Kündigung Rentenversicherung

hallo liebe experten,
situationsbeschreibung: Person a hat eine klassische RV vor ca. einem halben jahr abgeschlossen. er wollte jedoch eine fondgebundene. dies wurde anscheinend nicht berücksichtigt. er möchte jetzt kündigen, was er auch schon getan hat. die versicherung schreibt ihm das er keinerlei beiträge zurückerhält. jetzt hat person a aber in der presse mitbekommen das zumindest ein teil der beiträge zurück erstattet wird… stimmt das? wenn ja, wie geht das bzw. wo steht das?

Vielen Dank für die schnelle Hilfe!!!

Liebe Grüße

das Problemkind

schau mal hier
Hallo,

http://www.lvdoktor.de

Wenn du einfach kündigst, stimmt die Reaktion der Gesellschaft.
Es gibt aber noch Alternativen.

Grüße

Laber

zurückerhält. jetzt hat person a aber in der presse
mitbekommen das zumindest ein teil der beiträge zurück
erstattet wird…

Bin gespannt, wo das gestanden haben soll. Da hat Person A wohl etwas voreilig gekündigt.

stimmt das? wenn ja, wie geht das bzw. wo steht das?

Meines Wissens: Nein. Es hat kürzlich einige neue Urteile zu gekündigten LVs gegeben. Aber die beziehen sich nicht unbedingt auf diesen Fall.

Hallo,

http://www.lvdoktor.de

Wenn du einfach kündigst, stimmt die Reaktion der
Gesellschaft.
Es gibt aber noch Alternativen.

Ich denke der LV-Doktor lohnt sich nicht, wenn ich mir mal seine Gebührten anschaue, außerdem kommt mir die Idee nicht so wirklich seriös vor.

Meines Wissen dreht sich das Urteil um Altverträge, zu denen die angesprochene RV nicht zählt.

vielen dank für die schnelle hilfe!!!

Liebe Grüße

das Problemkind

antwort
vielen dank für die schnelle hilfe!!!

Liebe Grüße

das Problemkind

Hallo Problemkind !

Bei einer Kündigung nach so kurzer Zeit dürfte es in der Tat kaum Geld zurück geben. Besser wäre gewesen, der Versicherung die Sachlage zu schildern (möglicherweise liegt also ein Beratungsfehler vor). Mit Bitte um kostenneutrale Umwandlung in eine fondsgebundene Versicherung bei der gleichen Gesellschaft. Oder Bitte um rückwirkende Vertragsaufhebung - das wird zwar nicht gern gesehen und einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, jedoch lassen sich viele Gesellschaften stillschweigend darauf ein, stellen den Versicherungsnehmer so, als wenn die VS nie bestanden hätte und zahlen die Beiträge zurück.
Bei Unstimmigkeiten hilft ggf. auch der Versicherungsombudsmann - www.versicherungsombudsmann.de .

Uwe