Hallo,
da AN X noch nie einem AG gekündigt hatte, möchte sich AN hier darüber informieren ob die formulierte Kündigung so rechtens ist:
"Hiermit kündige AN das Arbeitsverhältnis Frist- und formgerecht zum
15.10.2010,
hierbei ist der bestehende Resturlaubsanspruch nach BurlG §4,5 zu berückstigen. "
Wäre nett, wenn mir jemand kurz hefen könnte.
Vielen DanK!
Hallo,
"Hiermit kündige AN das Arbeitsverhältnis Frist- und
formgerecht zum
15.10.2010,
ob du damit richtig liegst, siehst du wenn du in den Arbeitsvertrag schaust. Oder Tarifvertrag. Oder Gesetz (§ 622 BGB).
hierbei ist der bestehende Resturlaubsanspruch nach BurlG §4,5
zu berückstigen. "
Zu berücksichtigen als was?! Ich nehme mal an, dass du den Urlaub noch nehmen möchtest. Wenn du weißt, wie viel Anspruch du noch hast, kannst du das gerne konkret mit reinschreiben. In der Regel dürfte der AG auch damit einverstanden sein, dass du den nimmst.
Grüße
S_E