahnung. Wer kann mir eine neue empfehlen, die ohne Selbstbeteiligung arbeitet?

Danke!

Hallo Klaus !
Eine Kündigung durch den Versicherer ist immer schlecht, muss i.d.R. im Antrag angegeben werden und der neue Versicherer kann dich daraufhin ablehnen. Tip: Bei der Versicherung (Hauptverwaltung) anrufen und höflich fragen, ob sie ihre Kündigung zurücknehmen, wenn du von dir aus kündigst. Wenn o.k., dann Kündigung hinschicken und du kannst bei einer anderen Versicherung deiner Wahl einen neuen Antrag stellen. Tarife ohne Selbstbeteiligung sind bei fast allen Rechtsschutzversicherern möglich.

Viele Grüße
Uwe

Hallo Klaus,
wenn möglich kündigst Du.
denn im neuem Antrag musst Du angeben, ob Du oder die V. gekündigt hat.
Und danach wird der Antrag angenommen oder nicht.
leider kannst du eines nicht vermeiden: die meisten Fragen, wie oft Du im letztem Jahr die V. in anspruch genommen hast.
Grüße
Raimund

Hallo,

noch eine Frage:
Muß die Kündigung durch die Versicherung eigentlich nicht per Einschreiben erfolgen? –

Klaus

Hallo an Dich,

die anderen Experten haben Dir zwar schon geholfen, aber ich hätte vielleicht noch eine Tipp bezüglich neuem Versicherer.
Versuche es doch mal bei der HDI. Ich habe mit denen und ihren Tarifen gute Erfahrungen gemacht.
Gruß Iso.Osi

Hallo Klaus,
die versicherungschreibt dir nur einen ganz normalen Brief.
Du alledings solltest immer wenn Du was von den Versicherungen was willst per Einschreiben korrespondieren.
Alles, was für die V. negativ ist, liegt erst mal, machmal unter P (Papierkorb). bis es zu spät ist. Und wenn Du keinen Nachweis hast, siehst Du halt alt aus.
Grüße
Raimund

hallo Iso.Osi.
der HDI hat meines Wissens das Kausalrecht. und das ist eine Kostenfalle. Denn der zahlt nicht, wenn der Schaden sich auf einen kausalfall vor Vertragsabschluss gründet.
Beispiel: Du kaufst ein gebrachtes auto von 1990. 2000 schließt Du einen RS ab. Autokauf 2004. Stolz fährst Du mit Deiner Krü… Deiner Luxuslimousine an die Tankstelle und tankst. Da springt ein Funke über, die Kiste samt Tankstalle brennt. Sag nicht, dass das nicht vorkommen kann (Opel Astra (baujahr?) hatte diesen Fehler. Den Schaden willst Du natürlich ersetzt haben. Doch niemand will zahlen. Deine RS aber auch nicht. Denn der Fehler beruht auf einer Fehlkonstruktion von Opel. Eine RS. die nicht die Kausalprüfung hat, die würde den RA bezahlen.
Grüße
Raimund

Danke!! für alle Antworten!!!

Ich bedanke mich bei allen, die mir geantwortet haben.

Klaus