Kündigung/Rücktritt PKV

Hallo,

angenommen Person A ist ein der GKV und hat sich bei einer PKV ein Angebot erstellen lassen.
Die PKV hast dieses getan und bietet dem Kunden A ab Tag XY einen konkreten Versicherungsschutz an. Person A will aber doch lieber in der GKV bleiben und ignoriert das PKV-Angebot.
Nun fängt zum Tag XY die PKV an, die Beiträge einzuziehen.

Wie kann Person A die Konto-Wilderei stoppen ?

VG
T

Hallo,

angenommen Person A ist ein der GKV und hat sich bei einer PKV
ein Angebot erstellen lassen.

Nun fängt zum Tag XY die PKV an, die Beiträge einzuziehen.

Äähm, da scheint doch aber (unabsichtlich?) etwas mehr gelaufen zu sein. Wenn die PKV Beiträge einzieht, dann doch wohl von einem Konto, was A angegeben hat … und einer solchen Angabe bräuchts bei einer reinen Angebotserstellung m.E. nicht. Sicher, dass kein Vertrag entstanden ist?

MfG

Wie kann Person A die Konto-Wilderei stoppen ?

A kann den Lastschriften bei der eigenen Bank ohne Begründung widersprechen. Das geht bis zu 6 Wochen nach dem Einzug.

Wie kann Person A die Konto-Wilderei stoppen ?

A kann den Lastschriften bei der eigenen Bank ohne Begründung
widersprechen. Das geht bis zu 6 Wochen nach dem Einzug.

Das ist falsch. Das geht bis sechs Wochen nach dem nächsten auf den Einzug folgenden Rechnungsabschluß.

Wobei ich im konkreten Fall auch nicht davon ausgehen würde, daß kein Vertrag entstanden ist. Dann wird es nicht nur teuer sondern u.U. auch problematisch mit dem Versicherungsschutz.

Gruß,
Christian

Das ist falsch. Das geht bis sechs Wochen nach dem nächsten
auf den Einzug folgenden Rechnungsabschluß.

Danke Christian, das wußte ich nicht. Also das heißt im Klartext:

Falscher Einzug am 10.11., Rückrufmöglichkeit bis 6 Wochen nach 30.11. ? Oder falls Rechnungsabschluß quartalsweise, bis 6 Wochen nach 30.12.?

Hallo,

Falscher Einzug am 10.11., Rückrufmöglichkeit bis 6 Wochen
nach 30.11. ? Oder falls Rechnungsabschluß quartalsweise, bis
6 Wochen nach 30.12.?

genau. Das ganze geht auf ein Urteil des BGH zurück, das klarstellte, daß die bisherige Regelung den Kunden unzulässig benachteilige. Um die Jahrtausendwende herum wurden die AGB dann entsprechend angepaßt.

Gruß,
Christian