Hallo zusammen,
Person A hat einen unbefristeten außertariflichen Arbeitsvertrag. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Wenn Person A diesen Vertrag am 31.12. kündigt, muss das erhaltene Weihnachtsgeld (Ende November) zurückbezahlt werden?
Auszug aus dem Vertrag:
„Eine Jahressondergratifikation in Höhe von einem Monatsgehalt wird geleistet. Der Betrag ergibt sich aus dem Durchschnitt der Monatsgehälter des betreffenden Kalenderjahres. Die Auszahlung erfolgt im Eintrittsjahr und ggf. im Austrittsjahr zeitanteilig. Der Anspruch setzt voraus, dass der Dienstvertrag zum Auszahlungszeitpunkt besteht und von keiner Seite gekündigt ist.“
Vielen Dank für eure Hilfe!