Ein 17-jähriger, der mit der Zustimmung seiner Eltern einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, kündigt diesen.
Ist doch rechtsgültig oder müssen die Eltern bei der Kündigung auch zustimmen ???
Tag, sagt der Bauer, wenn er in die Stadt kommt.
Ein 17-jähriger, der mit der Zustimmung seiner Eltern einen
Ausbildungsvertrag abgeschlossen hat, kündigt diesen.
Ist doch rechtsgültig oder müssen die Eltern bei der Kündigung
auch zustimmen ???
Grundiziell kann ein minderjähriges Azubum Rechtsgeschäfte im Rahmen seiner Berufsausbildung selbständig erledigen - bei einer Kündigung ist dieser Rahmen aber gesprengt. Deswegen muss mindestens ein gesetzlicher Vertreter die Kündigung mit unterschreiben.
Gruß1 Eillicht zu Vensre
1altmodischer Firlefanz am Ende schriftlicher Äußerungen. Gelegentlich von Grufties, Komposties oder Skeletties moniert, aber grundsätzlich obsolet. Problemlösung erfolgt voraussichtlich biologisch. Siehe auch : Stoffel, Wolfgang …
Die Kündigung ist somit nicht rechtswirksam.
Gruß
MS