Kündigung RS-Versicherung

Hallo,

folgender Fall: 1993 Rechtsschutzversicherung (Person und Wohnung) abgeschlossen, März 2003 schriftlich zum nächstmöglichen Termin gekündigt (Zeuge vorhanden), kein Bestätigungsschreiben der Versicherung, Mai 2003 Prämie noch bezahlt.

Juni 2004 neue Rechnung, nicht reagiert, Mahnung erhalten, Schriftwechsel mit Kopie der damaligen Kündigung an Versicherung. Diese stellt sich quer und behauptet, im Vorjahr keine Kündigung erhalten zu haben. Außerdem träten (Zitat:smile: „die Rechtsfolgen einer einseitig empfangsbedürftigen Willenserklärung erst nach erfolgtem Zugang ein.“

Frage: Ist die Kündigung einer RS-Versicherung empfangsbedürftig, bzw. muss diese per Einschreiben geschehen? Gibt es Urteile, Paragraphen, etc. zum Thema?

Gruß und Danke vorab
Dirk

PS: Im Vertrag wird eine Kündigung nicht ausdrücklich erwähnt, allerdings findet sich der Passus: „verlängert sich stillschweigend um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf eine Kündigung zugegangen ist“

Hallo Dirk,

endfällige Versicherungen gibt es nur wenige. Grund dieser automatischen Verlängerung ist, dass die Versicherer nicht unbedingt jemandem im Regen stehen lassen wollen… weil Versicherungen ein unbeliebtes Thema ist und immer bis auf den letzten Drücker rausgeschoben wird.

Eine Kündigung ist immer empfangsbedürftig. Allerdings würde ich die Versicherung mal fragen, inwieweit sie ihren Laden im Griff haben.

Die Kündigung mit Einschreiben zu schicken ist sicherlich vorteilhaft, aber nicht zwingend nötig. Man kann davon ausgehen, dass die Post ihre Post dahin bringt, wo sie hingehört. Und wenn die Versicherung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt reagiert, kann man von einer stillschweigenden Akzeptanz im normalen Geschäftsverkehr ausgehen.

Gruß
MArco