Kündigung & Resturlaub

Hallo

Der befristete Arbeitsvertrag von Person A läuft zum 30.4.04 aus. Im Moment ist
A krankgeschrieben. Laut Firma hat er noch 16 Urlaubstage (A weiß nur von 4 -
aber egal). Vorausgesetzt A ist ab 22.4. wieder arbeitsfähig, kann er noch 7
Urlaubstage „abwohnen“.
Wird der Resturlaub automatisch ausbezahlt?
Zählt der Resturlaub bis zum 30.04. oder bis zum 30.06.?
Was ist, wenn die telefonische Auskunft von 16 Urlaubstagen falsch ist? Muss A
dann mit Folgen rechnen?

Person B hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.07.04.
Hat sie noch Urlaubsanspruch für das ganze Jahr?
Wenn B vor Ablauf kündigt, wie viel Urlaubsanspruch besteht dann?

Wäre nett, wenn ihr mir antwort (vielleicht mit einen Link?).

Gruß
Tato

Hallo

Der befristete Arbeitsvertrag von Person A läuft zum 30.4.04
aus. Im Moment ist
A krankgeschrieben. Laut Firma hat er noch 16 Urlaubstage (A
weiß nur von 4 -
aber egal). Vorausgesetzt A ist ab 22.4. wieder arbeitsfähig,
kann er noch 7
Urlaubstage „abwohnen“.
Wird der Resturlaub automatisch ausbezahlt?

Ja. Sollte der AG das „vergessen“, muß A ihn daran erinnern.

Zählt der Resturlaub bis zum 30.04. oder bis zum 30.06.?

Warum bis zum 30.06.? Natürlich bis zum Ende des AV, also 30.04…

Was ist, wenn die telefonische Auskunft von 16 Urlaubstagen
falsch ist? Muss A
dann mit Folgen rechnen?

Nö. Die einzige Folge kann sein, daß A weniger Abgeltung bekommt, bzw eine spätere Rückforderung des Betrags kommt, sobald der Irrtum auffällt. Sollte der Irrtum für A klar ersichtlich sein, muß A den AG darüber informieren.

Person B hat einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum
31.07.04.
Hat sie noch Urlaubsanspruch für das ganze Jahr?

Vorausgesetzt, die Befristung übersteigt sechs Monate, besteht Anspruch auf mindestens den gesetzlichen Mindesturlaub (also 4 Wochen = 24 Werktage). Alles darüber vereinbarte könnte vertraglich wirksam ausgeschlossen oder eingegrenzt sein. Ist nichts diesbezüglich vereinbart, besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Wenn B vor Ablauf kündigt, wie viel Urlaubsanspruch besteht
dann?

Kommt darauf an, zu wann.

Gruß,
LeoLo

Hallo Leolo,

Warum bis zum 30.06.? Natürlich bis zum Ende des AV, also
30.04…

Ich habe da einen Text im Internet gefunden:
http://www.m-e-x.de/blog/archive/000601.html
Ich weiß allerdings nicht genau, was ich davon halten soll bzw. wie ich das
genau verstehen soll.

Vorausgesetzt, die Befristung übersteigt sechs Monate…

ja

Alles darüber vereinbarte könnte vertraglich wirksam ausgeschlossen oder
eingegrenzt sein.

Steht das im BAT? Hab’s auf die Schnelle nicht gefunden.

Wenn B vor Ablauf kündigt, wie viel Urlaubsanspruch besteht
dann?

Kommt darauf an, zu wann.

schreib doch bitte mal die Unterschiede

  • zum 30. April
  • zum 31. Mai
  • zum 15. Mai
  • zum 30. Juni

Hast Du zufällig einen Link zur Hand?

Gruß
Tato

Hallo

Warum bis zum 30.06.? Natürlich bis zum Ende des AV, also
30.04…

Ich habe da einen Text im Internet gefunden:
http://www.m-e-x.de/blog/archive/000601.html
Ich weiß allerdings nicht genau, was ich davon halten soll
bzw. wie ich das
genau verstehen soll.

