Hallo,
mich würde Interessieren - wie verhält es sich in folgendem Fall mit der Kündigung durch den Arbeitnehmer (AN) ?
Der AN gibt die Kündigung frist- & formgerecht bei einer Sekretärin der Firma ab. Diese liest sich die Kündigung durch, und gibt sie sofort an die Chefin weiter.
Diese stempelt die Kündigung nur kurz mit einem „Eingangsstempel“ inkl. Datum ab, unterschreibt jedoch nicht ( zb. als Bestätigung für den Empfang der Kündigung).
Der AN macht den Fehler, sich keine Kopie geben zu lassen.
Nachdem die Kündigungsfrist verstrichen ist, „verliert“ die Firma die Kündigung, sie ist nicht mehr auffindbar.
Was nun ?
Ist die Kündigung rechtskräftig (der AN hat ja keinen Einfluss darauf, ob die Firma die Kündigung „verliert“, und es gibt immerhin Zeugen die Sekretärin)).
Oder hat der AN schlicht und einfach Pech, und sollte sich im nächsten Anlauf unbedingt eine Unterschriebene Kopie geben lassen ?
Oder auch die Kündigung per Einschreiben zukommen lassen?
Vielen Dank,
Matthias.