Kündigung rechtskräftig ?

Hallo,
mich würde Interessieren - wie verhält es sich in folgendem Fall mit der Kündigung durch den Arbeitnehmer (AN) ?

Der AN gibt die Kündigung frist- & formgerecht bei einer Sekretärin der Firma ab. Diese liest sich die Kündigung durch, und gibt sie sofort an die Chefin weiter.

Diese stempelt die Kündigung nur kurz mit einem „Eingangsstempel“ inkl. Datum ab, unterschreibt jedoch nicht ( zb. als Bestätigung für den Empfang der Kündigung).

Der AN macht den Fehler, sich keine Kopie geben zu lassen.

Nachdem die Kündigungsfrist verstrichen ist, „verliert“ die Firma die Kündigung, sie ist nicht mehr auffindbar.

Was nun ?
Ist die Kündigung rechtskräftig (der AN hat ja keinen Einfluss darauf, ob die Firma die Kündigung „verliert“, und es gibt immerhin Zeugen die Sekretärin)).

Oder hat der AN schlicht und einfach Pech, und sollte sich im nächsten Anlauf unbedingt eine Unterschriebene Kopie geben lassen ?
Oder auch die Kündigung per Einschreiben zukommen lassen?

Vielen Dank,

Matthias.

Hallo

Man muß jetzt zwischen Beweisbrakeit und Wirksamkeit trennen. Die Kündigung ist zugegangen und damit auch wirksam. Das Arbeitsverhältnis endet somit nach Ablauf der Kündigungsfrist.

Sollte der Arbeitgeber sich aber auf den Standpunkt stellen, er habe keine Kündigung erhalten und im Rahmen eines Gerichtsverfahrens würde die Sekretärin auch bereit sein, eine Falschaussage zu machen, könnte es trotzdem so sein, als sei nie gekündigt worden.

Wenn keine der beiden Parteien an der Fortführung des Arbeitsverhältnisses etwas liegt, wüßte ich aber nicht, warum solch ein Streit entstehen sollte. Wenn man sicher sein will, kann man den rechtzeitigen Zugang in beiderseitigem Einvernehmen ja noch einmal schriftlich fixieren.

Gruß,
LeoLo

Nunja, wäre die Kündigung in beidseitigem einverständnis, hätte der Arbeitgeber ja gar keinen Grund gehabt, die Kündigung zu „verlieren“.

Egal, sofern sie (dank Zeugen) trotzdem wirksam wäre, hat sich das ja erledigt.

Vielen Dank.