Was Du davon halten solltest, kann ich Dir gerne sagen: diese Aussage dort ist so völliger Schwachsinn. :o)

Alles darüber vereinbarte könnte vertraglich wirksam ausgeschlossen oder
eingegrenzt sein.

Steht das im BAT? Hab’s auf die Schnelle nicht gefunden.

Hab den BAT gerade nicht zur Hand, würde mich aber jetzt auswendig darauf festlegen, daß eine Zwölftelung bei Ausscheiden im lfd Kalenderjahr vereinbart ist. Demnach besteht bei Austritt zum 31.07. ein Anspruch auf 7/12 des Gesamtanspruchs, soweit das Ergebnis mindestens 24 Werktage (also vier Wochen) ergibt. Liegt das Ergebnis darunter, besteht trotz tarifvertraglicher Vereinbarung der Anspruch auf vier Wochen.

Wenn B vor Ablauf kündigt, wie viel Urlaubsanspruch besteht
dann?

Kommt darauf an, zu wann.

schreib doch bitte mal die Unterschiede

  • zum 30. April
  • zum 31. Mai
  • zum 15. Mai
  • zum 30. Juni

Siehe oben. Bis zum 30.06. immer pro vollen Beschäftigungsmonat 1/12 des Jahresanspruchs also bei Deinen Beispielen.

  • 4/12
  • 5/12
  • 4/12
  • 6/12

Hast Du zufällig einen Link zur Hand?

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/index…

Gruß,
LeoLo

Hallo

Alles darüber vereinbarte könnte vertraglich wirksam ausgeschlossen oder
eingegrenzt sein.

Steht das im BAT? Hab’s auf die Schnelle nicht gefunden.

Hab den BAT gerade nicht zur Hand, würde mich aber jetzt
auswendig darauf festlegen, daß eine Zwölftelung bei
Ausscheiden im lfd Kalenderjahr vereinbart ist.

Habs grad rausgesucht. Ist auch so:

§ 48 BAT
(…)
(5) Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

vielen Dank für deine Antwort & für deine Recherche.
Der Link (den ich da reingestellt habe) hat mich etwas irritiert, da ich keine
Bestätigung auf anderen Seiten fand.
Im BAT hatte ich nur flüchtig gesucht aber nichts gefunden.

DANKE!

Gruß
Tato

PS: geht mich ja nicht wirklich was an (sonst hättest Du es ja in deine VIKA
gestellt), aber mich interessiert, was du beruflich machst - Jurist?
Wirtschaftsjurist? Betriebswirt?

Hallo Tato

PS: geht mich ja nicht wirklich was an (sonst hättest Du es ja
in deine VIKA
gestellt), aber mich interessiert, was du beruflich machst -
Jurist?
Wirtschaftsjurist? Betriebswirt?

Du hast Recht, es steht bewußt nicht in meiner VIKA. In Foren werden nur Meinungen geäußert. Eine Rechtsberatung wäre in dieser Form verboten. Meine VIKA bleibt absichtlich so leer, weil Zusätze á la „Rechtsanwalt“, „Betriebsratvorsitzender“, „Juraprofessor“, „ehernamtlicher Arbeitsrichter“ usw den Meinungsäußerungen zusätzliches Gewicht verleihen, ohne daß meistens diese „behaupteten Titel“ verifiziert werden können. Ich bin der Meinung, daß man seine Reputation nicht über eine Berufsangabe sondern über konstante glaubwürdige und vor allem fundierte Texte im Forum erlangen sollte. Ein „Titel“ macht eine Meinung nicht „richtiger“.

Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

mir ging es nicht darum, eine Wertigkeit deines Beitrages zu bekommen - ich
merkte es an deinem Beitrag, dass Du Ahnung hast.
Mich interessiert es persönlich, weil ich mich bald in Richtung
Wirtschaftsrecht / BWL umorientieren möchte.
Ich habe aber Verständis dafür, dass du deine Berufsbezeichnung hier nicht
öffentlich preisgeben möchstest.

Gruß & Dank
Tato